Aufsatz 
Wimpfen und die Hohenstaufen
Entstehung
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von Tübingen, Diedrich, Markgraf von Hohenberg, Gerhard, Graf von Diez, Graf Poppo von Henneberg, Graf Hartmann von Wirttemberg, Graf Hartmann von Dillingen, Werner Truchseß von Bonlanden, Wolfram von Stein und viele andere. So geschehen bei Worms im Jahre nach der Menschwerdung des Herrn 1223 am 8. Januar.

In alter Zeit zog man alljährlich zur Verlosung des Bürgerholzes hinaus in den Forst. Dort wurden die Holzlose öffentlich durch Waisenkinder gezogen und aus den Fenstern des Forsthauses den untenstehenden Bürgern zugeworfen. Dann gab es das unvermeid- liche Tänzchen, worauf man in fröhlicher Stimmung abends nach der drei Stunden ent- fernten Stadt zurückkehrte.

In Sachen des Bürgerholzes verstand die Bürgerschaft von jeher keinen Spaß; denn als der Rat im Jahre 1783 den Beschluß faßte, zur Sanierung der städtischen Finanzen, die durch das verkrachte städtische Salinenunternehmen sehr heruntergekommen waren, den Anteil am Bürgerholz zu reduzieren, erhob sich ein derartiger Unwille in der Bürger- schaft, daß es schließlich zu Unruhen kam, in denen der von Frohnhäuser zum Helden seiner Erzählung gemachteRosenwirt von Wimpfen der Anführer der unzufriedenen Bürgerschaft war.

Heinrich(Vll.), der durch seine hochherzige Schenkung den Grund gelegt hat zu dem Gemeindevermögen der Stadt Wimpfen, geriet schon früh in politische Meinungs- verschiedenheiten zu seinem kaiserlichen Vater. Friedrich II. stützte sich bei seiner Politik auf die Landesfürsten, denen er wichtige Privilegien verlieh, Heinrich(VII.) begünstigte die Städte. Es kam zu einem Zerwürfnis zwischen Vater und Sohn. Wir sahen oben, daß Heinrich 1235 zum letzten Male hier geweilt hat. In diesem Jahre wurde er, als der Bruch unheilbar geworden war, von den Truppen seines Vaters in seiner Burg(vielleicht Wimpfen?) belagert und gefangengenommen. Er wurde nach ltalien in festen Gewahrsam gebracht, schmachtete dort in siebenjähriger Kerkerhaft und endete 1242 gramgebeugt und mit seiner Familie zerfallen durch Selbstmord. Es wird erzählt, er habe sich mit seinem Rosse von der Zugbrücke eines Schlosses, auf dem er gefangen gesetzt werden sollte, in den tiefen Burggraben gestürzt. Acht Jahre nach dem unglücklichen Sohn sank der Vater zu Fiorentino in Unteritalien ins Grab. Mit Friedrich II. ging im Jahre 1250 ein Herrscher dahin, wie Deutschland wenige gehabt hat. Besonders seine Bestrebungen, dem Raubrittertum Einhalt zu gebieten und für Frieden im Lande zu sorgen, sicherten ihm beim Volke auf lange hinaus ein gutes Andenken, so gut, daß man sich gar nicht an den Gedanken gewöhnen konnte, dass dieser machtvolle Herrscher nicht mehr sei, und so entstand in den ersten Tagen der Trauer um den Dahingeschiedenen im Volke der Glaube, er sei nicht tot, er sitze verzaubert im Berge Kyffhäuser im Thüringerland und werde einst wiederkommen und Deutschland glücklich machen. Erst später ist diese Kaisersage auf den Grossvater Friedrichs, den alten Barbarossa, übertragen worden. Diesem ur- sprünglichen Träger der deutschen Kaisersage verdankt gerade Wimpfen unendlich viel. Ohne Friedrich II. hätten wir keine Kaiserpfalz. Durch ihn wurde Wimpfen bekannt im alten deutschen Reiche. Auch weiterhin diente die Kaiserpfalz den deutschen Kaisern als Residenz. Rudolf von Habsburg, der der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit ein Ende machte, der mit der Stadt Wimpfen einen Prozess wegen des Bonfelder Waldes führte, in dem die Stadt siegte, Adolf von Nassau, der arme Graf aus dem Lahntal, Albrecht von Oesterreich, der durch den Meuchelmord des eigenen Neffen fiel, Heinrich VII. von Luxemburg, der die Stadt aufforderte, auch den Dominikanermönchen Mitgenuss am Forst zu geben, Friedrich der Schöne aus dem Hause Habsburg und endlich der Wittelsbacher Ludwig der Bayer, sie alle haben oben auf dem Eulenberg zeitweilig ihre Residenz aufgeschlagen.

Ludwig der Bayer ist in dieser stattlichen Reihe freilich auch der letzte Kaiser ge- wesen, der in der Kaiserpfalz Hof gehalten hat(1336). Im Jahre 1342 erhebt er die Stadt, der er schon vorher eine Reihe wichtiger Brivilegien, wie das Geleits- und