Aufsatz 
Die Konzentrationsidee und ihre Bedeutung für die Ober-Tertia des Gymnasiums / von Georg Ihm
Entstehung
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Was die Verteilung des grammatischen Stoffes anlangt, so muß ich etwas weiter aus- holen. Der Unter-Tertia fällt zunächt eine Wiederholung und Ergänzung der Kasuslehre zu. Hierbei spielen naturgemäß zahlreiche Einzelheiten, welche in das in IV. gewonnene System einzugliedern sind, eine Hauptrolle. Da gleichzeitig in dieser Klasse ein gutes Stück der Verbalsyntax zu er- lernen ist, so wird man hierzu am besten die Kapitel nehmen, die weniger aus einer Reihe von Einzelheiten bestehen, als vielmehr die fortgesetzte Anwendung einer beschränkten Anzahl von Prinzipien erfordern; ich meine die consecutio temporum¹) und die oratio obliqua. Hierbei können die Sätze mit ut, ne und quin, welche der Schüler schon in IV. kennen gelernt hat, den Ausgangs- punkt bilden. Besonders letztere sind sehr geeignet, da man bei ihnen bequem alle temporalen Kombinationen herstellen kann. Mit den Haupterscheinungen der consecutio temporum lassen sich somit die Regeln über ut, ne, ut non, quin, quo und quominus ihrem Abschluß entgegenführen. Hinsichtlich der oratio obliqua*), die in ihren Hauptregeln zum Verständnis des Caesar unbedingt erforderlich ist, küme zunächst die Behandlung der abhängigen Aussage und Aufforderung und der Nebensätze in Betracht. Dies wäre vom Standpunkt der Ober-Tertia aus betrachtet im allgemeinen die Grenze nach unten. Was die Grenze nach oben anlangt, so möchte der Verfasser im Hinblick auf das Konzentrationsprinzip aus dem Pensum der Ober-Tertia alle diejenigen Erscheinungen aus- geschieden haben, welche dem subjektiv gefärbten Stile des Redners in seinem Gegensatz zur schlichten Erzählung angehören.*¹)

Wenn auch solche Dinge ab und zu einmal bei Caesar und Ovid unterlaufen, so können sie doch erst in Verbindung mit der Cicerolektüre richtig verstanden und dann richtig ange- wandt werden.

die Schule die Schuld, sondern die sozialen Verhältnisse und die Befangenheit des Publikums. Dieses sollte sich darüber klar werden, daß die Nichtversetzung eines Schülers bei den veränderten Verhältnissen der Gegenwart keine Schande zu sein braucht und daß ein durch ethische und gesundheitliche Opfer gewonnenes Jahr ein sehr zweifelhafter Vorteil ist.

¹) In meinem AufsatzBemerkungen zum Unterrichte in der lateinischen Tempuslehre, Gymnasium 1886 Nr. 16, habe ich versucht, eine methodische Behandlung der consecutio temporum zu geben. A. Waldeck,Die didaktische Formgebung in der lateinischen Grammatik, Lehrpr. 18 pag. 12 28, wünscht den Gesichtspunkt der Vorzeitigkeit und Gleichzeitigkeit aus der Lehre von der consecutio temporum auszuscheiden. Wenn man die Sache theoretisch betrachtet, hat er damit recht, im konkreten Fall jedoch ist es wünschenswert, daß der Schüler sich bei der Wahl einer Verbalform für den konjunktivischen Nebensatz alle Fragen vorlegt, welche in Betracht kommen. So muß bei einem Beispiele wie:Wir wissen wohl, wie einfach die alten Deutschen lebten, der Schüler sich fragen: 1) Was für ein Tempus steht im Hauptsatz? 2) Ist die Neben- handlung der Haupthandlung vorzeitig oder nicht? Auf diese Fassung der zweiten Frage lege ich beson- deres Gewicht, weil ich den nicht ausreichenden Begriff der Gleichzeitigkeit verbannt haben möchte. Unter diesem Begriff werden nämlich viele Beispiele zusammengefaßt, die eigentlich nachzeitig sind. Diese Nach- zeitigkeit möchte ich aber nicht, wie sie Kleist Z. f. G.-W. 1888 pag. 781 beabsichtigt, in die Schulgrammatik einführen. Sein Beispiel scis, quid acturus sis kann nicht als typisch gelten. Man denke nur an finale, consecutive und besonders an die von den Verben des Fürchtens abhängigen Nebensätze. Da ich somit den Begriff der Nachzeitigkeit für keine Vereinfachung der Sache und den der Gleichzeitigkeit nicht für zutreffend und allen Beispielen adaequat halten kann, wüßte ich keine einfachere Lösung vorzuschlagen, als die Entfernung beider aus der Schulgrammatik. Eine Regel für die Vorzeitigkeit und gewisse Fälle, in denen der fehlende Coni. der Futura umschrieben wird, genügt.

²) Vergl. meinen oben erwähnten Aufsatz: Bemerkungen u. s. w. Gymnasium Sp. 556. 557.

²) Dahin gehören: Ellendt-Seyffert 31. Aufl.§. 219 Anm. 220. Anm. 1, 2, 3. 222. 226, 2 u. die Anm. zu 3. 227. Anm. 2zu 2. 3. 4. 228. 231. 234. 236 c. sequitur relinquitur. Anm. 1. 237. fac. mit dem acc. c. inf. u. dem part. sequitur ut. Anm. 4. 238 vide ne. 239, 1. 2. Anm. zu 4. 244. Anm. 2. 247, 1 Anm. 2. 3. 248. 249. 250, 2. Anm. 3 u. 4. 251. 252 Anm. 3. 253. 254, 1. 255. 256. 257, 2. 3. 5. 265 Anm. 1. 3. 270 Anm. 1. 2. 3. 4. 283, 1 mit Anm. 2. 287 zu 1. 304 Anm. 3.