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u. 125 u.§ 129, von„scaenicorum quidem mos“ an und die§§ 138, 139 u. 140. Schliefslich ist Kap. 42(§§ 150 und 151) ein Zusatz Ciceros, der an Stelle der Panätianischen Erorterung über dasselbe Thema getreten ist. Auſser den genannten Abschnitten, die ganz Cicero zuzuschreiben sind, wird von ihm die Vorlage zum mindesten sehr frei bearbeitet in den §§ 110— 114 und 132— 137. Daſs sich Panàtius starke Verkürzungen von seiten Ciceros gefallen lassen muſste, beweist der Abschnitt über die Bewegungen der Seele(§§ 131 und 132), der aufserordentlich dürftig ausgefallen ist, und der Umstand, daſs sich Cicero,(wie im Kapitel 42) gar nicht gescheut hat, die Erörterung seiner Quelle durch eigne Aus- führungen zu ersetzen. Ferner bleibt von dem Abschnitt über die Formositas(§§ 126—141) nach Abzug der Ciceronianischen Zusätze nur noch ein Rest von etwa fünf Paragraphen übrig.
Im ganzen häalt sich also Cicero in der Abhandlung über das Decorum eng an die Disposition seiner Vorlage, nimmt ebendorther die Begriffsentwicklungen, welche gewisser- maſsen die Träâger der Disposition bilden, schaltet aber im übrigen ziemlich willkürlich mit ihr, indem er sie nach Gutdünken verkürzt und erweitert oder dem, was er aus seiner Quelle geschöpft hat, eine andere Färbung verleiht:).
V.
Der letzte Abschnitt unseres Buches, der von dem Konflikt zweier sittlichen Pflichten handelt, ist von Hirzel(II, 723 ff.) und Schmekel(S. 28) im wesentlichen auf Posidonius zurückgeführt worden. Sie sind dazu abgesehen von der Erwähnung des Posidonius im § 159 durch einen Brief Ciceros an Atticus(XVI, 11) und durch eine Stelle aus dem dritten Buche über die Pflichten(III, 7 ff.) veranlaſst worden. Aber haben denn diese Stellen die Beweiskraft, die ihnen beigelegt wird? Cicero schreibt ep. ad Att. XVI, 11: „Tàâ neol roꝰd nadijwovros, quatenus Panaetius, absolvi duobus. Illius tres sunt. Sed cum initio divisisset ita, tria genera exquirendi officii esse: unum cum deliberemus, honestum an turpe sit; alterum, utile an inutile; tertium cum haec inter se pugnare videantur, quomodo iudicandum sit: qualis causa Reguli; redire honestum, manere utile, de duobus primis praeclare disseruit, de tertio pollicetur se deinceps, sed nihil scripsit. Eum locum Posidonius persecutus. Ego autem et eius librum arcessivi et ad Athenodorum Calvum scripsi, ut ad me râ zegälaia mitteret, quae exspecto. Quem velim cohortere et roges, ut quam primum. In eo est εον oꝰ αrd eoioraoνι νανονmάνσοο etc.“ Cicero hat sich also das Buch des Posidonius kommen lassen, weil er es glaubt für sein drittes Buch benutzen zu können; denn die beiden ersten hat er bereits vollendet. Den dritten Teil seiner Disposition aber hat Panätius nicht ausgeführt, ihn will Cicero aus Posidonius ergänzen. Er schreibt, er habe sich das Buch des Posidonius kommen lassen. Gelesen hatte er es damals, also nach der Vollendung der beiden ersten Bücher, sicher noch nicht. Er behauptet nämlich in dem Briefe, Posidonius habe den von Panätius liegen gelassenen Teil vollendet. Das
¹) Ganz verkannt ist die Disposition dieses Abschnitts über das Schickliche von Schmekel und Klohe. Der letztere hat für seine Behauptung, Panätius habe die Sophrosyne an vierter Stelle behandelt, Cicero habe diesen Abschnitt des Panätius gestrichen und durch eine selbständige Abhandlung über das Decorum ersetzt, keinen Be- weis erbracht. Vielmehr scheint die Stelle, welche die Beschreibung der Sophrosyne in unserm Abschnitt einnimmt, dafür zu sprechen, daß bei Panätius schon die Behandlung des Geziemenden den vierten Hauptteil bildete. Wenn Klohe sagt(S. 29), Cicero habe hier den Abschnitt über das πεe im Orator c. 21 berück- sichtigt, so spricht doch gegen diese Meinung der Umstand, daß grade der Abschnitt über das Geziemende in der Rede(§ 132—§ 137) gar keine Anklänge an Ciceros Orator zeigt.


