Aufsatz 
Das System der attischen Zeitrechnung auf neuer Grundlage / von Karl Israel-Holtzwart
Entstehung
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der diophantischen Auflösungen erkeblich eingeschrünkt und dadurch die Richtigkeit der von Böckh gegebenen Auflösung allerdings wahrscheinlich gemacht.

Es ist Sache der Philologen, die Frage zu entscheiden, ob Böckhs Stöchedon-Hypothese mit welcher seine ganze Argumentation steht und fällt im vorliegenden Falle begründet sei, ob sie namentlich begründeter sei als die gegenteilige Ansicht Rangabés. Allein einige chronologische Bedenken können wir gleich zu Anfang nicht unterdrücken. Erstens ist es jedenfalls eine Anomalie, daß innerhalb einer kurzen Tetraeteris von 49 Monaten zwei Schalttage erfordert werden, und eine noch größzere Anomalie, daß man gezwungen ist in Ol. 88,3, einem Gemeinjahre, den beiden vor- letzten Prytanien eine Dauer von 37(1) Tagen und der letzten eine von 36 Tagen zuzusprechen, ja daßz dieser verhältnismäßiig glimpflichste Fall nicht einmal mit Notwendigkeit aus der Rechnung folgt. Denn in einem Gemeinjahre hatten die 6 letzten Prytanien je 35 Tage(was durch die unlüngst wiedergefundene Schrift des Aristoteles bestätigt wird, vgl. c. 43: ai αα uσmπσεινρασ 8*&α Xrεοαας kxdorn= die letzten 6 je 35 Tage), und wenn auch eingeräumt werden muß, daß hie und da eine Abweichung von einem Tage vorkommt, so erscheint doch die Böckhsche Amtsdauer der Prytanen völlig rätselhaft und wohl geeignet, gegen die Zuverlässigkeit der Rechnung von vornherein miß- trauisch zu machen. Am stärksten aber spricht gegen die Voraussetzung, die in Rede stehende panathenäische Tetraeteris stelle ein wirkliches Bruchstück der attischen Zeitrechnung dar, der Umstand, daß sie sich in kein, wie immer geartetes System einfügen läßt. Böckh selbst hat es mit einer Oktaeteris versucht, unter der Annahme, die Metonsche Zeitrechnung sei damals noch nicht in den amtlichen Gebrauch übergegangen. Er betrachtet diese Oktaeteris zunächst als desorganisiert und stellt sie erst richtig, wenn die Umstände dazu drüngen. Allein auch diese, gewiß sehr künstlich ersonnene Oktaeteris ist nicht imstande, alle in den Zeitraum ihrer angeblichen Gültigkeit fallenden Thatsachen zu erklären. Kurz, wir stehen hier vor Resultaten, die entweder auf falschen Rech- nungsprämissen beruhen oder die Folgerungen nicht gestatten, welche Böckh daraus gezogen hat. Wir nehmen das letztere an. Es war höchst wahrscheinlich nichts als eine einfache Schablone, nach welcher die Logisten Athens die Zinsen zu berechnen pflegten; mit der Zeitrechnung selbst hat die der Zinsberechnung zu Grunde liegende chronologische Fiktion nichts zu schaffen. Zudem geschah die Anrechnung von Zinsen gewiß nur pro forma, wie schon der ungebührlich geringe Prozentsatz beweist(der kaum 1¹o des ortsüblichen betrug), und die Logisten hatten also um so weniger Ver- anlassung, die Sache peinlich genau zu nehmen. In der That ist es auch nicht schwer, ein Rech- nungsschema zu erfinden, welches den Böckhschen Resultaten in allen wesentlichen Punkten, selbst- verständlich also auch mit Einschluß der Stöchedon-Bedingung, genügt. Doch würde es uns zu weit führen, hierauf näher einzugehen. So wenig dereinst aus Rechnungen heutiger Zeit, in welchen üsancemäßig das Jahr zu 360 Tagen und der Monat zu 30 Tagen angesetzt sind, ein Rückschluß auf die Zeitrechnung des 19. Jahrhunderts stichhaltig sein wird, ebenso wenig sind es die Schlüsse aus den Rechnungen der attischen Logisten. Was nicht vor dem Richterstuhle der Astronomie oder der Geschichte als ein wirkliches chronologisches Faktum sich ausweisen kann, hat keinen Anspruch, von der Chronologie berücksichtigt zu werden und in diesem Falle befinden sich alle logistischen Urkunden. Sie führen zu chronologischen Ungereimtheiten, wenn ihnen ein chronologischer Charakter zugeschrieben wird.