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rungserkenntnis einerseits und der Erfahrungsgegenstände andererseits beruht. ¹ Ist aber derart die objektive Gültigkeit unserer apriorischen Erfahrungserkenntnis für Kant ein Problem, so muss er bezüglich der äusseren Erfahrung auf dem Stand- punkt des naiven Realismus stehen; denn das Problem be- steht eben in dem„Geheimnis“ der Übereinstimmung un- abhängiger Gegenstände und synthetischer Urteile a priori, die als allgemeingültig und notwendig nicht von dieser Er- fahrung entlehnt sein können.
Die Lösung des Problems nun— Umbildung der her- kömmlichen, naiv-realistischen Erfahrungsbegriffes— kann auf doppelte Art erfolgen: analytisch, wie in den Prolego- mena, indem aus der zugestandenen objektiven Realität der Mathematik und reinen Naturwissenschaft auf die Erkenntnis- bedingungen geschlossen wird, die im Subjekte vorhanden sein müssen; oder synthetisch, wie in der Kritik, wo Kant „in der reinen Vernunft selbst forscht und in dieser Quelle selbst die Elemente sowohl als auch die Gesetze ihres reinen Gebrauches nach Prinzipien zu bestimmen sucht“. Aber einerlei, welchen Weg die Untersuchung einschlägt, die neue Theorie der Erfahrung muss die notwendige Übereinstimmung der synthetischen Urteile a priori mit den Gegenständen der Erfahrung erklären.
Wenn aber das Problem durch die herkömmliche Auf- fassung von Erfahrung bedingt ist und seine Lösung durch eine neue Erfahrungstheorie erfolgt, nach der aus den unab- hängigen Gegenständen des naiven Realismus Vorstellungen werden, die räumlich und zeitlich nach allgemeingültigen und notwendigen Regeln vom Subjekte verknüpft sind: so ist klar, dass die Beantwortung der Frage nach der Grund- lage der Empfindung und Anschauung auf das engste mit der fortschreitenden Untersuchung und ihren Ergebnissen zusammenhängt und genau genommen erst nach der völligen Umbildung des naiv-realistischen Erfahrungsbegriffes gegeben werden kann.
Wenn also Kant vor Beginn der eigentlichen Unter-
¹ vgl. auch diese Arbeit IIa.


