Aufsatz 
Die Arbeitsweise Ciceros im ersten Buche über die Pflichten
Entstehung
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haben, ohne dafs man darum anzunehmen braucht, sie sei an unserer Stelle ausge- fallen. So konnte off. I§ 101 dazu verführen, wo es heiſst: Haec est enim fere descriptio officii. Efficiendum autem est, ut etc. Daſs es ferner gewagt ist, wegen solcher etymologischer Erklärungen bei Ambrosius Lücken im Ciceronischen Texte anzunehmen, zeigt Ambros. de off. Ic. 11: Hoc est igitur perfectum officium, quod zarοννια dixerunt Graeci, quo corriguntur omnia, quae aliquos potuerunt lapsus habere. Diese Be- stimmungquo corriguntur omnia scheint aus dem rectum an unserer Stelle herausgewachsen zu sein, hat aber sicherlich nie im§ 8 unseres Buches gestanden. Aber wir sind überhaupt nicht genötigt an unserer Stelle eine Lücke anzunehmen. Cicero hat gesagt,(§ 7) er wolle im Voraus eine Definition von Pflicht geben, damit man wisse, was das sei, worüber ge- handelt werde. Die Definition soll den Anfang seiner Abhandlung bilden. Aber ehe er dazu kommt, muſs er sein Thema, das seiner Meinung nach doppeldeutig ist, genauer be- stimmen. Er sagt also:Die Untersuchung über die Pflicht ist im allgemeinen eine zwei- fache. Sie kann die Gesamtheit der Pflichten aus einem Moralprinzip systematisch ent- wickeln und je nach der Bestimmung desselben werden die Einzelvorschriften ein verschie- denes Aussehen gewinnen, ein anderes bei den Stoikern, ein anderes bei den Epikureern. In einer solchen Untersuchung werden Fragen behandelt werden, wie z. B.: Sind alle Pflichten vollkommen? Ist eine Pflicht gröſser als eine andere? und andere derartige. Eine andere Art der Behandlung dieses Gegenstands ist die Aufstellung von sittlichen Vorschriften, die das Leben zu regeln haben; auch diese hängen am letzten Ende mit dem Moralprinzip zusammen, aber die Darstellung nimmt auf diesen Zusammenbang weniger Rücksicht. Diese letztere Art von Pflichtenlehre soll im vorliegenden Buche gegeben werden. So ist das Thema genauer bestimmt, und nun kann die Abhandlung mit der Definition von Pflicht beginnen. Da aber Cicero in seiner Pflichtenlehre den Stoikern folgen will, so muſs er den Begriff Pflicht in officium perfectum und officium medium teilen. Es folgt also am Ende von§ S die Definition von officium perfectum und officium medium in den Worten: Atque ea sic definiunt, ut rectum quod sit, id officium perfectum esse definiant; medium autem officium id esse dicunt, quod cur factum sit, ratio probabilis reddi possit.

Die Definition von officium medium entspricht völlig der von Diogenes Laertius¹) und Stobaeus ²) überlieferten. Anstoſs erregt haben dagegen die Worte Ciceros, welche die Definition von officium perfectum enthalten. So sagt G. F. Unger zu unserer Stelle: Ein Synonym für das andere Setzen, wie hier geschieht(perfectum officium rectum vocemus: rectum quod sit, id pertectum esse definiunt) ist noch keine Definition. Denselben Ein- wand erhebt O. Heine, der in seiner Ausgabe zu unserer Stelle bemerkt:Die Definition ist nichts als eine Wiederholung der eben gegebenen Ubersetzung perfectum officium rectum vocemus. Nicht alles, quod rectum est, ist ist ein aroονωωμα, sondern nur, was mit der vollendeten Gesinnung geschieht. In der Definition de fin. III§ 24: quae nos aut recta aut recte facta dicamus, illi autem appellant aaroouνòναάra, omnes numeros virtutis continent ist dieses angedeutet. Unger und Heine môõgen mit ihrem Tadel im Rechte sein, aber hier kommt ¹) Diog. Laert. VII. 107. Stoicorum veterum fragmenta collegit J. ab Arnim. Leip- zig 1903 1905. III. S. 134 N. 493: Ere addνeν ραoονω α α ιτασοεν 50yo Toνee dr*ο⁴ονιισιμ ν. ²) Stob. ecl. II. 85, 13. Arnim III. S. 134 N. 494: Oofcerat? r0 œαννπηονεο

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