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Wir haben oben gesehen, wie die drei Städte den Befehl beantworteten, durch Beitritt zum rheinischen Städtebund.¹1) UÜber etwaige weitere Verhandlungen auf diesem Reichstag geben uns die Ur- kunden keinen Aufschluß, die Landfriedensvorschläge scheiterten jedenfalls an der Standhaftigkeit der Städte.
Die unzweifelhaften Erfolge, die die Politik der vereinigten Bürgerschaften bis jetzt errungen hatte, gemahnten sie, die Grundbedingung ihrer Machtstellung, die nicht in Bündnissen mit Fürsten und Rittern, sondern vornehmlich in ihrer eignen Eintracht lag, nicht außer Acht zu lassen. Die klarste und schneidigste Antwort, die den diplomatischen Landfriedensprojekten der königlich-kur- fürstlichen Partei Seitens der Städte werden konnte, war die Verlängerung der Städtebünde: am 6. Juni 1382 verlängerten die rheinischen Städte ihren Bund, dessen Ablaufstermin noch lange nicht, gekommen war, bis zum 24. Juni 1392.²) Am 28. September verlängerten die schwäbischen Städte den ihren bis zum 23. April 1395,3) und am 15. Oktober wurde die Vereinigung dieser beiden Bündnisse bis auf Weihnachten 1391 erstreckt. 4)
Am 9. August desselben Jahres(1382) erließ König Wenzel das erste jener Münzgesetze, die bezweckten, der immer mehr um sich greifenden Münzverschlechterung zu steuern.⁵) Die volks- wirthschaftliche Bedeutung dieses Gesetzes kann hier nicht untersucht werden.6) Wir fragen uns hier, welches war die politische Bedeutung des Gesetzes, und hat es überhaupt eine solche gehabt? Das Verbot falscher und unterwertiger Münze lag nicht nur im Interesse der Bürgerschaften, sondern ebensowohl in dem der fürstlichen Zollinhaber; das Gesetz ist also kein Parteigesetz, bei dem Zustandekommen sind weder fürstliche noch städische Einflüsse nachzuweisen. Wir betonen dies, um die Behauptung zurückzuweisen, Wenzel habe durch das Münzgesetz des Jahres 1382 die Städte seinen Landfriedensprojekten geneigt machen wollen.) Warum sollen wir uns denn gegen die nächstliegende Erklärung sträuben, die nämlich, daß der König in der That die Absicht ge- habt habe, der heillosen Münzverschlechterung im Interesse des Verkehrs und somit des Reiches ein Ende zu machen? Hatten die Städte ebenfalls Vorteil von der Neuerung, so dürfen wir höchstens folgern, daß die Abhängigkeit des Königs von den Kurfürsten mit den zunehmenden Jahren abnahm, eine Thatsache, die allerdings erst etwa anderthalb Jahre später völlig klar zu Tage tritt.
Kapitel V.
Herrenbund und Städtebund.
Die kundgewordene Verlängerung der beiden Städtebündnisse und ihres Gesamtbundes, sowie deren stetiger Zuwachs an neuen Mitgliederns) mochte den Fürsten den Gedanken nahe- legen, auch ihrerseits eine gemeinsame, ständische Einung, eine Verbrüderung aller Standesglieder mit Einschluß ihres höchsten Standesgenossen, des Königs, den Städten gegenüberzustellen. Der Grundgedanke war nicht neu— man denke nur an die Weseler Zusammenkunft vom Juni 1382—, wohl aber die Art und Weise, wie er jetzt zur Ausführung kam: er barg sich unter dem unver-
¹) S. oben S. 20. ²) Schaab, II, Nr. 211. ³) Forsch., Bd. II, Urkunde Nr. III, S. 194 fl. ³) Schaab, II, Nr. 216. ⁵) R. A. I, Nr. 201. ⁶) Vergl. hierüber Hegel in Chron. d. d. St. I, S. 224 fl.) Voiss, a. a. O. 8) So treten u. a. Windsheim und Weißenburg am 16. Januar 1383 dem Bunde der schwäbischen Städte bei. Regg. s. r. Boicarum Autographa Bd. X, S. 106, 107.


