66 worauf die Ermittelung dessen, was Pflicht ist, zurückzuführen ist, die andere ist jedem einzelnen eigentümlich zuerteilt. Wie sich nämlich körperlich groſse Unähnlichkeiten zeigen— sehen wir doch, daſs die einen tüchtig sind zum Laufen, die andern durch Kräfte zum Ringen, und ebenso, daſs in Hinsicht auf die Gestalt die einen edle Würde, die anderen Anmut besitzen,— so bestehen in Rücksicht auf den Geist noch gröfsere Mannigfaltigkeiten.“—
Dieser Gedanke wird in den§§ 108 und 109 durch Beispiele aus der römischen und griechischen Geschichte erläutert. Die Beispiele aus der römischen Geschichte gehen selbstverständlich nicht auf Panätius zurück. Abgesehen von dem ältern P. Scipio Nasica, der ein Zeitgenosse des Panätius ist, sind die genannten Rômer alle jünger als Panätius. Von Scipio Nasica sagt aber Cicero:„Audivi ex maioribus natu,“ er hat also auch ihn nicht in seiner Quelle erwähnt gefunden. Ob Panätius auch geglaubt hat, durch geschichtliche Beispiele belegen zu müssen, daſs die Menschen an Geist und Charakter sehr verschieden sind, wird sich schwer sagen lassen; wahrscheinlich ist dieser ganze überflüssige historische Beleg eine Zugabe Ciceros.
Das Thema wird fortgeführt im§ 110 und§ 111. Dort heiſst es:„Ganz und gar aber muſs von jedem das Seine festgehalten werden, nicht das Fehlerhafte, aber doch das Eigentümliche, damit jener Anstand, nach dem wir suchen, um so leichter gewahrt werde. Denn so mufs man handeln, daſs wir gegen die allgemeine menschliche Natur nicht ankämpfen, jedoch, ohne sie zu verletzen, uns von unserer eigentümlichen Natur leiten lassen, so daſs wir unsere Bestrebungen nach dem Maſsstabe unserer Natur bemessen, auch wenn andere wichtiger und besser sind. Denn es hilft nichts, der Natur zu widerstreben und ein Ziel zu verfolgen, das man nicht erreichen kann. Hieraus leuchtet noch mehr die Beschaffenheit jenes Geziemenden hervor, weil nichts geziemend ist, was, wie man sagt, der Minerva zum Trotz geschieht, d. h. was unserer Natur zuwider ist und wogegen sie sich sträubt. Wenn im allgemeinen überhaupt etwas schicklich heiſsen kann, so ist es die Gleichmäſsigkeit des Betragens im ganzen Leben wie in den einzelnen Handlungen. Diese Gleichmäſsigkeit aber kann man nicht bewahren, wenn man die Natur anderer nachahmend seine eigne aufgibt.
Daſs wir es auch in diesem Paragraphen nicht mit einer bloſsen Ubersetzung aus Panätius zu tun haben, beweist die Fassung des Satzes„Ex quo magis emergit— repugnante natura.“
Der Rest des§ 111, sowie die folgenden§§I 112, 113 und 114 schliefsen sich sicher nicht eng an Panätlus an; das beweisen schon die Erwähnung Catos(§ 112) und der römischen Schauspieler Rupilius und Xsopus(§ 114), ebenso wie der Tadel gegen die, welche die lateinische Sprache durch Einmengung griechischer Worte entstellen. Ob Cicero die Gegenüberstellung von Ulixes und Ajax(§ 113) aus Panâtius entnommen hat, läſst sich nicht sicher bestimmen. Ulixes ist sonst ein stoisches Beispiel, wie die Lollius- epistel(Horaz I. 2) beweist. Ebenso wenig läfst sich etwas Bestimmtes darüber sagen, ob der Schluſs des§ 114(Ad quas igitur res aptissimi erimus etc.) aus Panâtius ent- nommen ist. Ihrem Inhalte nach können sie von dem Stoiker so gut wie von Cicero selbst stammen; sie sicher für Panätius zu beanspruchen verbietet ihre Umgebung. Denn enthielten schon die vorhergehenden Sätze Ciceronisches Gut, so sind die folgenden§§ 115 und 116 ganz auf seine Rechnung zu schreiben. Daſs ihr Inhalt bereits im Vorhergehenden


