Evangelische Religionslehre.
A. Zahl der Lehrstunden.
Die Zahl der Lehrstunden beträgt für Sexta drei, für die übrigen Klassen der Realschule je zwei Stunden wöchentlich.
B. Lehrbücher.
Ausser der Bibel, dem Gesangbuch für die evangelischen Einwohner des Nerzogtums Nassau, den Bibelsprüchen zum Anhang des Nassauischen Landeskatechismus werden benutzt:
Lehrbuch für den Unterricht in der evangelischen Religionslehre von Schäfe r, Teil J u. II, Frankfurt bei Moritz Diesterweg,
Hilfsbuch für den evangelischen Religionsunterricht in den oberen Klassen höherer Schulen von Noack, Berlin, Nikolai'sche Buchhandlung.
C. Lehrziel.— Begrenzung und Behandlung des Lehrstoffs.
Das nächstliegende Ziel des Religionsunterrichtes ist, den Schülern ein bestimmtes Mass von positiven Kenntnissen anzueignen. Mit der Erreichung dieses Zieles ist indessen die Aufgabe des Religionsunterrichtes erst zum geringsten Teile gelöst. Mehr wie bei jedem andern Fache steht hier der Unterricht im Dienste der Erziehung und darf erst dann als ein fruchtbarer gelten, wenn der Stoff der Unterweisung auf die religiöse Gesinnung des Schülers zu wirken beginnt. Das letzte Ziel des Religionsunterrichtes besteht darin, den Schüler zu einem innerlich frommen Menschen und zu einem treuen Gliede seiner Kirche zu erziehen. Alles lediglich Verstandes- oder Gedächtnismässige, welchem entweder an und für sich oder für das betreffende Lebensalter ein religiöser Gehalt für die Bildung des Gemütes nicht innewohnt, ist daher vom Religions- unterricht auszuschliessen.
Für den evangelischen Religionsunterricht in der Realschule ist die Aufgabe durch die ministeriellen Lehrpläne vom 31. März 1882 nicht genau begrenzt: Die für die Oberrealschule gestellten Forderungen gehen zu weit, die für die höhere Bürgerschule gestellten mit Rücksicht auf die siebenjährige Lehrdauer der Realschule anscheinend nicht weit genug. Wenn man aber erwügt, dass der bei weitem grösste Teil der Schüler nach Absolvierung der Unterprima die
1


