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durch die Praxis Mängel heraus, ſo traf er nach Beſragung der Lehrer oder Räthe ſelbſt Abänderungen. War er zu einer Reiſe ge⸗ nöthigt, ſo hinterließ er Inſtructionen, durch welche für die Zeit ſeiner Abweſenheit alle Verhältniſſe bis in das Einzelne geregelt wurden. Ueber alle Vorgänge verlangte er genaue Auskunft und machte es den Behörden zur Pflicht keine Entſcheidung von einigem Belang ohne ſeine Genehmigung zu treffen. In ſeinen Urtheilen ließ er ſich meiſt von einem geſunden pädagogiſchen Takte leiten. Für harte Vergehen will er harte Strafen. Alle Palliativmittel ſind ihm dann zuwider. Auch körperliche Züchtigung findet er an⸗ gemeſſen. Im Jahre 1612 berichten die Examinatoren(Mss. H. fol. 57, P. 187) über einen Hofſchüler Namens von Haxthauſen, welcher das Latein nicht lernen wolle. Moritz bemerkt an den Rand: virgae assuescant. CEin anderer Schüler, Draubel, iſt nicht zum Examen erſchienen, weil, wie er frivoler Weiſe erklärt habe, er in dem Semeſter nichts gelernt habe. Die Antwort des Landgrafen lautet: Fustibus caedatur. Seinem Grundſatze, daß eine Schule beſſer desolata als dissoluta ſei, getreu, verfügt er, wo es ihm nothwendig dünkt, kurzerhand die Ausweiſung der Schuldigen ¹). Seine Anſicht pflegte er oft in lakoniſchen Bemer⸗ kungen, welche meiſt den Nagel auf den Kopf trafen, auf den Rand der Berichte zu ſchreiben. Schien ihm aber tieferes Eingehen ge⸗ boten, ſo ſcheute er auch dieſes nicht und ließ es dann weder an pädagogiſchen noch an didaktiſchen Gründen fehlen. So viel als möglich ſuchte er ſich durch eigene Anſchauung über den Stand der Dinge zu unterrichten, und dies war für ihn jedenfalls auch ein Hauptmotiv, welches ihn veranlaßte die Schule mit ſeinem Hbſe,
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¹) Im Jahr 1613 bedanken ſich drei ausgewieſene adelige Hofſchüler von Lichtenau aus„zum underthenigſten der gnedigen diinission“ und bitten den Landgrafen den gegen ſie ngefaſten Zorn und Unwilleu dned ſincken zu laſſen.“ Mss. II. fol, 57 p. 198.


