Aufsatz 
Die Politik König Wenzels gegenüber Fürsten und Städten im Südwesten des Reiches : 1. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg
(1384)
Entstehung
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Eine nicht minder schwierige Aufgabe erwuchs dem Könige aus den Verwickelungen der Stände im Reiche. Die Versöhnlichkeit Karls und Wenzels gegen die ungehorsamen Städte mochte die Bedenken mancher Fürsten erweckt haben; sie kamen mit der Absicht nach Frankfurt, den König zu einem energischen Einschreiten gegen den Städtebund zu bewegen. Nicht minder aber suchten die Städte die mildfreundliche Gesinnung, die gekrönte Häupter bei ihrem Regierungs- antritte zu bethätigen pflegen, zu ihren Gunsten auszubeuten. So verlangten denn die Fürsten von dem Könige einen Befehl zur Auflösung des schwäbischen Städtebundes, der Bund aber forderte eine urkundliche Bestätigung und das Versprechen des Königs, die Rechte des Bundes und seiner Glieder nicht anzutasten. Wir kennen den Inhalt der Urkunden, die die Städtegesandten dem Könige zur Ausfertigung resp. zur Unterschrift vorlegten.¹) Der König sollte versprechen:Wir Wenzel etc. haben den Bund, den unsere und des Reichs Städte in Schwaben mit einander gemacht haben, uns und dem heiligen Reich zu Nutz und Frommen und damit sie uns und dem heiligen Reich desto besser dienen mögen... aus besonderer Gnade bestätigt und bestätigen ihnen den- selben mit rechtem Wissen und königlicher Macht kraft dieses Briefes....; auch sollen sie bei ihrem Bund bleiben nach dem Wortlaut ihres Bundbriefs, den wir ihnen aus königlicher Macht be- stätigt haben kraft dieses Briefes.²) Dagegen wollen die Städte versprechen:Wir die nachge- nannten Städte des heiligen römischen Reichs Ulm u. s. w. versprechen u. s. w.: wer der wäre, der sich gegen Herrn Wenzel, den römischen König und König zu Böhmen, unsern lieben gnädigen Herrn, für einen römischen König aufwerfen wollte und denselben unsern gnädigen Herrn von dem römischen Königreich verdrängen wollte daß wir ihm dann gegen denselben getreulich raten, helfen und beistehen sollen und wollen in diesen deutschen Landen diesseits des Gebirges, ohne alle Arglist und Betrug.¹) Der König schluag die Forderung des Städtebundes ab.¹) Die könig- liche Anerkennung und Bestätigung ist aber von nun an das Ziel, das von der Politik der Bundes- städte immer und immer wieder erstrebt wird, allerdings vergeblich: eine urkundliche Bestätigung des Bundes hat Wenzel nie gegeben.

Aber sollte es nach dem Gegenversprechen, das die Städe anbieten, nicht scheinen, als ob der Thron des jungen Königs schon jetzt ernstlich gefährdet gewesen sei? Quidde?) folgert denn auch,daß schon im Frübjahr 1379 über einen Vertrag zwischen König Wenzel und dem schwä- bischen Städtebunde verhandelt wurde, der jenem den Beistand der Städte gegen Absetzungsgelüste der Fürsten sichern sollte. Wir halten diese Folgerung für unrichtig.¹) Zunächst lassen die zwei citirten Aktenstücke unklar, wer bei dem beabsichtigten Tauschgeschäfte der anbietende Teil war, und das zu wissen ist doch wesentlich. Man darf wohl zuversichtlich behaupten, daß die Anregung, das Anerbieten dazu nicht von dem Könige, sondern von den Städten ausging. Schon die That- sache, daß die betreffenden Entwürfe sich unter den Rotenburger Akten aus jenen Jahren vorge- funden haben, stützt unsere Behauptung; zudem aber ersehen wir aus dem lebendigen und interessanten Berichte Ulms an Nördlingen über den Frankfurter Tag, daß die Städtegesandten in der That einen Entwurf nach Frankfurt mitgenommen hatten;doch, berichten die Ulmer,haben sie(die Gesandten) uns geschrieben, daß sie von ihren guten Freunden persönlich vernommen haben, daß

¹) Vochezer, Forsch. z. d. G., Bd. XV, S. 1 ff. Die Urkunden wurden erst nach Veröffentlichung des 1. Bandes der R. A. aufgefunden.*²) a. a. O. S. 4, Nr. III. ³) a. a. 0. Nr. IV.) R. A., I, Nr. 141. ³) Quidde, »Der schwäbisch-rheinische Städtebund i. J. 1384 bis zum Abschluß der Heidelberger Stallung«, S. 31.) Auf die Thatsache eines Zusammengehens der Kurfürsten mit dem Könige wollen wir hierbei nicht einmal allzuviel Wert legen; doch sei erwähnt, dass wir u. a. im August d. J. König Wenzel, Erzbischof Cuno von Trier und Pfalzgraf Ruprecht I. im besten Einvernehmen finden. Görz, Regg. der Erzb. von Trier, S. 114.