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wahrt. Im Verlauf des unseligen Krieges, der über Wimpfen soviel Not und Jammer gebracht, gingen auch diese sehr wertvollen Akten verloren..
Der Name roter Turm wird von Schäfer abgeleitet von seiner verschwundenen Ziegel- bedachung. Wahrscheinlich ist sein Name„rot“ zu erklären aus der Tatsache, daß an dieser Stelle einstmals der Blutbann ausgeübt wurde, daß hier Verbrecher hingerichtet wurden.
Hingegen bezieht sich beim„bhlauen Turm“ der Name auf die Farbe des bläulichen Kalksteins. Dieser westliche Bergfried der Kaiserpfalz hat die Geschichte Wimpfens mit allen ihren freudvollen und leidvollen Tagen miterlebt, und darum ist er als ein guter alter Bekannter jedem Wimpfener ans Herz gewachsen.
Wiederholt bedrohte ihn das Feuer, 1674 wurde der Oberbau vom Feuer verzehrt gelegentlich eines Brandes, der am Marktrain und in dessen Umgebung wütete. Am 12. Januar 1848 wurde das Innere furchtbar durch ein verheerendes Schadenfeuer mitgenommen. Der Wiederaufbau wurde in den Jahren 1851 und 1852 vorgenommen, und damals erhielt der alte Geselle sein heutiges Gesicht. Im Jahre 1903 machte man die unangenehme Wahrnehmung, daß das Bauwerk durch zahlreiche Risse im Mauerwerk und durch Setzungen im Fundament gefährdet sei. Man erinnerte sich an den Einsturz des Markusturmes in Venedig und verfügte die sofortige Räumung der Turmwächterwohnung. Man half sich, wie der Jahresbericht der Denkmalpflege sagt,„mit der zwar häßlichen, aber allein in solchen Fällen erfolgreichen äußeren Umgürtung“, die im Jahre 1907 vorgenommen wurde.
In diesem von uns nunmehr in seinen einzelnen Teilen betrachteten Kaiserpalast weilte sehr oft sein Erbauer, der Hohenstaufe Friedrich II. und sein unglücklicher Sohn, König Heinrich(VII.). Letzterer ist urkundlich nachweisbar in Wimpfen in den Jahren 1218, 1224, 1225, 1226, 1227, 1228, 1232, 1233, 1234, 1235. Es ist sogar anzunehmen, daß er einmal zwei Jahre hier residiert hat. Die Spuren seiner Zuneigung zu Wimpfen dauern fort bis auf den heutigen Tag; denn wenn der Wimpfener mit stolzem Bürger- bewußtsein sein Bürgerholz aus dem Forst nach Hause fährt, soll er sich des hohen- staufischen Spenders dankbar erinnern.
Am 8. Januar 1223 verlieh Heinrich(VII.) der Stadt den Forst bei Helmhof. Das Original der Schenkungsurkunde ist leider abhanden gekommen, wohl aber ist eine be- glaubigte Abschrift vorhanden.
In deutscher Uebersetzung lautet die Schenkungsurkunde: „Im Namen der heiligen unteibaren Dreifaltigkeit.
Heinrich der siebente, von Gottes Gnaden römischer König, allzeit Mehrer des Reichs. Wir achten es für Recht und billig, daß diejenigen Gnadenbeweise von Uns empfangen, welche in Unseren und Unserer Vorfahren Diensten allezeit getreu und untertänig erfunden wurden. Daher Wir hiermit kund und zu wissen tun allen Getreuen des Reichs, sowohl dermalen, als künftigen, wie Wir angesehen die vielfältigen und trefflichen Dienste Unserer getreuen Bürger von Wimpfen, hoher und niedriger, welche sie Uns und Unsern Vorfahren bisher geleistet haben und forthin leisten mögen, und wir haben aus Unserer und Unseres Herrn Vaters Gnaden selbigen den Forst bei Wollenberg zu Erb und Eigen gegeben mit den Rechten, die man nennt„allgemeine“, für ewige Zeiten zu gemeinem Nutzen und Frommen. Deshalb verfügen und befehlen wir, daß niemand, weder Hoher noch Niedriger, Geistlicher noch Laie, besagte unsere getreuen Bürger von Wimpfen dieses Forstes halber jemals wagen soll zu belästigen und zu behindern, in welchem Falle man sich zu ge- wärtigen habe Unserer Königlichen Majestät ganzen Zorns und Ungnade.
Zu ewiger Urkunde dieser Unserer Schenkung haben Wir gegenwärtigen Brief mit Unserm Insiegel versehen lassen.——
Zeugen dessen sind: Die hochwürdigen Erzbischöfe von Mainz und Cöln, der Bischof von Metz und Speyer, des Römischen Reiches Kanzler, Pfalzgraf Rudolf, Graf Wilhelm


