Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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Es fragt sich weiter, ob und wie weit die§§ 20 23 auf Panätius zurückzuführen sind. Klohe(S 17 und Anm. 4) hält die§§ 21, 22 und 23 bis zum Abschnitte über die Ungerechtigkeit für eine Erweiterung Ciceros. Von Panätius stamme nur die Vorschrift niemand Unrecht zu tun, und diese werde in dem Abschnitte über die Ungerechtig- keit erläutert(§ 23 ff.). Klohe stimmt mit Dettweiler darin überein, daſs im§ 20 die Einteilung unseres Abschnitts enthalten sei, und findet es auffallend, daſs Cicero zuerst über die zweite Vorschrift, über die Achtung des Privateigentums, spricht und dann erst vom§ 23 an über die erste. Aber dieses Bedenken erscheint unbegründet, sobald erkannt ist, daſs im§ 20 nicht die Partitio für unsern Abschnitt enthalten ist.

Der vorliegende Text ordnet sich vielmehr bis§ 31 ungezwungen einer klaren Disposition unter¹). Cicero spricht zuerst über die beiden Arten der Gerechtigkeit(a,§ 20 21. 6,§ 22, 23), dann über die beiden Arten der Ungerechtigkeit(§§ 23 29) und zieht dann den Schlufs(§S 29 und 30). Er selbst hebt diese Einteilung noch einmal am Schlusse von§ 29 hervor mit den Worten: Quando igitur duobus generibus iniustitiae propositis adiunximus causas utriusque generis easque res ante constituimus, quibus iustitia con- tineretur, facile etc. Aus einem Mangel der Disposition wird man für den vorliegenden Abschnitt also schwerlich auf ein Abweichen Ciceros von der Quelle schlieſsen dürfen).

Wie steht es nun mit dem Inhalt? Zuerst wird gefordert, niemand zu schaden und fremdes Eigentum zu achten. Beide Sätze stehen im Einklange mit der stoischen Lehre. Vom Zenonischen Weisen heifst es: oöre z2aαοmτοε rira obr dντdς να&ᷣποεεεdα³), und bei Diog. Laert. VII. 123 wird von dem stoischen Weisen gesagt: d⁴εες νναι O5do dlous Blnrew oud airous. Es wird dann weiter ausgeführt, daſs es von Natur kein Privat- eigentum gebe und wie es entstehe. Auch hier wird eine stoische Ansicht wieder- gegeben¹). Derselbe Gedanke findet sich Fin. III§ 67 in einer Form wieder, die vielleicht auf Chrysipp zurückgeht. Dort heiſst es: Sed quemadmodum theatrum, cum commune sit, recte tamen dici potest, eius esse eum locum, quem quisque occuparit, sic in urbe mundove communi non adversatur ius, quominus suum quidque cuiusque sit.

Klohe meint, das Citat aus dem Archytasbriefe Platos(§ 22) beweise, daſs Cicero hier selbständig arbeite. Aber bei der bekannten Vorliebe des Panâtius für Plato ist es nicht auffallend, daſs er platonische und stoische Gedanken neben einander stellt.?) Gleich die folgenden Worte: atque, ut placet Stoicis, quae in terris gignantur ad usum hominum omnia creari, homines autem hominum causa esse generatos, ut ipsi inter se aliis alii prodesse possent enthalten ein Citat, das auf Chrysippus zurückgeht?) In Fin. III. 67 heifst es; Praeclare enim Chrysippus cetera nata esse hominum causa et deorum, eos autem com- munitatis et societatis suae etc.).

Aber selbst die wenigen Worte, die Klohe in diesen§S als Panätianische übrig läſst, sind seiner Meinung nach von Cicero verändert. Er bestreitet nämlich, daſs die Worte

¹) Vgl. Schmekel S. 31. ²) Bedenken kann höchstens der Beginn des§ 23 erregen, dessen erster Satz uns zwingt, eine stilistisehe Nachlässigkeit Ciceros anzunehmen, und dessen zweiter Satz selbstverständlich Eigen- tum Ciceros ist. ³) Arnim I 216 S. 53. Stob. ecl. II 7, 11 g. p. 99, 3 W. ¹) Vgl. A. Bonhöfter II S. 241 Anm. 1.) Dieser Brief ging schon zu Panätius' Zeiten unter Platos Namen. Vgl. Susemihl II 581 ft 6) Eine ähnliche Zusammenstellung Platos mit einem Altstoiker finden wir off. I§; 62 und 63.*) Zum Ver- gleich führt Beier in der Anmerkung zu unserer Stelle aus Cicero noch an: N. D. II. 14. 37. 62, 154 Cll. I. 2, 4) Leg. I. 8, 25; Tuscul. I. 28, 69; vgl. terner Arnim III 371 S. 90.