Aufsatz 
Der lateinische Unterricht in der Sexta
Entstehung
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Ausfall ſeiner Arbeit zu ſchließen. Nachdem dieſe jedoch an vielen Anſtalten wegen ſchwerwiegender pädagogiſcher Bedenken ¹) ſchon vor geraumer Zeit abgeſchafft und infolge der Einführung der dem Kör⸗ permaße der Schüler entſprechenden Subſellien faſt überall unmöglich geworden iſt, muß der Lehrer dar⸗ auf bedacht ſein den Angehörigen der Schüler durch Hinzufügung eines Prädikates ein Urteil über den Wert der Arbeiten zu ermöglichen. Außerdem iſt der Lehrer dadurch, daß er eine Note zu geben hat, genötigt ſich ſelbſt darüber völlig klar zu werden, inwieweit die Leiſtung jedes Schülers den Anforderungen, die er ſtellen muß, genügt. Weil die Klaſſenarbeiten ſich ziemlich enge an den Leſeſtoff anſchließen, muß der Lehrer mit einem Schüler Nachſicht haben, der einige Zeit den Unterricht verſäumt hat und deshalb die Stücke, aus denen der Stoff zum Exercitium entnommen iſt, nicht mit genügender Gründlich⸗ keit durcharbeiten konnte. Am beſten giebt ihm der Lehrer gar keine Note.

Der Rückgabe der Hefte geht eine eingehende Beſprechung der Arbeiten voraus. Dieſe findet am beſten ſchon vor dem Tage der Rückgabe ſtatt, an dem nicht viel Zeit entbehrt werden kann. Bei dieſer Beſprechung leſe der Lehrer jeden Satz deutſch vor und laſſe ihn von mehreren Schülern ſtückweiſe münd⸗ lich überſetzen. Dabei bringe er die wichtigſten Fehler zur Sprache; dieſe werden von den Schülern korrigiert; denn dadurch wird die ganze Klaſſe in weit regerer Aufmerkſamkeit erhalten, als wenn der Lehrer ſelbſt die Berichtigung gäbe. Zum Schluſſe muß jeder Satz von einem Schüler fließend lateiniſch heruntergeſagt werden. Auf ſtrenge Beachtung der richtigen Wortfolge iſt hierbei das größte Gewicht zu legen; der abhängige Genitiv wird ſtets voran, das Adverbium vor das Verbum, und das letztere an das Ende geſtellt. Notizen zu machen oder den deutſchen Text vor ſich hinzulegen iſt keinem Schüler geſtattet. Der Lehrer vermeide es bei Beſprechung der Fehler die Namen derer zu nennen, die ſie be⸗ gangen haben; die Schüler ſollen ihre Fehler einſehen aber nicht vor der ganzen Klaſſe bloßgeſtellt werden. ²) Auch würden, wenn ein Name genannt iſt, die übrigen Schüler glauben, die Sache betreffe ſie nicht.) Nur dann iſt die Nennung des Namens am Platze, wenn ein ſonſt tüchtiger Schüler aus offenbarem Leichtſinn ſich grobe Fehler hat zu ſchulden kommen laſſen. Dann nötigt ihn auch der Lehrer alle die von ihm begangenen Fehler vor der ganzen Klaſſe ſelbſt zu berichtigen und zeigt ihm hierdurch, daß er, wenn er aufmerkſamer geweſen wäre, eine beſſere Arbeit hätte liefern können. Auch bei der Rück⸗ gabe der Hefte mache man weder die Fehlerzahl noch die den Schülern erteilten Noten bekannt; hat doch der Lehrer ſelbſt das größte Intereſſe daran zu verhüten, daß die ſchwächeren Schüler entmutigt und die begabteren übermütig gemacht werden.

Die erſte der beiden Stunden, die am Tage der Rückgabe dem Lehrer zur Verfügung ſtehen müſſen, benutze er zur Durcharbeitung des Tagespenſums; die Fertigung der Abſchrift erfordert keine ſo große Anſpannung und braucht deshalb nicht in der beſten Stunde vorgenommen zu werden. Doch thut man gut, ſchon bei dem Beginne der erſten Pauſe die Hefte auszuteilen. Dadurch wird es den Jungen ermöglicht ſich bis zum Anfange der nächſten Stunde zu informieren, wie viele Fehler dieſer und jener gemacht und welche Note er erhalten hat. Bis dann die Abſchrift gefertigt wird, iſt ihre Neugierde be⸗ reits befriedigt, und die ſonſt unvermeidlich aus ihr entſpringende Unaufmerkſamkeit einzelner Schüler nicht mehr zu fürchten. Der Lehrer ſchreibe mit möglichſter Sorgfalt die ganze Arbeit nach und nach an die Wandtafel und zwar mit ſo großer Schrift, daß ſämtliche Schüler das Geſchriebene mit Sicherheit zu erkennen vermögen. Dann haben ſie nicht nötig ihren Nebenmann um Auskunft zu bitten, wodurch dieſer geſtört würde. Zugleich wird hiermit der wohlberechtigten Forderung der AÄrzte entſprochen, daß

¹) Naegelsbach, Gymnaſialpädagogik, S. 57. ²) Schrader, Erziehungs⸗ und Unterrichtslehre, S. 363. ³) Verhandlungen der 4. Verſammlung der Direktoren der Gymnaſien und Realſchulen in Pommern, S. 81.