22
Die Teilung in theoretische und praktische Tugend geht auf Aristoteles zurück, und auch sonst schlieſst er sich oft an die Peripatetiker an. Nun heifst es in der peripatetischen Darstellung Fin V. 49: Atque omnia quidem scire, cuiuscunque modi sint, cupere curio- sorum, duci vero maiorum rerum contemplatione ad cupiditatem scientiae summorum virorum est putandum. Quem enim ardorem studii censetis fuisse in Archimede, qui dum in pulvere quaedam describit attentius, ne patriam quidem captam esse senserit! quantum Aristoxeni ingenium consumptum videmus in musicis! quo studio Aristophanem putamus aetatem in litteris duxisse! Quid de Pythagora, quid de Platone aut de Democrito loquar? etc. Vielleicht stand Ihnliches in der Vorlage Ciceros, der es durch ihm vertraute Gedanken ersetzte und insbesondere für die griechischen Beispiele römische gab.
Recht bedenklich steht es um die Panätianische Herkunft des Folgenden. Cicero fährt nämlich fort: quae omnes artes in veri investigatione versantur; cuius studio a rebus gerendis abduci contra officium est. Virtutis enim laus omnis in actione consistit. Er meint also, es lasse sich nicht rechtfertigen, wenn jemand durch wissenschaftliche Forschung sich von praktischer Tätigkeit abziehen lasse¹).„Denn der Wert der Tugend im allge- meinen besteht im Handeln“. Er kann in diesem Zusammenhange mit dem letzten Satze nur meinen, wissenschaftliches Forschen als solches sei sittlich ganz wertlos. Das ist aber weder peripatetische noch stoische Meinung²) und nimmt sich seltsam aus, nachdem eben erst die Tugend in theoretische und praktische geteilt ist. Wie schränkt Cicero ferner die Berechtigung zur wissenschaftlichen Taätigkeit ein!„Es tritt oft eine Unterbrechung der praktischen Tätigkeit ein; so finden sich mannigfache Gelegenheiten sich wissen- schaftlichen Studien zuzuwenden, und ferner kann uns die rastlose Tätigkeit unseres Geistes auch ohne unser Zutun im Streben nach Erkenntnis festhalten.“ Das ist der Stand- punkt eines römischen Staatsmanness), nicht eines griechischen Philosophen. Es ist das Gegenteil von Aristoteles' Ansicht, der die dianoetische Tugend am hochsten stellt, und stimmt nicht einmal mit dem sonstigen Urteile unsers Buches über die wissenschaftliche Tätigkeit überein. Denn im 21. Kapitel unseres Buches wird denen gestattet, sich von der Verwaltung des Staates fernzuhalten, die bei ausgezeichneter Begabung sich den Wissenschaften gewidmet haben.
Zu guterletzt teilt Cicero die denkende geistige Tätigkeit in eine solche, die sittliche Fragen und eine solche, die Wissen und Erkennen im allgemeinen zum Gegenstande habe. Wir haben hier dieselbe Einteilung) wie Off. I§ 153: Princepsque omnium virtutum illa sapientia, quam owiuν Graeci vocant-prudentiam enim, quam Graeci συνου⁷ dicunt, aliam quandam intellegimus, quae est rerum expetendarum fugiendarumque scientia; illa autem
¹) Hirzel(II S. 512) ist im Irrtum, wenn er meint, es seien die beiden vorher gerügten Abwege, vor denen mit der Bemerkung gewarnt werde, daß das Lobenswerte der Tugend ausschließlich im Handeln bestehe.— ²) Aus unserm Zusammenhange losgelöst hat der Satz: Virtutis laus omnis in actione consistit freilich seine Berechtigung sowohl vom stoischen(vgl. Madvig, Anm. Zu Fin. III§ 22 und Hirzel II S. 510) wie auch vom paripatetischen Standpunkte aus. Vgl. Fin. V§ 58. Es ist sogar etwas ganz anderes, was Cicero rep. I c. 2 an der Stelle sagt, die Klohe zum Vergleich heranzieht wie in unserm Zusammenhange. l)ort heißt es: Nec vero habere virtutem satis est quasi artem aliquam, unisi utare... virtus in usu sui tota posita est; usus autem eius est maximus civitatis gubernatio. Der Forscher benutzt seine Tugend, und die Verwaltung des Staates wird dort nur usus maximus genannt, nicht usus omnis.— ³) Auch hierzu vgl. Cic. Rep. Ic. 9.—) An beiden Stellen wird dooia und&ονοσνι⁷α in gleicher Weise unterschieden, die eine als die sittlichen, die andere als die wissenschaftlichen Problemen zugewandte theoretische Tugend.


