auf den Anschluß des Bündnisses nicht ohne Einfluß war,¹) wurde schon im Augaust beendets). Dagegen erscheint die Ehinger Einung von einem andern Gesichtspunkte aus wichtig. Der Herzog Leopold von Ostreich war ein offener Anhänger von Papst Urbans Gegner Clemens.²) Die Städte aber hatten, wie wir oben gesehen haben, es noch im vorhergehenden Jahre officiell ahgelehnt, in der Kirchenfrage den Wünschen der Regierung nachzukommen; zwar hielten sie sich neutral, aber die Anhänger von Clemens scheinen in ihren Mauern eher zu- als abgenommen zu haben.¹) Agi- tatoren zogen umher, und erklärten heimlich und öffentlich Clemens für den allein rechtmäßigen Papst. Die Sache war so offenkundig, daß Wenzel sich gezwungen sah, im Jahre 1382 die Stadt Augsburg energisch zu ermahnen, diesem Unfug zu steuern.)
Ist nun auch in der Vertrags-Urkunde die Kirchenspaltung nicht erwähnt,⁰) so mußte doch ein Bündnis, dessen zwei mächtigste Factoren, der schwäbische Städtebund und Leopold, in der brennenden kirchenpolitischen Frage eine Sonderstellung im Reiche einnahmen, auf die übrigen Stände beunruhigend wirken. In der That fand(wohl im Juni) zu Wesel eine zahlreich besuchte Versammlung von Fürsten und Herren statt. Die Bischöfe von Mainz, Köln, Trier, Straßburg, die Herzöge von Bayern und Lothringen und viele andere Grafen und Herren waren anwesend und erklärten, daß sie„sämtlich wider den Verband der Reichsstädte sein wollten“.?) Die Haupturheber dieser Kundgebung waren u. a. auch die bayrischen Herzoge, die ja damals noch mit Herzog Leopold in Fehde lagen. Eine Folge dieses Auftretens der oben genannten Fürsten aber war es, daß Erz- bischof Kuno von Trier am 28. Juni dem Könige zu schreiben gezwungen war, nur mit den sichersten Geleitbriefen in der Tasche getrauten er nebst dem Erzbischofe von Mainz und den kurkölnischen Gesandten die Reise von Oberwesel nach Frankfurt zn machen, wohin Wenzel einen Reichs- tag ausgeschrieben hatte. ¹)
Dort versammelten sich denn auch Ende Juni auf die Dauer von etwa drei Wochen Fürsten und Städtevertreter unter dem Vorsitze des Königs;?) aus dem Kurfürsten-Collegium lassen sich aber nur Erzbischof Adolf von Mainz und Erzbischof Kuno von Trier bestimmt als anwesend nach- weisen. Wenzel erteilte dem Erabischof Adolf am 17. Juli die feierliche Investitur mit den Regalien und bestätigte ihm und seiner Kirche alle Privilegien; die Mainzer Bistumsangelegenheit fand somit ihren endgiltigen Abschluß. Auch über den Landfrieden wurde verhandelt: am 19. Juli sandte der König an Priedberg, Wetzlar und Gelnhausen den Befehl, dem gemeinen Frieden,„den wir mit den Kurfürsten gemacht haben“, beizutreten und ihre Antwort dem Erzbischof Adolf mitzuteilen. ¹⁰)
¹) Ich kann Lindner nicht zustimmen, wenn er(Gesch. I, S. 154) sagt:»Die Bedeutung der Ehinger Einigung ist vielfach überschätzt worden. Das Bündnis war nur gegen die alltäglichen Friedensstörungen ge- richtet«; und S. 155:»Politischen Wert hatte er(der Vertrag) nicht und sollte er auch nicht haben.« Schon die Thatsache des Friedensschlusses zwischen Eberhard und dem Städtebund, noch mehr aber der Abschluss eines Bündnisses zwischen Leopold u. Eberhard, diesen städtefeindlichen Standesherren und den schwäbischen Städten ist doch einigermaßen von politischer Bedeutung.*) Gemeiner., Chr. v. Reg., Bd. II, S. 205. Regesta sive Rerum Boicarum Autographa Bd. X, S. 97. Vergl. die Teidingstage ebenda S. 101, 102, 103; als Schiedsrichter in
letzter Linie werden der Burggraf Priedrich von Nürnberg oder auch König Wenzel genannt. ³) Pelzel, Lebensgeschichte des Röm. und Böhm. Königs Wenceslaus, Bd. I, Prag 1788, Urkundenbuch S. 43 fl. ⁴) Art. 1 des Weseler Landfriedens. ⁵) Brief mitgeteilt von Meyer, Forsch. z. d. Gesch. XVI, S. 354/55. 6) Dass
mündlich darüber verhandelt wurde, ist wohl als sicher anzunehmen.*) R. A. I, S. 336, Anm. 2. Ist der Bericht ganz zuverlässig, wie Weizsäcker annimmt, dann haben die Georgs- und Wilhelmsritter, die ebenfalls unter den Anwesenden genannt werden, eine recht unsaubere Rolle gespielt, denn sie gehörten auch zu den Teil- nehmern des Ehinger Vertrags.(s. o.) ³) R. A. I, Nr. 190.— Die Geleitbriefe scheint er erhalten zu haben, denn am 7. Juli war er in Frankfurt. Görz, Regg. der Erzb. zu Trier, S. 116. ⁹) Frankfurter Stadtrechnung R. A. I, Nr. 200. ¹⁰) R. A. I, Nr. 192.


