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entsprach als die seitherige. Zuvor aber muss ein Umstand erwähnt werden, der I.'s Namen vielleicht ebenso oder noch mehr bekannt machte, als das bis dahin durch seine Arbeiten geschehen war. Auf seinen Ausflügen von Hanau aus. bei denen, wie wir sahen, seine romantischen Studien immer im Vordergrund standen, war IH. in den Besitz von zwei sehr wichtigen Handschriften gelangt, deren Entdeckung allein schon geeignet ist, das Interesse wissenschaftlicher Kreise für H.s Sammlerthätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die eine enthält das bis dahin unbekannte Heldengedicht von Alpharts Tod, die andere ist eine illustrierte Nibelungenhandschrift. Beide stammen aus dem 15. Jahrhundert und kamen im Jahre 1867 aus IHI.'s Nachlass in den Besitz der Berliner Bibliothek. Sie gehörten vielleicht ursprünglich der Bibliothek eines der im Jahre 1803 säkularisierten Klôster des unteren Maingebiets an und dürften in den Besitz II.'s auf eine Art gekommen sein, welche ihm die Nlitteilung des Originals an die kompetenten Forscher bedenklich erscheinen liess. Denn hôchst auffallend ist es, dass nicht nur II. selbst die beiden Originalhandschriften unter strengem Verschluss gehalten zu haben scheint, sondern auch der spätere Besitzer, van Emden in Bonn, die Nibelungenhandschrift— und wohl auch die von Alpharts Tod— nur sehr selten und gegen hohe Bezahlung einzelne Bevorzugte unter lächerlichen Feierlich- keiten sehen, nie aber abschreiben liess, so dass noch Martin im Jahre 1865 bei Herausgabe des Heldenbuchs auf die in der Berliner Bibliothek befindliche einzige Abschrift H.s, die dieser im Jahre 1810 von der Hagen überlassen hatte, angewiesen war. Zwei Jahre später erfolgte dann die Erwerbung der Originale für die Berliner Bibliothek und dadurch ihre Wiedererweckung und Rettung für die Wissenschaft. In dem vortrefflichen Bilderatlas zur deutschen Literaturgeschichte von Könnecke sind Proben beider Handschriften als Facsimile mitgeteilt.
Aus Anlass der Subskription auf das Werk II.'s über die Barbarossaburg, besonders aber mit Rücksicht auf den Umstand, dass H. eine Abschrift von„Alpharts Tod“ an v. d. Hagen gesandt hatte, schrieb J. Grimm einen Brief an H., in dem er demselben Vorwürfe macht, dass er bei seinem hochwichtigen Fund nicht an ihn gedacht habe. Dieser interessante Brief ist derselbe, der als Beilage I im Anschluss an diesen Aufsatz mitgeteilt wird.
Die Anderung in IH. s Lebensstellung, von der vorher die Rede war, wurde durch seine Berufung in nassauische Dienste herbeigeführt. Dieselbe fällt in den Herbst 1812, also in eine Zeit, in welcher II. die Ierausgabe seines Werkes über die Kaiserpfalz zu Gelnhausen sehr eifrig betrieb. Aus einer Anzeige, welche seinen beiden belletristischen Auf- sätzen vom Mai 1812 beigegeben war, ersehen wir, dass das baldige Erscheinen des Werkes in Aussicht gestellt wird. Es heisst da:„Schon ist die Hälfte der Platten gestochen und diejenigen, so subskribieren wollen, haben sich vor Anfang September zu melden, wenn ihre Namen dem Werke vorgedruckt werden sollen.“ Da sich nun unter den Subskribenten aus dem August 1812 bereits der regierende Fürst Friedrich Wilhelm von Nassau, der
Vetter des Herzogs Friedrich August von Nassau, befand, derselbe, der im Jahre 1814 mit 3


