Aufsatz 
Die Politik König Wenzels gegenüber Fürsten und Städten im Südwesten des Reiches : 1. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg
(1384)
Entstehung
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thue er das nicht, so sei er kein König noch Herr(Fürst). Dies Verlangen der Fürsten hat der König nicht erfüllt; er hat keinen Befehl gegeben, den Bund aufzulösen, eine Thatsache, die gerade in diesem Zusammenhange wohl zu beachten ist. Auf diesem ersten Reichstage geht also der König ebensowenig auf die Wünsche der Fürsten wie auf die der Städte ein und behält sich in der reichspolitischen Frage freie Hand.

Kapitel II.

Die Politik der Kurfürsten. Erledigung des Mainzer Bistumstreites.

Schon im September desselben Jahres fand ein neuer Reichstag in Frankfurt a. M. statt. König Wenzel hatte zwar die Einladung erlassen,¹) erschien aber nicht selbst.) Wie zu den meisten Reichstagen unter Karl IV. werden auch zu den Reichsversammlungen Wenzels die Städte officiell eingeladen. Unter Wenzel jedoch erschienen sie, besonders seit der Verbindung der rheinischen Städte unter sich und mit den schwäbischen Städten, nicht als Reichs-, sondern als Bundesstädte. Auf den beiden ersten Reichstagen Wenzels ist ein ausschlaggebendes Eingreifen der Städte in die Verhandlungen nicht zu erkennen, ebensowenig als bei denselben eine verfassungs- mäßige Teilnanme an den Verhandlungen des Königs und der Kurfürsten zu constatiren ist. ³)

Um Mariä Geburt(S. Sept.) kamen Fürsten, Kurfürsten und Räte des Königs sowie Ver- treter der Städte in Frankfurt zusammen;¹) auch der Cardinal Pileus, Erzbischof von Ravenna, der im Auftrage Urbans Deutschland bereiste, war anwesend.) Der nächste und wol auch einzige Grund der Zusammenkuunft war, wie schon aus dem königlichen Ausschreiben zu ersehen ist, die Regelung der Kirchenfrage. Die rheinischen Kurfürsten wiederholten ihre Erklärung, daß sie Urban für den allein rechtmäßigen Papst halten wollten. Den übrigen Reichsfürsten und vielen Reichs- städten waren, in der Hauptsache gleichlautende, Aufnahmeurkunden in den Urbansbund zugegangen, die zum Teil wenigstens den gewünschten Erfolg hatten.¹)

¹) R. A. I. Nr. 144. ²) Lindner(G. d. d. R., Bd. I, S. 100 und Beilage VIII, S. 400) behauptet, dass der König in Person am Reichstage teilgenommen habe, und führt als Beweis an, dass die Urkunde, in welcher der König erklärt, er habe Friedrich von Köln feierlich die Reichslehen gereicht, das Datum»Frankfurt 14. Sept.« trägt; aber dieses Datum kann auch der Tag sein, an dem königliche Räte die Urkunde überreichten. Weiz- säcker(R. A. I, S. 257) hatte die Frage offen gelassen; später gelang es ihm zu beweisen, dass seine Zweifel berechtigt waren und dass der König nicht anwesend war. s. Forsch, z. d. G., Bd. XV, S. 15. Sein Schluß wird unterstützt durch das Chron. Mog.(a. a. O. S. 202), das uns über die Vorgänge auf den Frankfurter Reichstagen des Jahres 1379 erwünschte Aufschlüsse gibt. Ueber die Gründe, die den König am Erscheinen verhinderten, finden sich keine zuverlässigen Angaben. Seine Abwesenheit machte sich bemerkbar:»davon nit vil übertragen noch geendet wart, da der Romisch künig nit gegenwirtig waz.« Forsch. a. a. O. ³) Vergl. Brülcke, Die Entwickelung der Reichsstandschaft der Städte von der Mitte des 13. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts. Diss. Göttingen 1881, S. 65, 67.) R. A. I, Nr. 151. ³) Lindner, a. a. O. I, Beilage VII. Im Juni war er in Nürn- berg, im August in Speyer, Worms, Straubing; Regg. Boica, Bd. X, S. 34, 35, 37 39. 6) R. A. I, Nr. 145 148. Diese Königsurkunden tragen das Datum»Frankfurt, 17. Sept.«, nötigen jedoch nicht, anzunehmen, dass Wenzel selbst in Frankfurt war. Diese Urkunden vertreten vielmehr die Stelle von Aufforderungsbriefen, die von Frankfurt aus versandt wurden; die Beitrittserklärungen erfolgten dann in besonderer Urkunde, so die des Bischofs Gerhard von Würzburg für sich und sein Stift am 25. September; die des Bischofs Arnold von Lüttich nebst Dekan, Kapitel und Stadt am 9. November 1379.(R. A. I, Nr. 147, 148.)