Aufsatz 
Die Politik König Wenzels gegenüber Fürsten und Städten im Südwesten des Reiches : 1. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg
(1384)
Entstehung
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der alte und der junge, die Kurfürsten von Köln und Trier, der Markgraf Wilhelm von Meißen und sein Bruder Ludwig,der da Bischof in Mainz sein sollte(!), Landgraf Hermann von Hessen und andere Fürsten, sowie die Gesandten der Städte waren anwesend.¹) Der Beitritt der Städte Mainz, Köln, Worms und Straßburg zu der Partei Urbans scheint eine Folge dieser Zusammen- kunft zu sein.²) Doch findet es Wenzel für nötig, den Städten, die wegen ihres Festhaltens bei der Partei Urbans Angriffe der Gegenpartei zu erdulden hätten, seinen und des Reiches Schutz zu versprechen. ³) 4

Wie sehr auf diesem Reichstage jeder Schritt des Königs im engen Einverständnis mit, den Kurfürsten erfolgt, zeigt u. a. auch die Zollverordnung vom 29. April 1380,¹) worin Wenzel alle auf Widerruf verliehenen Rheinzölle abschafft und verspricht, Niemanden einen neuen Zoll zu gestatten oder zu verleihen ohne die Einwilligung der Kurfürsten von Trier, Köln und Pfalz. Zeigt diese Verordnung, wie einflußreich die Stellung der genannten drei Fürsten war, so gibt uns eine andere Zollverordnung desselben Tages(29. April) ein trauriges Bild von der Macht- und Hilflosigkeit des Königs, vor allem bedingt durch den Mangel jeder wirksamen Executiv-Gewalt. Derselbe König, der am 23. Januar 1379 auf dem Reichstage zu Frankfurt den von Bischof Adolf von Speier erhobenen Zoll zu Höchst als einen Raubzoll verboten und abgeschafft hatte,5) verlieh jetzt demselben Bischof Adolf von Speier und dem Mainzer Stift einen Zoll zu Höchst von vier alten großen Turnosen;é) dem Mainzer Stift, weil eben Adolf, wie wir oben sahen, im wirklichen Besitz des Erzbistums war. Möglich ist es, daß man Adolf hierdurch zu gewinnen suchte.) Aber noch zeigte sich nichts von einer Schwenkung. Da besann sich denn der energische Ruprecht von der Pfalz nicht länger, eine uns nicht näher bekannte Veranlassung zu ergreifen, um den widerspenstigen Kirchenfürsten zu züchtigen.s) Der innere Grund für den sonst friedliebenden Pfalzgrafen war jeden- falls die Haltung Adolfs in der Kirchenfrage, denn in dieser Hinsicht sehen wir den alten Kur- fürsten streng und unnachsichtig. Im Sommer desselben Jahres 1380 fiel Ruprecht mit Heeresmacht in Adolfs Diöcesen Speier und Mainz und führte Krieg nach Art jener Zeit, raubend und brennend, mordend und verwüstend,non advertens sue senectutis canitiem.?) Adolf vergalt Gleiches mit Gleichem; endlich gelang es dem Trierer, aber nurmit großer Mühe, die Parteien zu beruhigen und dem Frieden geneigt zu machen.¹⁰e) Am 8. September 1380 fand in Oppenheim auf Wunsch des Königs die Aussöhnung statt.¹¹) Den eigentlichen Sühne-Ausspruch that Wenzel selbst am 29. Januar 1381 auf einem neuen Reichstage in Nürnberg.(Januar Februar 1381). Die Aussöhnung erfolgte wohl schon in der Absicht, jetzt auch den Mainzer Bistumsstreit endlich zu

¹) R. A. I, Nr. 160. 2) R. A. I, Nr. 156, 157. 8) R. A. I, Nr. 157. 4) R. A. I, Nr. 158. 5) R. A. I, Nr. 135, 140.) R. A. I, Nr. 159; T., franz,: gros Tournois, alte französiche Silbermünze, die schon 1104 zuerst in Tours geschlagen sich bis ins 16. Jahrhundert erhalten hat. 7) Da auch Bischof Ludwig anwesend war (8. o.), So erklärt sich das Gerücht, das der Mainzer Chronist aufzeichnet, nämlich dass Adolf und Ludwig auf diesem Frankfurter Tage ausgesöhnt worden seien;»tamen in suspeuso manere«, setzt die Chronik hinzu. (Chron. Mog. S. 203.)) Der eigentliche Anlaß zum Kriege wird nirgends genannt; die Sühnesprüche(R. A. Nr. 172 174) behandeln Streitfragen verschiedener Art, so wegen der Vogtei zu Lorsch, wegen Lehen, die Ruprecht vom Speyrer Stift hatte u. s. w. Vergl. ferner: Landau, die Rittergesellschaften in Hessen während des 14. u. 15. Jahrhunderts, Zeitschrift d. V. für hess. Gesch. und Landeskunde, I. Suppl. 1840, S. 79:»Nachdem Landgraf Hermann mit dem Erzbischof Adolf von Mainz zerfallen war, verband er sich am 22. Mai 1380 zu Frankfurt mit dem Kurfürsten Rudolph I.[soll heissen: Ruprecht] von der Pfalz, dem gleichfalls ein Krieg mit Mainz bevorstand. Sie kamen überein, dass derjenige, welcher zuerst mit dem Erzbischof in Fehde kommen würde, es dem andern verkünden und dieser darauf dem Erzbischof binnen 8 Tagen ebenfalls absagen sollte.« ²) Chron. Mog. S. 204. 10) a. 4. O. ¹1) R. A. I, Nr. 172.