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ist aber nicht der Fall; denn off. III, 7 sagt er:„Quem locum miror a Posidonio breviter esse tactum in quibusdam commentarüis, praesertim cum scribat nullum esse locum in tota philosophia tam necessarium“ Er hat also in dem Buche des Posidonius das nicht gefunden, was er erwartet hat. Hätte er es schon gelesen, als er an Atticus schrieb, so hätte er in dem Briefe nicht gesagt:„Eum locum Posidonius persecutus.“ Somit steht fest, dafs Cicero das im Briefe an Atticus erwähnte Buch des Posidonius nicht bei der Abfassung seiner zwei ersten Bücher benutzt hat, wenn er diese damals wirklich vollendet hatte. Welches Buch des Posidonius Cicero meint, läſst sich aus dem Briefe ebenso wenig erkennen; es ist ein Buch, in dem nach der Meinung Ciceros der von Pandâtius ausgelassene Teil zu Ende geführt ist. Es kann PDosidonius' Werk eo* 1oë adνros, es kann ebenso gut ein Buch sein, das Cicero off. III, 8 mit„quibusdam commentariis“ bezeichnet. Wenn der Abriſs, von dem Cicero off. III, S spricht, etwas Anderes ist, als das Buch, das er sich nach ep. ad. Att. XVI, 11 hat kommen lassen, so ist es allerdings möglich, daſs er diesen auch schon in seinen zwei ersten Büchern zu Rate gezogen hat. Ja es ist sogar noch eine Möglichkeit dafür denkbar, daſs Cicero aus dem im Briefe an Atticus erwäÄhnten Buche noch nachträglich die schon vollendeten zwei ersten Bücher ergänzte, wenn er in ihm zwar nicht das, was er suchte, wohl aber eine Erörterung über den Konflikt zweier sittlichen Pflichten und eine solche darüber fand, welches von zwei nützlichen Dingen vorzüglicher sei. Aber soviel muſs man festhalten, daſs weder der Brief an Atticus noch die Stelle im dritten Buche über die Pflichten etwas über die Benutzung des Posidonius in den zwei ersten Büchern unseres Werkes bezeugt und daſs Cicero nirgends sagt, er habe für die Behandlung des Abschnitts, der von dem Konflikt zweier sittlichen Pflichten handelt, Posidonius zu Rate gezogen oder die Absicht dazu gehabt.
Nun nennt aber Cicero den Posidonius ausdrücklich im§ 159 unseres Abschnitts. Er sagt, der Gemeinsinn sei nicht unter allen Umständen der Mäſsigung vorzuziehen. Manche Dinge verstiefsen so gegen Gefühl und Sittlichkeit, daſs ein Weiser sie nicht tun werde, auch nicht, wenn es gelte, das Vaterland zu retten. Er fährt fort:„Ea Posidonius collegit permulta, sed ita taetra quaedam, ita obscena, ut dictu quoque videantur turpia.“ Diese Worte scheinen allerdings darauf hinzudeuten, dafs Posidonius eine Vergleichung der Pflichten gegen die Allgemeinheit mit denen, die zur Maſsigung gehoôren, vorgenommen hat. Zugleich geht aus dieser Stelle hervor, daſs Cicero eine solche Erörterung des Posidonius in Händen oder im Gedächtnis hatte, als er unsern Abschnitt verfaſste, aber sie läſst nicht ohne weiteres den Schluſs zu, daſs die ganze Erörterung über den Konflikt zweier sittlichen Pflichten auf Posidonius zurückgeht. Vielmehr wird auch hier eine genauere Prüfung des Inhaltes nötig sein, um über das Verhaltnis Ciceros zu Posidonius an dieser Stelle Klarheit zu gewinnen:).
Die Frage, welche von zwei sittlichen Pflichten den Vorzug vor der andern verdient, kann für einen strengen Stoiker nicht in Betracht kommen. Da für ihn sittliche Hand- lungen Xuſserungen des 6900 16„os sind, so können sie nicht gemessen werden und nicht
¹) Auch den Abrib, den Cicero von Athenodorus Calvus wunscht, will er nur für das dritte Buch haben. Als er ihn erhalten hat, bezeichnet er ihn ep. ad Att. XVI, 14 als„satis bellum μυνυα. Er scheint ihn also nicht enttäuscht, sondern seinem Zwecke entsprochen zu haben, so daß man seine Benutzung für das dritte Buch annehmen darf.
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