Aufsatz 
Die Politik König Wenzels gegenüber Fürsten und Städten im Südwesten des Reiches : 1. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg
(1384)
Entstehung
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Kapitel IV.

Landfriedensprojekte des Königs. Ehinger Einung.

Noch im Laufe des Monats September kam der König in's Reich und hielt in Frankfurt einen Reichstag,¹) dessen Verhandlungen von grösster Wichtigkeit sind. Denn von hier aus datiren die Versuche des Königs, den ganzen Südwesten des Reiches in einem großen Landfriedensverbande zu einigen, Versuche, die sich durch die ganze von uns zu betrachtende Periode hindurchziehen, von hier aus datirt aber auch der diplomatische Krieg der zwei Parteien, der Fürsten und der Städte, der später mit den Waffen in der Hand sollte ausgetragen werden. Auf welche Weise die Verhandlungen im Einzelnen geführt wurden, können wir nicht ersehen; dagegen wissen wir, daß vom König im Einverständnis mit den Kurfürsten²) ein Landfriedensentwurf vorgelegt wurde, dessen einzelne Bestimmungen ja, gleich denen früherer Landfrieden, zum Ziele haben: Diebstahl, Raub, Mord, Unsicherheit der Straßen und Vergewaltigung der Schwächeren zu hindern, der sich aber von den früheren Landfrieden unter Kaiser Karl in drei wesentlichen Punkten unterscheidet.

Erstens ist dieser Landfriede für ein Gebiet von ganz außerordentlichem Umfang vorgesehen: Das Gebiet des Oberrhein, Schwaben, Franken, Bayern, die Gebiete der vier Kurfürsten, das Lahngebiet, Brabant und Luxembaurg u. a. m. werden genannt.

Der zweite wesentliche Unterschied ist der, daß der Entwurf nicht blos reichs- polizeiliche Bestimmungen enthält, sondern zugleich auch die kirchliche Frage berührt und allen Teilnehmern unbedingtes Eintreten für Urban zur Pflicht macht. Niemand, der in der Einung sei, dürfe gestatten, daß Jemand in Stadt oder Land gegen den heiligen Vater Papst Urban VI.,den wir alle für einen rechten Papst erkennen und halten, öffentlich predige, Briefe vorlese oder anschlage oder öffentlich um Anhang werbe für denGegenpapst, der sich Clemens nennt. Alle derartigen Agitatoren sollen ver- trieben werden.¹) Diese Bestimmung, die in dem Landfrieden vom 9. März 1382 sogar die erste Stelle einnimmt,¹) war vor allem mit Rücksicht auf die Städte getroffen, die eine Erklärung im Sinne der Kurfürsten bis jetzt noch nicht abgegeben hatten und bei denen auch noch im nächsten Jahre Vertreter von Clemens um Anhang warben.)

Drittens aber enthält der Entwurf keine Bestimmung über die Einsetzung eines Geschworenen-Ausschusses.

Das Projekt kam nicht zur Ausführung, weil die Städte den Eintritt in einen Landfrieden verweigerten, der nicht ausdrücklich die Städtebünde als zu Recht weiterbestehend anerkannte.) Sie machten einen Gegenentwurf,?) der natürlich bei der andern Seite auf Widerstand stieß, und in dem verlangt wird, daß alle vor dem Datum des Landfriedensbriefs geschlossenen Bündnisse trotz des Landfriedens in aller Kraft bestehen und bleiben sollen, und daß deren Mitglieder, grade wie vorher, sich gegenseitig helfen sollen.) Der Artikel aber betreffend die Anerkennung Urbans und die Vertreibung der Anhänger von Clemens war gestrichen. Die Städte machen also noch

¹) R. A. I. Nr. 182; vergl. ebenda S. 309 ff. ²) Dies letztere schließe ich aus Art. 2 des Entwurfs (R. A. I, Nr. 180), nachdem oben gezeigt ist, daß die Kurfürsten es waren, die am energischsten für Urban ein- traten.(Vergl. übrigens Art. 8). ³) Art. 2. 4) S. unten S. 19.) S. unten S. 21.) R. A. I, Nr. 184. ²) R. A. I, Nr. 181.) A. a. O. Art. 15..