sapientia, quam principem dixi, rerum est divinarum et humanarum scientia etc. Diese Einteilung würde hinter dem zweiten Satze unseres Kapitels ganz passend gegeben sein. Hier enthält dieser Satz nichts als eine Anmerkung Ciceros, die durch den Ausdruck agitatio mentis veranlaſst ist. Wo Cicero sie her hat, läfst sich schwer sagen. Vielleicht hat der Satz in dem Werke des Panätius an einer früheren Stelle gestanden, ist dort von Cicero nicht beachtet und nun nachtrâglich zu dieser Anmerkung verwandt. Aber ebenso gut kann ihn Cicero aus derselben Quelle wie im§ 150 oder aus dem Borne seines eignen Wissens geschöpft habeni).
Der letzte Teil des 6. Kapitels, der mit den Worten beginnt: cuius studio a rebus gerendis abduci contra officium est. ist also sicher eine Anmerkung Ciceros ebenso wie der zweite Satz von§ 18. Auch die Darstellung im§ 19 ist ganz und gar Cicero eigen- tümlich; ob ihr ein ähnliches Verbot im Werke des Panâtius zu Grunde liegt und ob die erste Warnung an die Forscher auf Panätius zurückgeht, mufs in dieser verdächtigen Umgebung zweifelhaft erscheinen. Jedenfalls ist es recht gewagt, sich auf irgend einen Satz des 6. Kapitels zu stützen, wenn es sich um eine Darstellung der Lehre des Panäâtius handelt. Von den Ansichten dieses Philosophen über die dianoetische Tugend oder von Pflichten, die er an diese Tugend anknüpft, erfahren wir also bei Cicero nichts, und wenn sich Panäâtius hierüber ausführlicher verbreitet hat, so hat hier jedenfalls die Vorlage eine beträchtliche Kürzung erlitten.
Der dürftige Zustand der Abhandlung über die dianoetische Tugend dient auch Schmekel, der im übrigen das ganze 6. Kapitel auf Panätius zurückführt, zum Beweise, daſs hier die Darstellung des Panatius aufserordentlich gekürzt ist. Er will aber auch sonst in den Anfangskapiteln sichtbare Spuren einer offenbaren Verkürzung des ursprüng- lichen Textes finden, ja er meint, daſs das ganze erste Buch des Panätius bei Cicero zu vier Kapiteln(3— 6) zusammengeschrumpft und aus dem ersten und zweiten Buche des Panätius das erste Buch des uns vorliegenden Werkes entstanden sei(S. 23 ff.). Prüfen
¹) Klohe und Schmekel führen diesen Satz aut Panätius zurück, weil auch vorher§ 15 ff. die theoretische Tugend in Weisheit und Klugheit eingeteilt sei. Auch Fowler S. 21, 1 und Hirzel(II, 512 und Anm. 1) sind dieser Meinung. Findet sich denn aber im§ 15 diese Einteilung in Weisheit und Klugheit? Es sind im ganzen zwei Stellen, auf die sich diese Ansicht stützt. Im§ 15 heißt es vom Honestum: Aut enim in perspicientia veri sollertiaque versatur etc. Es wird also die erste Kardinaltugend bezeichnet mit perspicientia veri soller- tiadue. Aber perspicientia veri gehört eben so gut zur Goοœ wie zur †&mοονσσ; die beiden Worte könnten also höchstens im Sinne der Aristotelischen Einteilung der praktischen Einsicht in †ουννοσιαι und réẽꝑε ge- deutet werden. Die zweite Stelle im§ 15 lautet: Velut ex ea parte, quae prima descripta est, in qua sapien- tiam et prudentiam ponimus, est indagatio et inventio veri; eiusque virtutis hoc munus est proprium. Ut enim quisque maxime perspicit, quid in re quaque verissimum sit, quique acutissime et celerrime potest et videre et explicare rationem: is prudentissimus et sapientissimus rite haberi solet. Es werden hier sapientia und pru- dentia genannt, aber von einer Unterscheidung beider Begriffe ist keine Rede. Es sind zwei Bezeichnungen für die eine Tagend, deren Aufgabe das Aufspüren und Auffinden der Wahrheit ist. So macht auch Bonnell (i. s. Ausg.) zu dieser Stelle die richtige Anmerkung, daß sapientia und prudentia hier völlig gleichbedeutend seien, während sie c. 43, 6 bestimmt gesondert würden. Auch werden dem prudentissimus und dem sapientissi- mus dieselben Merkmale beigelegt. Bonnell sagt allerdings: Man beziehe auf einander prudentissimus maxime perspicit, qnid in quaque re verissimum sit— sapientissimus acutissime et celerrime potest et videre et expli- care rationem. Worauf er aber diese Unterscheidung gründet, gibt er nicht an. Wäre sie richtig, so wäre sie jedenfalls eine ganz andere, wie die am Ende des 6. Kapitels und die im§ 153. Daß Cicero sonst prudentia und sapientia nicht scheidet, zeigt Fin. V 16: sic vivendi ars est prudentia neben Fin. I 42: sapientia, quae ars vivendi putanda est. In unserm Werke gibt er eine Beschreibung von vera prudentia in II, 33.


