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utilitatem, und schlieſst, als wenn Rettung des Lebens und Förderung des Nutzens identisch wären. Daſs ihm ein griechischer Philosoph und Forscher von der Bedeutung des Posidonius diesen Schlufs vorgemacht hat, ist schwer zu glauben. Wie ein solcher Mann über diesen Gegenstand denken mochte, lehrt uns Cicero Fin. V§ 53 ff.
In den§§ 155 und 156 wird gezeigt, wie auch die Forscher zum allgemeinen Besten dadurch beigetragen haben, daſs sie ihre Mitmenschen durch Wort und Schrift belehrten. Er wiederholt hier ausführlicher dasselbe, was Fin. III 65 und 66 gesagt ist. Dort lesen wir:„Impellimur autem natura, ut prodesse velimus quam plurimis inprimisque docendo rationibusque prudentiae tradendis. ltaque non facile est invenire, qui, quod sciat ipse, non tradat alteri; ita non solum ad discendum propensi sumus, verum etiam ad docendum.“ Damit aber dieser stoische Gedanke für den Beweis an unserer Stelle tauglich werde, erfährt er eine gewaltsame Umbiegung durch die Schluſsbemerkung(§ 156):„Ita illi ipsi doctrinae studiis et sapientiae dediti ad hominum utilitatem suam prudentiam intellegen- tiamque potissimum conferunt.“ Wenn Cicero ferner am Schlusse von§ 156 der Bered- samkeit den Vorzug vor der wissenschaftlichen Forschung gibt, so spricht er sicher nur seine eigenste persönliche Ansicht aus. Der§ 157 schlieſslich fügt überhaupt keinen neuen Beweis hinzu, sondern erläutert Ciceros Behauptung durch ein Gleichnis und wiederholt das bereits im§ 153 Gesagte.
Der§ 158 beweist nicht den Vorzug der einen Art von Pflichten vor der andern, sondern höchstens, daſs sie einander gleichstehen. Ubrigens sagt Cicero in diesem§ 158 nichts Anderes wie im§ 153, nur daſs er hier von der bekannten epikureisch-stoischen Streitfrage über die Entstehung der staatlichen Gemeinschaft ausgeht.
Es folgt§ 159, in dem Posidonius genannt wird. Hier werden die Pflichten der Mäafsigung mit denen der Gerechtigkeit verglichen. Allerdings scheint es nach dieser Stelle, daſs auch Posidonius eine solche Vergleichung angestellt habe. Nur ist damit nicht gesagt, daſs der griechische Philosoph ebenso wie Cicero die Pflichten in ganze Klassen zusammengefafst und diese im Bausch und Bogen mit einander verglichen habe. Es wird nur gesagt, manche Dinge seien so häſslich und unsittlich, daſs man sie selbst des Staates wegen nicht tun dürfe und daſs Posidonius hierfür zahlreiche Beispiele gesammelt habe. Gleich in dem Satze, der auf die Erwähnung des Posidonius folgt, spricht Cicero wieder im eignen Namen; denn wenn Posidonius gemeint hàâtte, es könne nie vorkommen, daſs Häſs- liches und Unanständiges im Interesse des Staates getan werden müsse, wozu hätte er dann seine Beispiele gesammelt? Im ganzen steht übrigens die Beweisführung im§ 159 auf gleicher Hôhe mit der im vorhergehenden Teil unseres Abschnitts. Cicero sagt: Nicht immer darf man die soziale Pflicht dem Gebote der Mäſsigung voranstellen; denn manches ist so häſslich, daſs man es auch nicht zur Rettung des Vaterlandes tun darf. Gleich darauf heiſst es:„Die soziale Pflicht kann nie mit einer Pflicht der Maſsigung in Konflikt kommen, weil ein solches Handeln gegen die Sophrosyne weder vom Staate verlangt wird noch für ihn nützlich sein kann.“ Wenn aber ein solcher Widerstreit un- möxglich ist, so ist die Vergleichung der beiden Pflichtarten überflüssig gewesen.
Im§ 160 wird als Abschlufs unserer Darstellung ausgeführt, dafs bei der Auswahl unter mehreren Pflichten die sozialen eine hervorragende Stellung einnehmen, und dann ähnlich wie im§ 53 ff. eine Stufenfolge der sozialen Pflichten selbst gegeben. Wenn Cicero hier wieder an erster Stelle abweichend von§ 53 ff. die gegen die unsterblichen


