Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
Einzelbild herunterladen

52

so muſs der kluge Mann an jedem Orte und zu jeder Zeit voll Aufmerksambkeit, aufrecht und gut gedeckt, fertig zum Angriff, ungebeugt im Unglück sein, immer fest im Auge behalten, was er bekämpft, immer überlegen, welches widrige Schicksal ihn treffen, welcher feindliche Angriff gegen ihn gerichtet sein könnte, damit er nicht überrumpelt wird. Es handelt sich also an dieser Stelle um das Verhalten mitten im Kampfe, wo man Klugheit mit Tapferkeit verbinden muſs. Der§ 67 aber handelt von etwas ganz Anderem; dort spricht Cicero von der Geringschâtzung der auſseren Güter, die uns befreit von der Begier nach den Gütern, die der Menge erstrebenswert gelten, und uns befähigt, die Leiden mit Gleichmut zu ertragen.

Auch§ 73 handelt nicht von unserm Verhalten während des Kampfes, sondern empfiehlt uns unsere Kräfte zu prüfen, ehe wir an ein Geschaft herangehen; er warnt nicht, wie Klohe meint, einfach vor Furcht und Begierde, sondern davor, daſs wir aus Furcht unsere Kräfte unterschätzen und so unterlassen, was wir wohl ausführen könnten, oder aus Begierde an Unternehmungen herantreten, die über unsere Kraft gehen. Auſser der Prüfung unserer Fähigkeit ist aber noch sorgfältige Vorbereitung nötig, ehe man ein Unternehmen in Angriff nimmt. So gibt also§ 73 dem Vorschriften:ad rem gerendam qui accedit, die Gelliusstelle denen,qui aetatem in medio rerum agunt; von einer Vorbereitung, bevor man an eine Aufgabe herangeht, oder einer Prüfung der eignen Kraft ist bei Gellius keine Rede.

Dagegen würde allerdings die Gelliusstelle zu den Ausführungen bei Cicero passen, die im§ 80 mit den Worten beginnen:Fortis vero animi et constantis est non perturbari in rebus asperis. An beiden Stellen handelt es sich um Vorschriften für den, der im Kampfe des Lebens steht, und ferner erinnern, wie Klohe und Schmekel richtig gesehen haben, manche Ausdrücke bei Cicero in den§§ 80 und 81 an solche bei Gellius.

Hat Cicero also die Panätiusstelle vor Augen gehabt, die uns Gellius überliefert hat, so ist doch diese Wiedergabe der schönen PanRtiusstelle bei Cicero eine recht dürftige. Mag man also annehmen, daſs das Pandâtiusfragment überhaupt sich in Ciceros Buch nicht findet oder daſs es eine Behandlung erfahren hat, die ihm die Gestalt von§ 80 und§ 81 verlieh, in beiden Fällen ist es klar, daſs Cicero innerhalb des Werkes beträchtliche Kürzungen vorgenommen hat, die Hand in Hand gehen mit bedeutenden eignen Er- weiterungen. So ist die dürftige Erörterung über die Vorbereitung zum Handeln im § 73 und die kurze Stelle über die Vorschriften in schwieriger Lage in den§§ 80 und 81 durch eine längere Einlage unterbrochen, die von§ 74 bis zu§ 80 reicht, und es folgt sofort auf die Panätiusstelle wieder ein Zusatz Ciceros, der das Ende des§ 81 und§ 82 umfaſst.

Ubrigens gibt die Gelliusstelle noch einen andern Fingerzeig über das Verhältnis Ciceros zu Panâtius. Vor dem Citat aus Panätius heiſst es:ex tribus illis inclitis libris, quos M. Tullius magno cum studio maximoque opere aemulatus est. Gellius muſs danach die Arbeit Ciceros der Vorlage gegenüber recht selbständig erschienen sein.

Es ist bereits vorausgeschickt, daſs der Schlufs von§ 81, vonTemere autem in acie versari an und§ 82 den Anschein erwecken, als ob wir es hier wieder mit einer Erweiterung Ciceros zu tun hätten. Der letzte Satz vom§ 81 paſst nämlich nicht recht zu dem Vorhergehenden. In diesem Satze heiſst es: Ohne Überlegung sich in der Schlacht zu tummeln und im Handgemenge zu kämpfen ist unmenschlich und tierähnlich,