Aufsatz 
Lehrpläne für den Unterricht in der christlichen Religionslehre und im Deutschen
Entstehung
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Realschule verlässt, dass ferner die erfahrungsmässig schwach besuchte Oberprima voraussichtlich stets mit der Unterprima in der Religion kombiniert sein wird, so folgt, dass das Lehrpensum der Realschule nur in wenigen Punkten über dasjenige der höheren Bürgerschule hinausgehen darf. Was für die Oberrealschule und die höhere Bürgerschule zugleich gefordert wird, ist auch für die Realschule massgebend; nur bezüglich der Unterschiede gilt es in richtiger Weise zu vermitteln.

Diese Unterschiede liegen zunächst auf zwei Gebieten, dem der Kirchengeschichte und dem der Bibelkunde. Bezüglich der Kirchengeschichte fordern die Lehrpläne a) für die höhere Bürger- schule: Kenntnis der wichtigsten Daten der Reformationsgeschichte, b) für die Oberrealschule: Bekanntschaft mit den Hauptepochen der Kirchengeschichte und ihren hervorragenden Trägern. Für die Realschule wird daher mit Rücksicht auf ihre der höheren Bürgerschule nähere Stellung ebenfalls die Reformationsgeschichte den Kern des kirchengeschichtlichen Unterrichts bilden. Eine Erweiterung wird nur insofern gestattet sein, als abwechselnd in dem einen Jahreskursus der Prima die Nachwirkungen, in dem anderen die Vorbewegungen der Reformation in Betracht gezogen werden: dagegen sind die Mitteilungen über die Lehrstreitigkeiten und Sekten der ersten Jahrhunderte sowie über die Scholastik und Mystik des Mittelalters auf das Notwendigste zu be- schränken. Die Ausbreitung des Christentums im Abendlande und später in Deutschland, der Primat des Papstes, die Trennung der morgen- von der abendländischen Kirche, die Entstehung der Orden, die Kreuzzüge kommen ohnehin in der Weltgeschichte zur Sprache. Durch eine solche Be- schränkung wird denn auch die Möglichkeit gewonnen, an die Stelle trockener Ubersichten ab- gerundete Lebens- und Charakterbilder der für die Entwickelung der evangelischen Kirche epochemachenden Persönlichkeiten zu setzen.

Ein zweites Gebiet, auf welchem im Vergleich zur Oberrealschule eine Beschränkung ein- zutreten hat, ist die Bibelkunde. Für den Realschüler ist es von Wichtigkeit, dass er mit dem Inhalte der Hauptschriften des alten und mehr noch des neuen Testaments thatsächlich bekannt werde, weshalb dem Bibellesen auf der Oberstufe cine hervorragende Stelle anzuweisen ist. Da- gegen darf von ihm die Bekanntschaft mit den sicheren Thatsachen inbetreff der Abfassung der einzelnen Bücher sowie alles dessen, was man in eine sogenannteEinleitung zu verweisen pflegt, nicht gefordert werden. Für die Behandlung der biblischen Schriften ist auf dieser Stufe weder das litterarhistorische noch das kritische Interesse massgebend. Es bedarf also keiner theoretischenEinleitung in das alte und neue Testament: der Realschüler lerne die äussere Einteilung der Bibel, die Reihenfolge der biblischen Schriften und vor allen Dingen die Haupt- schriften des neuen Testamentes(Evangelien, Apostelgeschichte, einige der katholischen wie auch der wichtigsten Briefe Pauli) selbst kennen. Dass hier in aller Kürze einige die Veranlassung und näheren Umstände der Abfassung aufklärende Vorbemerkungen zu machen sind, versteht sich von selbst; dieselben erfordern aber nur wenige Minuten, worauf sofort zur Sache gegangen wird. Bei einer vorsichtigen, jede überflüssige Kritik vermeidenden Behandlung wird dann wohl schwerlich die Erfahrung ausbleiben, dass die ewige Wahrheit, wie sie sich in einfacher Erhaben- heit in Gottes Wort offenbart, auf das empfängliche Gemüt der Jugend erhebender und nach- haltiger wirkt, als dürre Übersichten ochne konkreten Inhalt oder spitzfindige Erörterungen, durch welche die Schüler gewöhnt werden,naseweis und vorlaut zu kritisieren, anstatt tüchtig zu

lernen.(K. Burk.)