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uns der Brief wegen der Bestätigung des Bundes nicht versiegelt(d. h. vom Könige mit Unter- schrift und Siegel versehen) werden wird“.¹) Es ist also der König, der den Vorschlag zurückweist, von dem die Städte den weitaus größten Vorteil gehabt hätten; denn es war selbstverständlich, daß sie bei einem ausbrechenden politischen Conflict sich auf die Seite dessen schlugen, der ihren Bund anerkannte. Andrerseits ist aber gerade die Thatsache, daß der König die dargebotene Hand ausschlägt, auch ein Beweis dafür, daß er einen„Beistand der Städte gegen Absetzungsgelüste der Fürsten“ nicht für nötig erachtete, daß er überhaupt von solchen Gelüsten nichts ahnte.
Aber muß uns nicht doch das Versprechen, das die Städte dem Könige geben wollen, von einer revolutionären Bewegung in fürstlichen Kreisen Kunde geben? Neben Quidde*) will auch Vochezer¹) diese Frage bejahen. Wir können uns dieser Folgerung, so nahe sie zu liegen scheint, nicht anschließen. Wir bestreiten vor allem die von beiden ganz stillschweigend vorausgesetzte Folge der Ereignisse: Bekanntwerden eines Absetzungsplanes der Fürsten— darauf Hilfeanerbieten Seitens der Städte(resp. Hilfegesuch des Königs); denn außer dem Versprechen der Städte finden sich nicht die geringsten Hinweise auf ein Einverständnis der Fürsten zur Absetzung Wenzels. Die Sache scheint sich vielmehr so zu verhalten: den Städten war bekannt, daß eine königliche Bestätigung ihres Bundes auf ernstlichen Widerstand bei den Fürsten stoßen würde; darum halten sie es für nötig, dem König, um ihn zu ermutigen, dem Widerspruch der Fürsten die Stirn zu bieten, das Versprechen unverbrüchlicher Treue anzubieten und zwar besonders für den Fall, in dem der König am notwendigsten der Hilfe bedurfte, für den Fall eines Conflictes mit den Fürsten; wir brauchen deshalb keineswegs das Bestehen eines bestimmten Planes vorauszusetzen. Wenn der König die urkundliche Anerkennung des Bundes vollzog, so war das ein politischer Akt, der einzig und allein durch das politische Versprechen der Städte, beim Könige bis zum Kußersten auszuharren, erwidert werden konnte. Welche anderen Vorteile politischer Natur konnten die Städte dem Könige bieten? Wir haben deshalb auch kein Bedenken, die Vermutung Vochezers,) wonach die Städte, als sie im Jahre 1376 vom Kaiser die Bestätigung ihres Bundes verlangten, bereits ein ähnliches Versprechen vorgelegt hätten, für sehr wahrscheinlich zu halten; aber gerade diese Vermutung mußte Vochezer belehren, daß wir fürs Jahr 1379 nicht ohne weiteres von einem Absetzungsplane reden dürfen: ist doch im Jahre 1376 ein solcher„Plan“ geradezu un- denkbar. Es wird vielmehr keinem Zweifel unterliegen können, daß die Städte jedesmal, wenn sie einer Verwirklichung ihres sehnlichsten Wunsches,— der königlichen Bestätigung ihres Bundes— näher gerückt zu sein glaubten, dem Könige im Sinne der besprochenen Urkunde ihre Gegen- leistung anboten.?) Es sei darum nochmals hervorgehoben, daß diese Urkunde nicht berechtigt, auf das Bestehen einer Fürstenverschwörung gegen Wenzel zu schließen.
Aus dem wiederholt angeführten Berichte der Ulmer Ratsherren,6) der am 4. März 1379 geschrieben wurde, ersehen wir klar, wie lebhaft die Fürsten für ihre Interessen eintraten; ihrem Einflusse ist es zuzuschreiben, daß der König das Ansinnen der Städte zurückwies. Aber aus dem Berichte ergibt sich doch noch etwas mehr: die Fürsten verlangten, wie schon oben angedeutet, die förmliche Auflösung des Bundes der Städte, und sie versäumten nichts, um den König völlig an die Partei zu binden, der er gemäß seiner Geburt als Fürst und gemäß seiner Stellung als König anzugehören habe. Die Städteboten berichten:„.. daß auch alle Fürsten und Herren unsern Herrn den König ernstlich anweisen und ihm raten, daß er unsern Bund trenne und auflöse:
¹) R. A. I. Nr. 141. 2) a. a. 0. 3) a. a. O.§. 10. ⁴) a. a. 0. S. 8. ⁵) Man vergl. die Verhandlungen zwischen König und Städtebund im Jahre 1387. ⁶) R. A. I, Nr. 141.


