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Ueber die Freude am Unterricht / von H. Jäger
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fühle der Luſt und Unluſt Begleiterſcheinungen von inneren Thätigkeiten, die in einer ganz beſtimmten Beziehung zu dem Verbrauch der disponiblen Kräfte ſtehen. Das Gefühl der Unluſt wird alſo z. B. bei der Strafe dadurch hervorgerufen, daß durch die Strafe ein größerer Kraftverbrauch, als normal iſt, bewirkt wird(Strafarbeiten) oder daß dadurch Organen, die nach Beſchäftigung ſtreben, dieſe Beſchäftigung vorenthalten wird(Entziehung von beſtimmten Genüſſen und der Freiheit) oder daß die durch die Strafe hervorgerufenen Vorſtellungen mit den Vorſtellungen vom Gedeihen des eigenen Ichs ſich nicht einheitlich verknüpfen laſſen(Entehrungs⸗Strafen). Und da das kindliche Auffaſſungs⸗ vermögen die Empfindung der Strafe und die gleichzeitige Wahrnehmung des Strafenden noch nicht ſcharf zu trennen vermag, ſo iſt es verſtändlich, daß dieſe beiden ununterſchiedenen Eindrücke zuſammen das Gefühl der Unluſt erwecken. Iſt es nun aber nicht ein direkter Widerſpruch gegen die Theorie, wenn, wie es ja ſcheint, daſſelbe Gefühl der Unluſt auch ſchon durch die bloße Wahrnehmung deſſen, der früher geſtraft hat, ohne die gleichzeitige Empfindung einer Strafe hervorgerufen wird? Mit der alltäglichen Erfahrung ſcheint es vollkommen übereinzuſtimmen, wenn man ſagt: weil die Empfin⸗ dung einer beſtimmten Einwirkung(hier der Strafe), die das Unluſtgefühl hervorrief, ſtets von der Wahrnehmung einer gewiſſen Perſon begleitet war, ſo ruft nun dieſe Wahrnehmung allein ſchon jenes Gefühl hervor*). Alsdann entſtünde alſo das Gefühl auch ſchon durch eine innere Thätigkeit, näm⸗ lich die bloße Wahrnehmung, die einen viel geringeren Kraftverbrauch veranlaßt, als urſprünglich nötig war, wo dieſe Wahrnehmung zuſammen uit der Empfindung der Strafe dieſelbe Wirkung hatte. Wäre dies richtig, ſo würde natürlich das Gefühl nicht von der Größe des Kraftverbrauchs abhängen. Da aber die Wahrnehmung der Perſon, ehe noch irgend eine Strafe von ihr erteilt worden war, nicht das unangenehme Gefühl erweckte, ſo muß doch dieſe Wahrnehmung ſich verändert haben; denn ſonſt wäre ja kein zureichender Grund für die veränderte Wirkung vorhanden. Worin kann aber dieſe Veränderung beſtehen? Doch wohl nur darin, daß die Wahrnehmung reicher geworden iſt, daß ſie noch mit anderen inneren Thätigkeiten in Verbindung ſteht. Und was können das für andere Thätigkeiten ſein? Doch wohl nur Reproduktionen jener Empfindungen der Strafe. In vielen Fällen weckt ja auch die Wahrnehmung der Perſon eine ganz deutliche Erinnerung an die erlittenen Strafen; in anderen Fällen wird dieſe Erinnerung nicht zu vollem Bewußtſein erhoben und in noch anderen bleibt ſie ganz unter der Schwelle. So kommt es denn, daß es ſcheint, als rufe die Wahr⸗ nehmung allein ſchon die entſprechenden Gefühle hervor, während dies in Wirklichkeit geſchieht durch dieſe Wahrnehmung in Verbindung mit denſelben inneren Thätigkeiten, alſo hier den Empfindungen der Strafe, die das erſte Mal das Unluſtgefühl erweckten. Nur finden dieſe inneren Thätigkeiten bei der Reproduktion in geringerer Intenſität ſtatt und vielfach eben in ſo geringer, daß ſie nicht mehr zum Bewußtſein kommen. Daß ſie aber doch ſtattfinden, beweiſen jene Uebergänge. Wie allen anderen geiſtigen Vorgängen, ſo kommt eben auch dieſen reproduzierten Empfindungen die Eigentüm⸗ lichkeit zu, daß ſie alle Grade der Deutlichkeit und Bewußtheit annehmen können.

Man kann nun denken, daß, wenn dies alles ſich ſo verhält, mitunter folgendes eigentümliche Reſultat ſich ergeben muß: Die Empfindung ſei deshalb unangenehm geweſen, weil für ſie, dieſe innere Thätigkeit, keine genügende Kraft ſofort bereit ſtand. Nun wird die Empfindung reproduziert; in den Organen der geiſtigen Thätigkeiten geht dann dieſelbe Bewegung vor ſich, nur in ſchwächerem Maße. Iſt nun die Abſchwächung ſo bedeutend, daß zur Bewältigung der reproduzierten Bewegung jetzt genügende Kraft vorhanden iſt, oder iſt die Kraft ſeitdem gewachſen, ſo müßte nun die Erinner⸗ ung angenehme Gefühle erwecken, während die Empfindung damals unangenehme Gefühle erweckt hat. Die Folgerung iſt wohl kaum anfechtbar; das Reſultat aber erſcheint auf den erſten Blick als mit der Wirklichkeit ſehr wenig verträglich. Allein doch auch nur auf den erſten Blick; denn bei näherer Betrachtung findet man in der That Fälle, wo die reproduzierte Empfindung ein anderes Gefühl er⸗ weckt, als die urſprüngliche. Mit Vergnügen erinnert man ſich häufig an früher ausgehaltene Mühen und Strapazen. In allen ſolchen Fällen findet dies ſtatt, wo das unangenehme Gefühl durch die Empfindung nur deshalb hervorgerufen wurde, weil die unmittelbar zur Verfügung ſtehenden Kräfte nicht ausreichten; die Elemente der Empfindung konnten alſo wohl objektiv zu einem Ganzen ver⸗ knüpft werden, nur waren ſie für das betreffende Subjekt zu zahlreich und von zu großem Umfang.

Nehmen wir dagegen einen anderen Fall, den Fall, daß die Empfindung deshalb von einem unangenehmen Gefühl begleitet wurde, weil ihre Beſtandteile unter ſich nicht harmonierten und des⸗ halb auch von keiner noch ſo großen Kraft einheitlich verknüpft werden konnten, denn eine innere Thätigkeit, die angenehm ſein ſoll, muß ja nach dem früheren die vorhandene Kraft nicht nur voll⸗

*) Dieſe Anſicht vertritt G. H. Schneider in ſeinem Werk: Der menſchliche Wille.