Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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ganz ein Zusatz Ciceros. Bei der Art und dem Geschafte seiner Vâter zu bleiben mag der Grieche geraten haben; Cicero verwandelt diese Vorschrift in eine Ermahnung den Vorfahren nachzuahmen, sofern sie nichtvitiosi waren. Wer aber nicht als Sachwalter. Staatsmann oder Feldherr sich etwas zu leisten getraut, der mag als anständiger Privatier leben:Illa tamen praestare debebit, quae erunt in ipsius potestate, iustitiam, fidem, liberali- tatem, modestiam, temperantiam, quominus ab eo id, quod desit, requiratur. Cicero schlieſst den Paragraphen mit den Worten:Das beste Erbteil aber, das die Vater ihren Söhnen hinterlassen, ein Erbe, das mehr wert ist als jedes Erbgut, ist der Ruhm ihrer Tüchtigkeit und ihrer Taten. Ihm Schande zu machen mufs man für eine Sünde halten. Dieser Satz scheint eine ernste Mahnung an seinen Sohn zu enthalten, der ihrer ja auch dringend bedurfte.

In den folgenden§§ 123 125 wird weiter ausgeführt, daſs jeder seiner eigentümlichen Natur gemäſs handeln muſs, daſs der Jüngling, der Greis, der Beamte, der Privatmann als Bürger oder Fremder eigentümliche Pflichten haben, und zwar wird über das Decorum der Jünglinge im§ 122, der Greise im§ 123, der Beamten im§ 124, des Privatmanns als Bürger oder als Fremder in den§S§ 124 und 125 gehandelt. Der Schlufs von§ 125 enthält eine Comprehensio des Abschnittes von§ 105§ 125 in den Worten:So etwa werden die Pflichten ausfindig gemacht werden, wenn man fragt, was für unsere Persönlichkeit nach Umständen und Alter geziemend und passend sei. Nichts aber geziemt sich so, als in allen unseren Handlungen und Entschlüssen Gleichmaſsigkeit zu bewahren. Was Cicero in den§§ 124 und 125 über Beamte und Bürger vorbringt, scheint vom Standpunkte des römischen Staatsmannes gesagt zu sein. Auch wird in der Comprehensio als letzter Teil der über die aetates genannt, also der Inhalt von§ 122 und§ 123. Die§§ 123 und 124 scheinen also einen Ciceronianischen Zusatz zu enthalten.

Mit§ 125 geht Cicero zum zweiten Teile der Abhandlung vom Decorum über. Nachdem gezeigt ist, wie jeder Mensch seiner Natur treu bleiben mufs, um das Decorum zu wahren, will er in diesem zweiten Teile darstellen, wie die Schicklichkeit in den Handlungen beobachtet wird. Den Begriff Handlung zerlegt er im§ 126 durch die Worte:in omnibus factis, dictis, in corporis denique motu et statul). Diese Dreiteilung hat aber für die Anordnung der folgenden Auseinandersetzung keine Bedeutung. Ihre Ein- teilung wird vielmehr in dem folgenden Satze angegeben:idque positum est in tribus rebus, formositate, ordine, ornatu ad actionem apto. Formositas, ordo und ornatus ad actionem aptus sind die drei Arten der convenientiae naturae, des Naturgemäſsen. In diesen drei Dingen liegt wesentlich das Decorum, in ihnen ist zugleich die Sorge um den Beifall unserer Mitmenschen enthalten.

Erstens also werden unsere Handlungen geziemend sein, wenn sie den Forderungen der Formositas gerecht werden. Formositas dürfte die Ubersetzung des stoischen Kunst- ausdruckes 2oονμαιατmM sein. Von dieser heifst es: Oνμεα lelrα 2ēνouνουν](rrεαeτννυν) O&υνισαν u‿ dnοειαν aνν*ν(Arnim III 264 S. 64. Stobaeus ecl. II 60, 9 W.) und: 200GHιινpJd επνιοευιo0Wͥ̃ç?éÖ¹ τ πρσέμπν εν zuννν ανQα oxéoe(Arnim III 272 S. 66. Andronicus eoν παάαινν p. 23,17 Schuchardt). Tatsächlich handelt Cicero erstens über 0670» S dννοσσν

¹) Was er unter corporis motus et status verstanden wissen will, geht hervor aus Fin. V. 47. Vgl. auch C. F. W. Muller zu S. 64. 8.