Aufsatz 
Über die Hofschule zu Cassel unter Landgraf Moritz / Hartwig
Entstehung
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die Strafe erhalten, die Urfehde ſchwören, d. h. ſie mußten ſich und zwar die Claſſenſchüler mündlich, die übrigen ſchriftlich ver⸗ pflichten, daß ſie wegen der Strafe keine Rache nehmen wollten ¹); jedenfalls ein charakteriſtiſches Zeichen für die Sitten der madeligen Jugend in jener Zeit.

Nächſt der Strafe wurde als ein wichtiges pädagogiſches Mit⸗ tel die Belohnung angeſehen. Dieſelbe ſollte jedoch nicht ſowohl ein Zeichen der Anerkennung für gutes Betragen ſein, ſondern vor⸗ zugsweiſe als Auszeichnung für die fleißigen und kenntnisreichen Schüler dienen. In den Conſtitutionen werden zwei Arten von Preiſen erwähnt. Die einen(extraordinaria) ſollten zweimal des Jahres nach Beendigung der zur Zeit der Aequinoetien ſtatt⸗ findenden Prüfungen den tüchtigſten Schülern nach dem Urtheil der Examinatoren zuerkannt werden. Die andern(ordinaria) waren für die Sieger in der Disputation, ferner für die, welche das beſte exercitium styli ſchrieben, für die, welche ſich in der Muſik aus⸗ zeichneten und am ſchönſten ſchrieben, endlich für den, welcher in der Communicatio durch Wortreichthum und Gewandtheit im Aus⸗ druck hervorrage, beſtimmt. Wie hoch ſich die letztern, regelmäßigen Preiſe beliefen, und ob ſie überhaupt regelmäßig ausgezahlt wur⸗ den, iſt nicht zu erweiſen, da in den aus der Folgezeit erhaltenen Urkunden keine Angaben darüber zu finden ſind.

Die nach den Prüfungen ausgetheilten Preiſe beſtanden für die Hofſchüler in baarem Gelde ²2). Die fürſtlichen Kinder dagegen, welche mit einigen Hoſchilern geprüft wurden, erhielten meiſt Schmuckſachen. 2

Die ausgezeichneten unter den Hofſchülern erhielten bei ihrem

¹) Puniti publici cautionem chirographicam; classici vero Sh len de non vindicanda irrogata poena praestanto. ²) So wurde z. B. im Frühjahr 1612 die Summe von 23 Reichsgulden und 22 Albus unter neun Schüler, im Herbſt 1613 25 Reichsgulden * anter dreizehn Schüler vertheilt.