Aufsatz 
Helfrich Bernhard Hundeshagen und seine Stellung zur Romantik. Nebst 2 Beilagen.
(2 Briefe von Jacob Grimm.)
Entstehung
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VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Fltern.

Zu der öffentlichen Prüfung am 20. Marz und der Schlufsfeier am 21. März werden die Angehôrigen unserer Schüler, sowie sonstige Freunde der Anstalt ergebenst eingeladen.

A. öffentliche Prüfung: Freitag, den 20. März. 8 9. Untersekunda: Lateinisch: Dr. Laugsdorf. Deutsch: Dr. Paters.

9 10. Obertertia: Lateinisch: Aoch. Geschichte: Brof. Dr. Wolyf. 10 11. Untertertia: Lateinisch: Dr. Krebs. Französisch: Noll. 11 12. Quarta: Lateinisch: Dr. Peters. Geschichte: Koch.

3 4. Quinta: Lateinisch: Dr. Orth.- Rechnen: Degenhardt.

4 5. Sexta: Lateinisch: Noll.- Rechnen: Dr. Miller.

B. Schlussfeier: Sonnabend, den 21. März, vormittags 10 Uhr.

1) Vierst. Männerchor: Jauchzet dem Herrn 100. Psalm von C. Stein. 2) Lateinische Rede des Abiturienten Oskar Priester.

3) Vierst. gemischter Chor: Herr. deine Güte von Grell.

4) Deutsche Rede des Abiturienten Henry Erlanger.. 5) Dreist. Knabenchor: Hebe deiné Augen auf von Mendelssohn-Bartholdy.

6) Entlassung der Abiturienten durch den Direktor. 7) Vierst. gemischter Chor: Comitat von Mendelssohn-Bartholdy.

Die Eltern unserer Schüler gestatte ich mir ergebenst darauf aufmerksam zu machen, daſs es für das Fortkommen ihrer Söhne in der Schule sehr wünschenswert ist, wenn sie dieselben während des Besuchs der Tertia an dem Konfirmandenunterricht teilnehmen lassen, da der Lektionsplan dieser Klasse hierauf eingerichtet wird.

Das neue Schuljahr wird Montag den 6. April, morgens 8 Uhr, mit der Aufnahme- prüfung eröfinet. Sämtliche für die Klassen Prima bis Sexta neu angemeldeten Schüler haben sich zu dieser Stunde in dem Gymnasium einzufinden, die in die Vorschule ein- tretenden Knaben am folgenden Tage um 8 Uhr. Für auswärtige Schüler bedarf es bei der Wahl der Wohnung oder Pension der Genehmigung des Direktors.

Es wird daran erinnert, daſs, wenn ein Schüler nicht vor Anfang des neuen Schul- quartals diesmal demnach vor dem 6. April abgemeldet wird, er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu zahlen hat. Auch wird gebeten, die Formulare für Ab- und Anmeldung zu benutzen, welche bei dem Gymnasialdiener zu erhalten sind.

Das Schulgeld, welches in der Regel in der 2. Woche des Quartals erhoben wird, be- trägt für die Schüler aller Klassen, auch die der Vorschule, 150 M., das Aufnahmegeld 5 M.

Frankfurt a. M., den 1. März 1891. Der Königliche Gymnasial-Direktor Prof. Dr. Hartwig.