Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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dagegen das 6. Kapitel überaus wenig oder nichts aus der Vorlage erhalten hat. Wenn aber durch nichts bewiesen ist, daſs die Kapitel 36 unseres Buches die dürftigen Uberreste des ganzen ersten Buches des Panätius sind, so wird damit auch der Annahme Schmekels der Boden entzogen, das erste Buch des Panàtius habe die theoretische Tugend nebst der allgemeinen Einleitung umfafst und das zweite der Darstellung der praktischen Tugend gedient. Aus II 18 dürfen wir auf die Einteilung der Erörterung über das Honestum keinen Schluſs ziehen. Die Partitio für diesen Teil wird vielmehr im 5. Kapitel unseres Buches gegeben. Die Abhandlung über die praktischen Pflichten würde eine ganz andere Gestalt haben müssen, wenn ihr das Thema zu Grunde läge: cohibere motus animi turbatos... adpetitionesque... oboedientes efficere rationi. Vielmehr hat offenbar Panätius der Behandlung des Honestum die stoische Einteilung in die vier Kardinaltugenden, der des Utile die Aristotelische zu Grunde gelegt.

Fassen wir also zusammen, was sich bis jetzt über das Verhältnis Ciceros zu seiner Quelle ergeben hat. Er wendet sich seiner Vorlage zu am Ende des§ 6, bemängelt, daſs Panätius seine Untersuchung nicht mit einer Definition von Pflicht begonnen hat, und sucht diesen Schaden gut zu machen(§ 7 und 8). Darauf gibt er im§ 9 die Disposition der ganzen Abhandlung nach Panätius und kritisiert diese selbständig im§ 10. In den§§ 11 bis 14 wird im engen Anschlufs an Panätius die Entwickelung der natürlichen Triebe zur Sittlichkeit dargestellt und in den§§ 15 17 gleichfalls nach Panàtius die Einteilung des Honestum und damit der ganzen folgenden Abhandlung gegeben. Kapitel 6(§ 18 und§ 19) handelt von der Weisheit und ist im ganzen Ciceros eigne Arbeit. Vielleicht hat Panätius seiner Disposition vorausgeschickt, daſs man die Pflichtenlehre in doppelter Weise behandeln könne, indem man erstens auf Grund eines Moralprinzips die Gesamtheit der Pflichten systematisch entwickelt und zweitens, indem man die gesamte Lebensführung durch Uber- lieferung sittlicher Vorschriften regelt. Dann mag er als sein Thema die zweite Art von Pflichtenlehre bestimmt und daran die Disposition angeschlossen haben. Jedenfalls hat die Disposition, wie sie im§ 9 angegeben ist, sich am Anfange seiner Darstellung befunden, und es kann ihr keine längere Erörterung vorausgegangen sein. Dafs abgesehen von der Abhandlung über die theoretische Tugend der erste Teil in so beträchtlicher Weise gekürzt sei, wie Schmekel annimmt, und datfs das erste Buch des Panätius nur die theoretische

Tugend nebst der allgemeinen Einleitung umfaſste, ist durch nichts bewiesen und unwahr- scheinlich.

II.

Die§§ 20 60 behandeln die soziale Tugend(iustitia), die 1) als Gerechtigkeit im engeren Sinn und 2) als Nächstenliebe erscheint. Ueber den ersten Teil wird in den §§ 20 41 gesprochen, und zwar beschreibt Cicero das Wesen der Gerechtigkeit in §§ 20 23, die Arten der Ungerechtigkeit in§§ 23 29. Daran schliesst sich ein Abschnitt über die Pflichten, welche die Gerechtigkeit auferlegt. Dabei wird erstens über die Vorschriften gesprochen, die unter Umständen eine Veränderung erleiden(§ 31 und§ 32), dann über die Pflichten gegen die Feinde(§§ 33 40) und gegen die Sklaven(§ 41)1),

Im Abschnitte über die Gerechtigkeit gibt Cicero vier Aufgaben an, die der Gerechte zu erfüllen habe, 1) ut ne cui quis noceat nisi lacessitus iniuria, 2) deinde ut communi-

²) Vgl. Disposition des ersten Buches der Schrift Ciceros über die Pflichten. Von A. Grumme, Gera, 1904.