Aufsatz 
Die Politik König Wenzels gegenüber Fürsten und Städten im Südwesten des Reiches : 1. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg
(1384)
Entstehung
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unterstützte, kann ihm gewiß nicht zum Vorwurf gemacht werden. Doch werden auch die Ver- wickelungen im Reiche nicht ganz ohne Einfluß auf séinen Entschluß gewesen sein, in diesem Jahre nicht nach Rom zu ziehen. Die Spannung zwischen Fürsten und Städten wurde immer größer, die Lage immer unsicherer. Städtische Berichte aus dem Februar des Jahres 1384 stellen uns den Beginn des Kampfes in nahe Aussicht; besonders kriegsmutig und kampflustig scheinen die Ulmer Ratsherrn gewesen zu sein. ¹)

Bereits Ende Januar und Anfang Februar 1384 fand eine Versammlung der Bevollmäch- tigten beider Städtebünde in Speier statt; sie stellten als Grundbedingung jeder weiteren Ver- handlung das Weiterbestehen der Bünde fest.2) Ungefähr zu derselben Zeit tagten Fürsten und Herrn zu Mergentheim.²) Auch hier scheint die kriegerische Stimmung vorgeherrscht zu haben; daß jedoch die Fürsten, wie die Rotenburger berichten, sich durch ein Gelübde zum Krieg gegen die Städte verpflichtet hätten, halten wir für eine städtische UÜbertreibung. Anfang April waren Fürsten und Städtevertreter in Heidelberg und beriethen aufs neue über eine Einigung. Man sieht, daß auf beiden Seiten einflußreiche friedfertige Elemente sich befunden haben müssen. Unter diese rechnen wir auf der Seite der Fürsten vor allen den alten Pfalzgrafen Ruprecht, in dessen Residenz die Abgeordneten der beiden Parteien sich trafen. Aber auch in Heidelberg konnte man sich nicht einigen, vielmehr zeigen die städtischen Bestimmungen über die Glevenzahl und dergleichen,4) daß man einen harten Kampf befürchtete. Nur so ward beschlossen wenn der König bis zum 15. Mai eine Versammlung berufe, wollten sich die Städte auf weitere Verhandlungen einlassen. Wir halten mit Quiddes) diese Bestimmung für eineselbstverständliche Kußerung der Loyalität und schließen, daß die Städte begründete Hoffnung auf eine unparteiische Vermittlung des Königs hegten. Der König kam bis zur festgesetzten Zeit nicht, und doch kam der Kampf nicht zum Ausbruch. Vielmehr kamen schon vor Ablauf dieses Ultimo-Termines Herren und Städte wiederum in Heidelberg zusammen und verständigten sich, auch über den 15. Mai hinaus den Frieden zu wahren.) Es sei nicht unbetont gelassen, daß auch diese Versammlung in Heidelberg stattfand, was uns vermuten läßt, daß besonders Pfalzgraf Ruprecht bei diesen Verhandlungen eine wichtige Rolle spielte.) Der König war vertreten durch den Herzog von Teschen und durch einen könig- lichen Rat.) Der König ist es denn auch, der wesentlich durch sein Eingreifen den drohenden Ausbruch des Krieges verhütet hat. Er teilte den Kurfürsten schriftlich den Wunsch mit,daz sie mit dem baunt obirein sollen kommen uf einen lengern frid.9) Seine Vertreter werden auf der Heidelberger Versammlung in demselben Sinne gewirkt haben; ein Vertreter des Königs und Ruprecht I. führen die Verhandlungen. ¹⁰) Uber letztere haben wir keine weiteren Angaben. Soviel dürfen wir mit Sicherheit schließen, daß beide Parteien immer mehr einer friedlichen Lösung zu- neigten. Das folgt vor allem aus der Absendung einer Gesandtschaft von Fürsten und städtischen Ratsherren an den König.¹¹) Diese Gesandtschaft sollte wohl dem Könige die Forderungen der

¹) R. A. I, Nr. 237 239. Uber die Verhandlungen, die gleichwohl den Ausbruch des Kampfes verhinderten und zum Abschluß der sog. Heidelberger Stallung führten, hat L. Quidde neue interessante und wichtige Ur- kunden veröffentlicht in seinem schon erwähnten Buche:»Der schwäbisch-rheinische Städtebund im Jahre 1384 bis zum Abschluss der Heidelberger Stallung.« ²) Quidde, a. a. O., Beilage 1. ³) R. A. I, Nr. 238.) Quidde, a. a. O., Beilage 3. 5) a. a. O., S. 46.) a. a. O., S. 48, 49; R. A. I, Nr. 242, Art. 5.*) U. A. scheint namentlich Lindner die Bedeutung Ruprechts nicht genügend hervorzuheben. ³) Quidde, a. a. O., Beilage 7. ) R. A. I, Nr. 309. Quidde hat durch scharfsinnige Begründung nachgewiesen, dass diese vielumstrittene Urkunde aus dem Jahre 1384 stammt. ¹1⁰) Quidde, a. a. O., Urkunde Nr. ·7. ¹¹) R. A. I, Nr. 242; Quidde, a. a. O., S§. 54, 55.