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streben. Da jedoch die Vorliebe für UÜbungsbücher so tief eingewurzelt ist und vielfach als eine durch die Natur der Dinge dem Lehrer gebotene Erleichterung seiner Vorbereitung angesehen wird, so möge diese Frage hier kurz berührt werden.— Wenn neben der Schriftstellerlektüre ein Ubungs- buch benutzt wird, so ist dem Lehrer zunächst hinsichtlich der Auswahl und Anordnung des sprach- lichen Materials die Hand gebunden und auf den vielgerühmten Spielraum für die Individualität des Lehrers wird in dieser wichtigen Sache verzichtet. Soll ein Ubungsbuch, welches keine Fühlung mit der Lektüre hat, wirklich von Nutzen sein, dann muß es ähnlich benutzt werden, wie ein Schrift- steller beim Verfahren des strengen Anschlusses an die Lektüre.— Einfaches Ubersetzen und Repetieren der Einzelsätze oder zusammenhängenden Stücke genügt nicht. Letzteres geschieht viel- fach mechanisch, zumal an den meisten Anstalten unter den Schülern schriftliche Ubersetzungen zu den längere Zeit gebrauchten UÜbungsbüchern zirkulieren. Es würde sich also auch bei den UÜbungsbüchern darum handeln, den Ubungsstoff auf Grund genauer häuslicher Vorbereitung selb- ständig zu variieren und zu verknüpfen. Auch die Klassenarbeiten und Extemporalien müßten gerade so wie beim Anschluß an die Schriftstellerlektüre aus dem Unterrichte herauswachsen und so zu sagen das Flußbett sein, in dem sich Lektüre und Ubungsbuch vereinigen. Unrationell wäre es daher auch unter diesen Voraussetzungen, wenn man die Klassenarbeiten ohne vorherige Umarbeitung und Anpassung auf den jeweiligen Standpunkt der Klasse aus einem beliebigen UÜbungsbuche ent- lehnte, welches mit dem Unterricht der betreffenden Schüler keine weitere Berührung hat, als die, daß auf dem Titelblatt zu lesen ist:„für Tertia“,„für Sekunda“ u. s. w. Selbst bei Ubungs- büchern, die im Anschluß an die Klassenlektüre gearbeitet sind, kann man nicht ohne weiteres Stücke für diesen Zweck entlehnen. Denn wenn man jede Schülergeneration und jedes weitere Jahr der Amtserfahrung modifizierend auf die Einrichtung des Unterrichts einwirken läßt, wird man nicht einmal selbstverfertigte Variationen in späteren Jahrgängen ohne durchgreifende Umarbeitung als Vorlagen diktieren können. ¹)
¹) Ohne Zweifel ist gerade die richtige Stellung und Vorbereitung der Klassenarbeiten und Extemporalien ein Gesichtspunkt, dem bei der Ausbildung der Lehrer ein hervorragendes Interesse gewidmet werden muß. Kommt es ja doch gerade hierbei darauf an, einer Uberbürdung, die darin liegt, daß der Schüler seine ge- samten Kentnisse in allen Fächern praesent haben soll, wirksam vorzubeugen.— Arbeiten, die nicht in der richtigen Weise aus dem Unterricht herauswachsen(über Fehler die hierbei gemacht werden können vergl. Widmann: Dressieren und Dozieren, die Feinde des Unterrichts. Gymn. VII. Nr. 5), versetzen die Schüler vielfach in den Zustand der Ratlosigkeit. Sie fühlen, daß sie dem Spiel des blinden Zufalles gegenüber ihre Lage nicht verbessern können. Oft führt allerdings die verkehrte Stellung der Arbeiten auch zu einer das Pflichtgefühl der Schüler abstumpfenden Nachsicht in der Beurteilung der Leistungen. Es ist auch verfehlt, wenn man bei Ubernahme einer neuen Klasse sofort Arbeiten schreiben läßt, ehe man die Schüler etwas ge- lehrt hat. Jeder Lehrer sollte sofort mit dem Beginn des neuen Schuljahres sich seinen Boden selbst schaffen, indem er in den ersten 14 Tagen einiges Neue einübt und einen entsprechend größeren Abschnitt der früheren Klasse repetiert. Denn wenn schon vorübergehende Störungen des regelmäßigen Unterrichtes inner- halb des Schuljahres sich demselben Lehrer gegenüber fühlbar machen, so wird es gewiß in noch höherem Maße der Fall sein, wenn eine Schülergeneration nach der Erreichung des nächstliegenden Zieles und nach mehrwöchigen Ferien sich in die Manier eines anderen Lehrers eingewöhnen soll.
Übrigens dient auch die Stellung, welche das Elternhaus den Klassenarbeiten und Extemporalien gegenüber einnimmt, vielfach nicht dazu, die Interessen und die Absichten der Schule zu fördern. Oft steht die Schwere der Strafe, welche Eltern bei ungenügenden Leistungen ihrer Söhne verhängen, nicht im rechten Verhältnis zur Größe des Vergehens. Es wird eben vielfach nicht im Hinblick auf die vor- liegende Schuld, sondern mit Bezug auf die Möglichkeit der Nichtversetzung gestraft. Noch beklagenswerter sind jene Knaben, die, sei es wegen ihrer körperlichen oder geistigen Veranlagung, schwer mitkommen und mit Nachhülfestunden und harter Strenge von Klasse zu Klasse gehetzt werden. Für sie ist natürlich jede schriftliche Arbeit eine Art Haupt- und Staatsaktion, ihre Knabenzeit wird ihnen verkümmert, und nicht selten leidet das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern not. Für solche Dinge trifft aber nicht


