Aufsatz 
Die Politik König Wenzels gegenüber Fürsten und Städten im Südwesten des Reiches : 1. Teil. Von seiner Wahl bis zum Vertrag zu Heidelberg
(1384)
Entstehung
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den Fürsten gewissermaßen nicht unentgeltlich thun wollten: der Preis, den sie verlangten, war die Anerkennung ihres Bundes durch Kaiser und König.¹) Die Bürger hatten die Stärke eines solchen Bundes nicht überschätzt: der Kaiser, der mit glänzendem kriegerischem Gefolge gegen Ulm zog, um den ganzen Bund in diesem seinem Haupte zu brechen und zur Huldigung zu zwingen, mußte die Belagerung unverrichteter Sache wieder aufheben.²) Karl zog sich in seine neuerworbene Mark Brandenburg zurück, seinem Sohne die Ordnung der mißlichen Angelegenheit überlassend. Am 22. Februar 1377 ernannte er Wenzel zu seinem Stellvertreter,da wir, so lautet seine un- widerlegliche Begründung,in Sachsen, Westfalen, Thüringen, Hessen, Bayern, Franken, Schwaben, Elsaß, am Rhein und in allen Deutschen Landen mit unserer eigenen Person nicht allerwärts gegen- wärtig sein können, wie wir es gerne möchten; er übertrug seinem Sohne das Reichshofgericht und alle andern Reichsangelegenheiten für die Dauer seiner kaiserlichen Abwesenheit. ³)

Wenzel beéilte sich, im Sinne und Auftrag seines Vaters, eine Versöhnung zu Stande zu bringen.¹) Im Mai hielt er zu Rotenburg an der Tauber einen Reichstag ab. Dort wurden die 18 schwäbischen Städte, die geächtet waren,weil sie sich wider ihn und uns aufgelehnt hatten, aus der Acht entlassen und begnadigt; Wenzel erneuert ihre Gewohnheiten, Rechte und Briefe, verspricht, sie nicht zu verkaufen oder zu verpfänden, erläßt ihnen die abgelaufenen Steuern und Judengelder und gönnt und erlaubtihnen allen gemeinschaftlich und jeglicher Stadt von ihnen insbesondere, daß sie einander helfen sollen gegen Jedermann, der sie von diesen seinen Gnaden drängen oder trennen wolle.)) Am 15. Juni bestätigte Karl von Tangermünde aus die Sühne, worauf die Städte die Huldigung leisteten.) So hatten die Städte durch kluge Politik und durch mannhaftes Auftreten ihre Interessen gewahrt und mit den Waffen in der Hand sich, wenn auch nicht die förmliche, so doch die thatsächliche Anerkennung ihres Bundes erzwungen, ein Erfolg, der den wehrhaften Städten rasch neue Bundesgenossen zuführte.*)

Am 27. Mai errichtete Wenzel, natürlich im Auftrage seines Vaters, mit Fürsten und Städten einen Landfriedenfür Franken und die daran unmittelbar angrenzenden Lande nördlich von der Donau.8) Von der Urkunde ist uns nur die Einleitung erhalten.*) Ein vorliegender Entwurf, ¹⁰) von dem wir nicht mehr entscheiden können, ob er uns den Wortlaut des wirklichen Landfriedens bietet, unterscheidet sich von den meisten übrigen Landfriedensordnungen Karls IV. dadurch, daß die oberste richterliche Gewalt nicht in den Händen von Geschworenen liegen soll, sondern dem Kaiser, seinem Sohne oder einem von ihnen zu ernennenden Hauptmann vorbehalten bleibt; diese Bestimmung läßt vermuten, daß wir es hier nur mit einem kaiserlichen Project zu thun haben, das bei den beteiligten Fürsten und Städten wohl kaum Anklang gefunden hat. Zu einer erkennbaren Wirksamkeit hat es der Landfriede nicht gebracht, und er wurde bereits im nächsten Jahre durch einen neuen ersetzt. ¹¹)

In Schwaben wurde der Krieg zwischen den würtemberger Grafen und den Städten mit großer Erbitterung, reich an Gräuel und Verwüstung, weitergeführt. ¹²)

¹) Dass Karl vor der Wahl Wenzels sich Mühe gegeben habe, die Städte dem Project geneigt zu machen, lässt sich nicht finden. Vergl. Tumbült, a. a. 0, S. 15. ²) Janssen, a. a. O., Bd. I, S. 1, Vischer, Geschichte des schwäbischen Städtebundes, Forsch. z. d. Gesch., II, S. 25, 26.) R. A., Bd. I, Nr. 101. 4) R. A., Bd. I, Nr. 103.) R. A., Bd. I, Nr. 104 106.) Vischer, a. a. O., Regg. 97 ff., R. A., Bd. I, Nr. 109 u. ffr.) Vis cher, a. a. O. S. 30, Regg. 100, 102 110. ³) Lindner, Geschichte des deutschen Reiches unter König Wenzel, Bd. I, Beilage 1.*) R. A., Bd. I, Nr. 113. ¹10) R. A., Bd. I, Nr. 112. ¹¹) Fischer, die Landfriedens- verfassung unter Karl IV., Göttingen 1883, hält die Urkunde R. A., Bd. I, Nr. 112 ebenfalls nur für einen kaiser- lichen Entwurf, während Lindner a. a. O. glaubt, sie für eine Copie des Rotenburger Landfriedens halten zu sollen. Einige Bestimmungen des Entwurfes stimmen überein mit solchen in dem Nürnberger Landfrieden Karls vom 2. Februar 1371. Die Urkunde mitgeteilt von Fischer a. a. 0., Beilage 3, S. 116. ¹²) Die Chroniken der deutschen Städte, Nürnberg(Ulman Stromer), I. S. 37, 38.