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auch andere Anſchauungen auf dem Gebiete des Unterrichtsweſens geltend, welche nicht nur hinſichtlich des Ziels und des Umfangs des Unterrichts überhaupt, ſondern auch insbeſondere in der Methode des ſprachlichen Unterrichts vielfach von den bis dahin allgemein anerkannten Grundſätzen abwichen 4). Daß nun aber dieſe neu auftauchenden Anſichten ihren Einfluß auch auf den Landgrafen übten, das geht deutlich aus der Lehrentwicklung hervor. Die fol⸗ gende Darſtellung wird die Wahrheit dieſer Bemerkungen erweiſen.
Nach den in den Const. Maurit. enthaltenen Beſtimmungen fielen die Unterrichtsſtunden an den Wochentagen Morgens in die Zeit von 6— 8 und Nachmittags von 12— 2 Uhr. In der unterſten Claſſe ſollte den Hauptlehrgegenſtand das Latein mit wöchentlich 16 Stunden aüsmachen; und zwar waren 4 von dieſen 16 Stunden angeſetzt für etymologia grammaticae latinae cum nomenclatore et dialogis Castalionis; 4 weitere Stunden für die syntaxis grammaticae latinae, nomenclator cum prosodia, scansio et restitutio versuum. Endlich ſollten 8 Stunden ver⸗ wandt werden, um die kleinen Ciceronianiſchen Briefe zu überſetzen, zu erklären, zu„imitieren“ und um die in denſelben vorkommenden phrases zu lernen. Die griechiſche Sprache war mit 2 Stunden bedacht. In dieſen ſollte Leſen und Schreiben gelernt und dann die Fabeln Aeſops ins Deutſche und Lateiniſche überſetzt werden. In einer dieſer beiden Stunden ſollte aber auch noch Arithmetik, d. h. die vier Species getrieben werden. Am Schluſſe der Woche waren zwei Stunden für Repetition des Wochenpenſums und ein exercitium pro loco beſtimmt. Gemeinſam mit der erſten Claſſe ſollte der Unterricht im Katechismus, wöchentlich 4 Stunden, ſein. In 2 Stunden mußte neben dem Katechismus die ſonntägliche Epiſtel und das Evangelium griechiſch und deutſch durchgegangen werden. Außerdem waren noch 3 Stunden für Repetition der
1) Vgl. K. v. Raumer, Geſch. der Päd. Bd. 2, S. 6 ff.


