Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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21 Maſs und Ordnung zu halten, um den Forderungen des Sittlichen und Geziemenden gerecht zu werden. Also gehört auch sie zu den praktischen Tugenden. So ist die Darstellung im§ 18 nicht gerade geschickt, aber doch auch nicht ganz so fehlerhaft, wie sie Madvig erschien:).

Im ganzen aber wird man über das 5. Kapitel urteilen dürfen, dafs es sich eng an die Darstellung anschlieſst, die Cicero bei Panätius vorgefunden hat.

Im§ 18 wendet sich Cicero zur Darstellung der ersten Kardinaltugend. Der erste Satz enthält den UÜbergang zu diesem Teile der Abhandlung und steht im Einklang mit § 13: Imprimisque hominis est propria veri inquisitio atque investigatio. Hieran schlieſst sich eine Anmerkung Ciceros, in der jeder Irrtum für ein UÜbel und eine Schande erklärt wird ²). Zwei Fehler aber müssen beim Forschen, das noch einmal ausdrücklich als natürlich und sittlich gut bezeichnet wird, vermieden werden. Erstens darf man nicht glauben zu wissen, was man nicht weiſs, und es unbesonnen für ausgemacht ansehen. Diese Forderung, ohne Vorurteil an eine Forschung heranzutreten und auf Grund anhaltender, genauer und sorgfältiger Prüfung zu urteilen, darf an und für sich wohl auf Panätius zurückgeführt werden. Für die stoische Ethik ist sie geradezu ein Fundamental- satz. Da nach stoischer Ansicht alle Sittlichkeit auf Erkenntnis beruht, Gefühl und Wille ausgeschaltet sind, so kommt alles auf gewissenhafte und sorgfältige Überlegung an, um zu den richtigen doynara zu gelangen, aus denen das richtige Handeln von selbst ent- springts).

Der zweite Fehler soll darin bestehen, daſs man zu groſse Mühe auf dunkle, schwierige und dabei nicht notwendige Dinge verwendet. Dagegen sei es lobenswert, Mühe und Sorgfalt ehrenhaften und lobenswerten Dingen zu widmen; so hätten einige Römer sich mit Astronomie, Geometrie, Dialektik und Rechtswissenschaft beschäftigt.

Recht beachtenswert ist, was Klohe über diese Stelle bemerkt 4). Er macht auf die Xhnlichkeit unserer Stelle mit Cic. rep. I, 15 aufmerksam und daſs der hier gerügte Fehler dort dem Panätius vorgeworfen werde ³). Zugleich zeigt er, wie die Erwähnung des Sextus Pompeius es veranlafste, daſs Geometrie, Dialektik und Rechtswissenschaft hier als würdige Gegenstände menschlichen Forschens aufgeführt werden?). Es ist also ganz zweifellos, daſs die Worte im§ 19 Alterum est vitium in veri investigatione versantur Ciceros Eigentum sind). Dagegen ist doch damit noch nicht erwiesen, ob nicht von Cicero durch seine eignen Ausführungen ein ähnlicher Gedanke des Pandtius ersetzt ist.

¹) Vgl. auch Hirzel II 504 ff. ²) drrdr) ist nach stoischer Ansicht an und für sich auch auf rein theo- retischem Gebiet ein Ubel, wie 8r1ꝓτνμυ, ein Gut. So könnte ein Stoiker strengster Richtung den zweiten Satz unseres Kapitels wohl ausgesprochen haben. Aber es ist ganz unglaublich, daß Panätius und in diesem Buche

sich zu dieser parodoxen Behauptung verstiegen bat.(Vgl. off. I§ 46.) ²) Vgl. Bonhöffer I S. 171. *) Klohe, S. 13 und Anm. 1.) Klohe hätte noch hinzufügen können, daß rep. I 15 genau dieselben Fehler

in derselben Reihenfolge genannt werden wie hier. An uuserer Stelle wird zuerst die Beschäftigung mit dunklen Gegenständen(res obscuras) getadelt. Dort wird gegen Panätius gesagt: qui quae vix coniectura qualia sint possumus suspicari, sic affirmat, ut oculis ea cernere videatur. Dann wird an Socrates gelobt, daß er sich nicht um schwierige und unnõtige Dinge kümmere: qui omnem eiusmodi curam deposuerit, eaque, quae de natura quaererentur, aut maiora quam hominum ratio consequi possit aut nihil omnino ad vitam hominum attinere dixerit. ⁶⁸) Vgl. Cic. Brut.§ 175.) Nicht richtig erscheint mir demnach, wenn Schmekel S. 30, Anm. 3 sagt:Aus der Kritik des Scipio über die Fortsetzung des Panätius läßt sich kein Schluß auf diese Stelle, die Lehre des Panätius, ziehen.