Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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man ja zugeben, daſs das Ganze heillos verwirrt ist, aber trotzdem sich Spuren finden, die auf Posidonius hindeuten. Das hat Hirzel gemeint(II S. 723).Während die Gerechtig- keit, so sagt er,früher(20) nur als ein Verhältnis der Menschen unter einander erschien, wird sie in dem Schluſsabschnitt auch auf die Beziehung zwischen Gôttern und Menschen ausgedehnt. Diese innerhalb der Stoa nicht allein stehende Auffassung der Gerechtigkeit haben wir doch besonderen Grund Posidon zuzutrauen, der die Sittlichkeit und das höchste Gut des Menschen an die Religion d. i. an die Abhängigkeit von der Gottheit knüpfte. Hirzel hat richtig gesehen daſs die Erwähnung des Verhältnisses zu den Göttern an unserer Stelle etwas Neues ist. Es ist auch schon von anderen bemerkt worden, daſs bei der Behandlung der Gerechtigkeit die Frömmigkeit nicht berücksichtigt ist, die sonst bei den Stoikern als eine Art der zweiten Kardinaltugend erscheint'¹). Ob man aber daraus den Schlufs ziehen darf, daſs Cicero hier Posidonius folgt, ist eine andere Frage. Der Satzsapientia rerum est divinarum et humanarum scientia ist eine Cicero bekannte und geläufige Definition²). Aus ihr ist aber der folgende Satz erwachsen, derres divinae et humanae alsdeorum et hominum communitas et societas inter ipsos erklärt, um so den Ubergang zu den sozialen Pflichten zu gewinnen).

Der dritte Grund für den Vorzug der sozialen Pflicht vor der Erkenntnis ist im Schlusse des§ 153 enthalten.Erkennen, das nicht zum Handeln tührt, ist verstümmelt und un- vollendet. Das Handeln aber äufsert sich besonders in der Förderung menschlicher Glück- seligkeit und bezieht sich also auf die gesellschaftliche Verbindung der Menschen. Daher hat diese den Vorrang vor der Erkenntnis. Wir finden hier dasselbe Mifsverständnis des stoischen Satzesvirtutis laus omnis in actione consistit wieder, wie im 6. Kapitel unseres Buches. Daſs Forschen nicht Selbstzweck sein könne, hat Posidonius schwerlich behauptet. Ferner wird auch praktische Tätigkeit, die nicht auf rechter Erkenntnis beruht, nach stoischer Ansicht immer fehlerhaft sein müssen.

Im§ 154 wird aus dem Urteil der Besten erwiesen, daſs die soziale Pflicht der des Forschens vorangeht. Denn niemand sei so erpicht auf das Forschen, dafs er darüber das Vaterland zu Grunde gehen lieſse. Hierauf fährt Cicero fort:»atque hoc idem in parentis, in amiciere aut periculo fecerit. Quibus rebus intellegitur studiis officiisque scientiae prae- ponenda esse officia iustitiae, quae pertinent ad hominum utilitatem, qua nihil homini debet esse antiquius. Cicero beginnt also damit, das jeder die Rettung des Vaterlands der Forschung voranstellen werde, und durfte nur fortfahren, daſs der Forscher ebenso handeln werde, wenn es sich um die Existenz von Angehörigen und Freunden handelt. Dann konnte er nur den Schlufs ziehen, daſs die Sorge um die Existenz des Vaterlandes und der Angehörigen höher steht als die, wissenswerte Dinge zu erforschen, oder allge- meiner, daſs Verhältnisse eintreten können, wo die soziale Pflicht höher steht als die der Forschung. Was tut er aber? Er spricht erst von periculum discrimenque patriae, dann von amici re¹) et periculo und schlieſslich von den Pflichten,quae pertinent ad hominum

*) Val. O. Heine Anm. zu off. I§ 20. ²) Vgl. Fin. II 37 und Tuscul. IV 57. ³) Daß er hier in einen gewissen Gegensatz zu Panätius' Auffassung gerät, ist von Cicero gar nicht bemerkt worden.) Zu re et periculo vgl. off. II 33: Nam et iis fidem habemus, quos plus intellegere quam nos arbitramaur quosque et futura prospicere credimus et, cum res agatur in discrimenque ventum sit, expedire rem et consilium ex tempore capere posse. Es entspricht also res dem griechischen Od⁴ μααα in ⁴eναια εꝓςτεκ= Not haben, geplagt sein.