Aufsatz 
Die Politik König Wenzels gegenüber Fürsten und Städten im Südwesten des Reiches : 1. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg
(1384)
Entstehung
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sandten.¹)) Derjunge König soll daran erinnert werden, daß hauptsächlich zur Vermeidung von Streitwahl und Wahlstreit nach dem Tode des Kaisers die Stimmen der Kurfürsten sich auf ihn ohne Zwiespalt vereinigten; jetzt solle er sich auch derEhre und der Arbeit annehmen, solle sich nicht fernhalten vomReiche und den Kurfürsten. Schon im Sommer 1379 hätten sie, die Kurfürsten, eine Aufforderung an Wenzel geschickt, an den Rhein zu kommen; Wenzel habe zwar die Einladung zum September-Reichstage ergehen lassen, aber er schicktezu den Kurfürsten seine ehrbare Botschaft und kam selber nicht. ²) Jetzt sei eine Irrung im Reiche durch das Schisma entstanden:(hier ist wohl noch besonders der Übertritt Adolfs von Speier zu Clemens gemeint): er solle kommen, die übrigen Reichsstände, Fürsten und Städte, auffordern, dem Bunde für Urban beizutreten und so Friede und Eintracht herstellen. Jedochwollte er das nicht thun, was Gott verhüten möge und was die Kurfürsten nicht hoffen, sobestelle er von seiner Seite aus das Reich mit dem Rate der Kaurfürsten gemäß der Notdurft des Reichs so lang, bis daß er große Liebe dazu gewinnt, da das Reich ohne Verwaltung und Oberhaupt nicht bestehen kann. Die Sprache war deutlich; wenn auch die sarkastische Urlaubsbewilligung durch die wiederholte Einladung, selbst zu kommen, etwas abgeschwächt wird nachdrücklicher konnten die Kurfürsten gewiß nicht reden, wenn anders sie nicht den Ton loyaler Reichsstände verlassen wollten. Interessant ist hier, daß die Kurfürsten mit keiner Silbe an die Bestimmuug der Goldenen Bulle erinnern, wonach überhaupt jährlich unter dem Vorsitz des Kaisers eine Kurfürstenversammlung stattfinden solle. Auch sonst finden wir, selbst in den ausführlichsten Verhandlungen, in unserer Periode die Goldene Bulle nicht erwähnt.

Die Wichtigkeit der zwei besprochenen Urkunden für die Beurteilung der Politik Wenzels liegt auf der Hand. Selbst das ganze im I. Bd. der R. A. gegebene Material konnte die Ansicht nur unterstützen, die wir in den meisten Darstellungen allgemeiner und specieller Natur, besonders auch bei Lindner näher ausgeführt finden, nämlich die, daß Wenzelmit Feuereifer die Regierung angetreten und sie gleicher Weise die ersten Jahre weitergeführt habe. Diese Ansicht dürfte durch die erwähnten Urkunden wesentlich verändert werden. Jetzt ist es klar, daß die Kurfürsten es waren, die aufs energischste die Durchführung der Anerkennung Urbans verlangten und betrieben. ³) Sie sind es, die die Anregung zu dem zweiten Reichstage geben, also nicht einmal die Einladung ist aus des Königs Initiative hervorgegangen; als er aber ferne bleibt, da sind es wieder die Kur- fürsten, die dringend, fast drohend, die Einberufung eines neuen Reichstages verlangen und die selbstverständlich auf demselben keine untergeordnete Rolle spielen; hatten sie dem Könige doch Ort und Zeit der Zusammenkunft bestimmt. Mit Recht weist Weizsäcker¹) noch darauf hin, daß der Vorwurf allzu langer Abwesenheit vom Reiche, den die Kurfürsten in Art. 4 der Instruction dem Könige machen, uns nicht auffallend erscheinen darf, da eben die Verhältnisse im Reiche seine Anwesenheit notwendig machten. Der Vorwurf ist um so erklärlicher, als ja die Kurfürsten noch das geräuschvolle Anordnen und Zugreifen Karls IV. gewohnt waren und daher jede lässige Zögerung doppelt schwer empfinden mußten.

Der König hielt es für angezeigt, den Bitten der Fürsten Folge zu leisten und berief einen Reichstag auf den 15. April nach Frankfurt,5) zu dem er selbst erschien.) Die Pfalzgrafen Ruprecht

. ¹) a. a. O. ²) S. oben§. 11. ³) Wenn Voiss»Kg. W. und die römische Kurie, I. Theil, Festschrift des Gymnasiums zu Düren 1876 ¼, pag. XI sagt:»Fast hat es den Anschein, als ob selbst die rheinischen Kurfürsten durch Concessionen zum Beitritt zum Urbansbund vom Könige bewogen wurden«, so ist diese Vermutung also durchaus irrig. ⁴⁵) Forsch. z. d. G. XV, S. 15.) R. A. I. Nr. 154, 155.) Wyss,»Unedirte Urkunden Kaiser Karls IV. und König Wenzels«, Forsch. z. d. G. XVIII, S. 217.