63 Der Sinn der zweiten Defigition ist also: Decorum ist, was zur menschlichen Natur im allgemeinen und zur eigentümlichen Natur jedes einzelnen Menschen oder jeder Hand- lung insofern paſst, daſs dabei Mäſsigung und Selbstbeherrschung zu Tage tritt mit einer gewissen edlen äufsern Erscheinung. Damit z. B. der Greis, der Jüngling, der Mann, die Frau in den Schranken bleiben, die ihnen die Natur gesetzt hat, bedürfen sie der Sophrosyne. Ferner ist aber auch gerade diese Tugend nôtig, damit Groſses und Gering- fügiges, Wichtiges und Unwichtiges als solches behandelt werde. Wenn endlich jeder seiner Natur treu bleibt, sich in den natürlichen Schranken halt, dabei aber seine Stellung recht ausfüllt und wenn jede Handlung ihrer eigentümlichen Natur gemäſs betrieben wird, dann wird Person wie Handlung die edle äuſsere Erscheinung haben, von der Cicero spricht. Dieses zweite, der Sophrosyne untergeordnete Decorum nun ist der Gegenstand der folgenden Abhandlung Ciceros. Um aber zu sehen, ob und inwieweit Disposition und Ausführung des folgenden Kapitels mit der gegebenen Erklärung stimmen, müssen wir Cicero von Paragraphen zu Paragraphen begleiten und zugleich versuchen, die Cicero- nischen Zutaten von dem zu scheiden, was er bei Panätius vorgefunden hat. Die§§ 93— 99 geben also die Entwickelung des Begriffs Decorum. Die§§ 94 und 95 und ebenso§ 97 und§ 98 enthalten zum groſsen Teile Ciceronianische Erweiterungen der Vorlage. Den Schlufs dieses Abschnittes bezeichnen(§ 99 am Ende) die Worte:„His igitur expositis, quale sit id, quod decere dicimus, intellectum puto.“ Der nachste Abschnitt umfaſst die§§ 100 bis 104. Diese enthalten eine Beschreibung der Sophrosyne. Da nämlich das Decorum, von dem er sprechen will, nur eine Er- scheinungsart der Sophrosyne ist, so schickt er seinem eigentlichen Thema eine Erörterung über das Wesen dieser Tugend voraus¹). Der§ 100 enthält die Uberleitung zur Be- schreibung der vierten Kardinaltugend. Sein Inhalt ist folgender: Die Pflicht, die vom Decorum hergeleitet wird, verlangt, daſs die Natur mit sich selbst in UÜbereinstimmung bleibt und daſs man ihr nicht untreu wird. So das Decorum verstanden, wahren wir mit ihm zugleich die Pflichten der Weisheit, Gerechtigkeit und Tapferkeit. Aber seine gröſste Bedeutung hat es in diesem Kapitel, das von der Maſsigung handelt. Hierauf folgt eine Auseinanderlegung des Begriffs 0άα0b G. Um diese Ciceronianische Erörterung zu verstehen, erinnern wir uns an die stoischen Definitionen dieser Tugend. Wir finden drei, die für unsern Zweck dienlich sind:. 1) πσποοουνν vνerao Qꝶ äs 6αμας od deνρσσρσσν Vgl. Arnim III 264 S. 64. Sto- baeus ecl. II 60, 9 W.
2)*⁴υρσαοο ντνOεέσστνυ õÄgorir) alOerdo eal euxrdr zal 00˙eréo⸗.(Vgl. Arnim III 264 S. 63. Stobaeus ecl. II 59, 4 W.
3) Ʒε νπσ oPnννν ε̈ν αι oaigéoee al upf ouoαeν 1⁴ r.νναωεςα aᷣρνiuαta (Arnim III 275 S. 67. Clemens Al. Strom. II p. 470 Pott.)
Also die αQπmπνπν hat es mit 6ouai zu tun. Cicero übersetzt 60h m Anfange von § 101 durch appetitus. Wenn er also im vorhergehenden Satze(§ 100) von motus corporis et animi spricht, so sind das nicht 6àιέ, wie Klohe(S. 26) gemeint hat. Daſs unter motus animi nicht die doναα zu verstehen sind, zeigt auch§ 132 unseres Buches, wo es
—)) Die Herausgeber unseres Buches, wie O. Heine, C. F. W. Müller und Dettweiler meinen irrtümlicher- weise, in diesem Abschnitte sei von Pflichten die Rede, die sich vom Decorum herleiten.


