Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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24 wir zunächst die Stellen, die ihm zum Beweise für die starke Verkürzung des ursprüng- lichen Textes dienen! Für seine Ansicht scheint ihm zuerst die Gestalt der§§ 7 und 8 zu sprechen. Er sagt hierüber(S. 25):Da der erste Teil der Pflichtenlehre z. B. die Fragen behandelt, ob alle Pflichten vollkommen(perfecta) und ob alle gleich sind, und die darauf folgende Einteilung der Pflichten zwei verschiedene Arten derselben, die officia perfecta und media unterscheidet, so enthält die zweite Einteilung offenbar das Resultat der entsprechenden Erörterung der ersten. Dies Verhältnis weist uns sofort darauf hin, dafs hier eine Kürzung stattgefunden hat, deren Folge der Widerspruch war. Wir haben bereits in§ 7 und§ S Ciceros eigene Arbeit erkannt. Es ist deshalb höchst zweifelhaft, ob die betreffenden Sâtze aus Panäâtius' Werke entlehnt sind Man kann es Cicero, der ein Jahr vorher die Bücher de finibus bonorum et malorum geschrieben hat, woran er im § 6 ausdrücklich erinnert, wohl zutrauen, daſs er die Paragraphen auch ohne Anlehnung an Panätius verfassen konnte. Aber selbst für den Fall, daſs der Teil von§ 7, der hier in Betracht kommt, aus Panätius geschöpft wäre, könnte man Schmekel doch nicht zustimmen. In den§§ 7 und 8 ist von einem ersten Teile der Pflichtenlehre gar keine Rede. Es wird nur gesagt, die Behandlung der Pflichtenlehre könne eine doppelte sein. Sie kann erstens im Zusammenhange mit dem Moralprinzip gegeben werden. Bei dieser Behandlungsweise erheben sich z. B. Fragen, wie:Sind alle Pflichten gleich? Ist eine Pflicht gröſser als die andere? usw. Aber in dem vorliegenden Werke soll die Pflichten- lehre nicht in dieser Art behandelt werden, sondern hier will Cicero einfach sittliche Vorschriften geben. Nichts weist darauf hin, daſs in der Vorlage Ciceros eine Erörterung darüber gestanden hat, wie die Pflichten aus dem Moralprinzip sich ableiten. Eben weil aber von einem ersten Teile der Pflichtenlehre gar keine Rede ist, so ist es für die vorliegende Frage auch ganz gleichgiltig. was mit den Worten gemeint ist: num quod officium aliud alio maius sit. Diese Worte können z. B. sehr wohl auf eine ähnliche Abwägung der Pflichten gegeneinander hindeuten, wie sie Cicero zur Vorlage des Panätius glaubte hinzufügen zu müssen.

Nachdem Cicero die Definition von officium perfectum und medium gegeben hat, fährt er fort(§ 9): Triplex igitur est, ut Panaetio videtur, consilii capiendi deliberatio: nam aut honestumne factu sit an turpe dubitant id, quod in deliberationem venit etc. Auch hier will Schmekel eine Spur finden, die auf eine Verkürzung der Vorlage hinweist. Er sagt S. 25:Nach dem unmittelbaren Eindruck ist diese Disposition die Schlufsfolgerung aus dem Vorhergehenden; sehen wir jedoch genauer zu, so kann hier an eine Schluts- folgerung gar nicht gedacht werden, weil von dem honestum und utile vorher noch nicht gesprochen ist. Diese Zusammenhangslosigkeit ist ein neuer Beweis dafür, daſs die Dar- stellung der Quelle hier gekürzt ist!). Der unmittelbare Eindruck einer Schlufsfolgerung aus dem Vorhergehenden kann bei Schmekel doch nur durch igitur hervorgerufen sein.

¹) Diese Disposition, die von Cicero im§ 9 wiedergegeben wird, hat auch bei Panätius im An fange des Werkes gestanden; denn Cicero schreibt an Atticus XVI, 11: Tdâ τ νααοάχάᷣντο, quatenus Panae- tius absolvi duobus, illius tres sunt. Sed cum initio divisisset ita, tria genera exquirendi officii esse, unum cum deliberemus, honestum an turpe sit, alterum utile an inutile, tertium cum haec inter se pugnantur, quomodo judicandum sit.... de duobus primis praeclare disseruit, de tertio pollicetur se deinceps: sed nihil scripsit. Es ist also nicht anzunehmen, daß Panätius vorher eine systematische Entwickelung der Pflichtenlehre aus dem Moralprinzip in der Weise gegeben habe, wie das Schmekel(S. 27) behauptet.