Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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Cicerostelle mit Polyb. VI, 6 reden. Aber es ist zu bedenken, daſs Polybius ein ganz anderes Thema behandelt wie Cicero. Er will zeigen, wie aus der Alleinherrschaft, die sich auf überwiegende Kraft und hervorragenden Mut eines einzelnen gegründet hat, die sittliche Institution des wahren Königtums hervorgeht, das auf Gerechtigkeit und auf dank- barer Liebe beruht, und wie diese sittlichen Begriffe in dem vernunftbegabten Menschen aus natürlichen Trieben entstehen. Ferner sagt Polybius im Anfange des fünften Kapitels ausdrücklich, daſs er von einer ausführlichen philosophischen Darstellung dieses Gegen- standes absehen und nur die Hauptsache und, was zu seinem Thema gehöre, bringen werde. Wir können also nur erwarten, daſs wir bei Polybius die Leitsätze unseres Kapitels wiederfinden, soweit sie für seine Aufgabe verwendbar sind. Das ist in der Tat der Fall. Wie bei Cicero wird bei Polybius aus dem natürlichen Triebe zur Vereinigung und Fort- pflanzung durch die Einwirkung der Vernunft, der ähnliche Attribute wie bei Cicero bei- gelegt werden, die Tugend der Gerechtigkeit entwickelt. Auch der Gerechte wird in stoischer Weise bezeichnet als α̈eαμτιαςα oꝰ zur dsiae eudoos. So mag bei der Ab- hängigkeit des Polybius von Panâtius im allgemeinen die Xhnlichkeit, die sich in Polyb. VI, 6 zeigt, immerhin als Zeugnis dafür gelten können, daſs der Inhalt unseres vierten Kapitels sich mit Panätianischen Ansichten deckt.

Im ganzen also ergibt die Untersuchung über das vierte Kapitel unseres Buches fol- gendes Resultat. Der Inhalt gibt keinen Anlaſs, es Panätius abzusprechen, vielmehr legt die Ubereinstimmung einzelner Sätze mit unverdächtigen Stellen in späteren Teilen unseres Buches für seinen Panätianischen Ursprung Zeugnis ab. Der Zusammenhang mit dem Vor- gehenden spricht ebenfalls dafür, daſs es aus Panätius entnommen ist. Auch sonst finden sich einige Merkmale Panätianischer Herkunft Die Ahnlichkeit mit Fin. II, 45 ff. schlieſs- lich muſs darauf zurückgeführt werden, daſs Antiochus und Cicero die gleiche Abhandlung des Panätius zur Vorlage gehabt haben.) Wenn aber unser Kapitel Panätianischen Ur- sprungs ist, so darf es dazu dienen, spätern zweifelhaften Stellen eine Stütze zu gewähren.

Nachdem im vierten Kapitel ein Einblick in die Entstehung des sittlich Guten und sein Verhältnis zur menschlichen Natur gewonnen ist, wird dasselbe im fünften Kapitel in seine verschiedenen Arten, die vier Kardinaltugenden, gesondert und das Gebiet jeder ein- zelnen dieser Tugenden bestimmt. Es enthält also die Partitio für den ersten Hauptteil der gesamten Abhandlung, in dem die Pflichten nach diesen vier Tugenden eingeteilt sind. ²)

Dafs Cicero im§ 15 der Einteilung des Panàtius folgt, wenn er die theoretische der praktischen Tugend entgegensetzt, ist von C. F. W. Müller, Klohe und Schmekel) richtig bemerkt worden. Anstoſs haben die Worte in§ 16 erregt: Reliquis autem tribus virtu- tibus necessitates propositae sunt ad eas res parandas tuendasque, quibus actio vitae con- tinetur. Madvig¹) hält die Worte virtutibus necessitates propositae sunt ad res parandas

¹) Panätius selbst mag wohl Chrysippus benutzt haben, und in diesem Umstande dürften die Spuren der Polemik gegen Epikur in unserm Kapitel ihre Erklärung finden. Daß Chrysipp in seinem Buche ο* ε⁴ενν neben einer Begründung der stoischen Lehre zugleich eine fortlaufende Widerlegung Epikurs gegeben habe, bemerkt Madvig zu Fin. II§ 44. Vgl. Cic. Acad. Pr. II 45. 138 und II 46, 140(Arnim III. 21 S. 7). Daß ferner der Gedankengang unseres Abschnittes Chrysipp nicht fremd war, zeigt Diog. Laert. VII 85.(Arn. III. 178 S. 43). ²) Klohe(S. 12) ist also im Irrtum, wenn er meint, daß im fünften Kapitel der Inhalt des vierten wiederholt werde. ³) C. F. W Müller Ausg der Off. S. 13, 17. Klohe S. 12 Schmekel S. 30.

Vgl. auch S. 216 und Laert. Diog. VII 92.) Madvig Fin. Praef. p. LXIV.