aber wenn Zeit und Not es fordert, mufs man mit tätlicher Gewalt die Entscheidung suchen und den Tod der Knechtschaft und Schande vorziehen. Das zweite Satzglied gibt also einfach an, wann man es überhaupt zu Tatlichkeiten kommen lassen darf; hier ist von Mangel an Überlegung gar keine Rede; denn unüberlegt darf man natürlich überhaupt in keinem Falle kämpfen. Dieses zweite Satzglied steht also mit dem ersten nur im Zusammenhang, wenn„temere“ nur auf„in acie versari“, nicht aber auch auf„manu cum hoste confligere“ bezogen wird. Es wird daher im letzten Satze unmenschlich und tierähnlich genannt: erstens sich unüberlegt im Kampfe zu tummeln und zweitens tätlich mit dem Feinde zu kämpfen. Unmittelbar vorher aber ist für jede schwierige Lage Kaltblütigkeit und Voraussicht empfohlen, und zwar ist der tüchtige Gladiator zum Ver- gleiche herangezogen. Wenn nun der Schlufssatz des§ 81 mit dem letzten Satze des § 80 zusammen gedacht wâre, so wäre das Bild des kämpfenden Gladiators, der ja nach § 81 unmenschlich und tierähnlich handelt, recht schlecht gewählt, um uns einen Mann vorzustellen, von dem im vorletzten Satze des§ 81 gesagt ist: Haec sunt opera magni animi et excelsi et prudentia consilioque fidentis. Dieser vorletzte Satz von§ 81 macht vielmehr ganz den Eindruck eines Abschlusses der vorhergehenden Darstellung. Die tolgenden Worte aber enthalten eine Anmerkung Ciceros, die nicht recht zu dem Vor- hergehenden paſsti). Auch der Beginn von§ 82 steht in keinem rechten Zusammenhange mit seiner Umgebung; denn vorher und nachher ist nicht vom Betragen nach dem Siege, sondern von dem im Kampfe die Rede.
In den folgenden Paragraphen wird davon gesprochen, daſs die gefährlichen und heifsblütigen Entschlüsse nicht glänzender und gröſser²) sind als die, welche mit ruhiger Uberlegung gefaſst sind. Man darf sich also nicht unkriegerisch und furchtsam zeigen, aber auch nicht ohne Grund in Gefahren stürzen, sondern auch den Gefahren gegenüber soll man kalt rechnen. Die Güter, die man erstrebt oder verteidigt, müssen im richtigen Verhältnis zu den Gefahren stehen, die man auf sich nimmt, und man muſs aufserdem erwägen, wen man in Gefahr bringt. Man darf eher seine Person als den Staat gefährden, und man muſs entschlossener sein, um Ruhm und Ehre, als um die übrigen Güter zu kämpfen. Aber selbst die gröfsten persönlichen Güter, Ruhm und Ehre, muſs man für das Wohl des Staates opfern. Gegen die letzte Vorschrift ist im Kriege wie im Frieden oft gefehlt worden.
In dieser Erwägung über die Gefahren ist nichts, was man Panätius absprechen müſste. Sicher ist natürlich die Anführung des Q. Maximus und die Enniusstelle ein Zusatz Ciceros; ob auch Kallikratidas und Kleombrotus erst von Cicero als Beispiele übertriebener Ehrliebe eingeführt sind oder sich bereits bei Panätius fanden, lasse ich dahingestellt.
Es ist nun gezeigt worden, daſs im§ 81 für das Verhalten in schwieriger Lage die Verbindung von Tapferkeit, Kaltblütigkeit und Voraussicht gefordert wird, oder, wie
²) Ferner hat Cicero am Schlusse von§ 81 wieder nur kriegerische Tätigkeit im Sinne, während in der Gelliusstelle von Krieg gar keine Rede ist.— ²) Die Prädikate splendidiora et maiora im§ 82 bedeuten soviel wie„der Tapferkeit mehr entsprechend“; denn grade von der Seite der Tapferkeit, von welcher in unserm Abschnitte die Rede ist, heißt es im§ 67: Harum rerum duarum splendor omnis, amplitudo, addo etiam utilitatem in posteriore est und im§ 61 wird die Tapferkeit als genus splendidissimum bezeichnet.


