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Am 10. Juli 1888 beehrte der hochwürdigste Herr Bischof von Mainz unter Begleitung des Herrn Dekan Dr. Geier zu Bensheim die Anstalt mit einem Besuche und ließ mit den katholischen Schülern eine Prüfung in der Religionslehre vornehmen.
Am 30. Juli 1888 und an den folgenden zwei Tagen nahm Herr Geh. Oberschulrat Dr. Schiller zu Gießen im Auftrage Großherzoglicher Ministerialabteilung für Schulangelegenheiten eine ein- gehende Besichtigung der Anstalt vor.
Durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 13. September 1888 wurde dem provisorischen Gymnasiallehrer Michel zu Worms mit Wirkung vom 1. Oktober eine provisorische Lehrerstelle am Gymnasium zu Bens- heim übertragen. Der provisorische Gymnasiallehrer Kar! Denig trat aus seinem bisherigen Dienst- verhältnis aus und übernahm eine definitive Lehrerstelle am Gymnasium zu Mainz, die ihm durch Allerhöchstes Dekret Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 20. September 1888 über- tragen wurde.
Am Tage der Beisetzung des höchstseligen Kaisers Wilhelm I., und am Tage der Bei- setzung der Leiche des höchstseligen Kaisers Friedrich III.(16. März und 18. Juli 1888) fand eine Trauerfeier in der Turnhalle statt, wobei Herr Gymnasiallehrer Dr. Dinges die Ansprache an die Schüler hielt.
Die Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm II., und die Gedächtnis- feier der ersten Wiederkehr des Sterbetages Kaisers Wilhelm I. fand in den einzelnen Klassen statt.
V. Schlussfeier.
Die Schlußfeier findet Freitag, den 5. April, nachmittags von 3 Uhr ab statt. Die öffentlichen Prüfungen fallen aus.
VI. Anfang des neuen Schuljahres.
Die Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Montag, den 29. April, von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags von dem Unterzeichneten im Gymnasialgebäude ent- gegengenommen. Dienstag, den 30. April, findet die Prüfung derselben statt, und Mittwoch, den 1. Mai, beginnt der Unterricht.
Bedingungen zur Aufnahme sind: 1) UÜbergabe eines Schulzeugnisses, eines Geburts- und Impfscheins; 2) für Knaben, die in die unterste Klasse eintreten wollen, ein Alter von mindestens 9 Jahren, einige Gewandtheit in der Rechtschreibung, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deut- schen und lateinischen Schrift, Geübtheit in den vier Grundrechnungsarten.
Grossherzogliche Direktion des Gymnasiums.
Dr. Keller.


