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Als Bedingung für die Aufnahme aller Schüler galt, daß ſie aus rechtmäßiger Ehe entſproſſen ſeien und von ehrbaren Eltern (honestis parentibus) abſtammten ¹).
Um einen feſten Kern für das ganze Inſtitut zu ſchaffen, hatte der Landgraf ſechzehn Freiſtellen gegründet und dieſe zur Hälfte für Söhne des heſſiſchen Adels, zur anderen Hälfte für ſeine Kapell⸗ knaben beſtimmt. Dieſe Alumnen wurden nicht nur frei verköſtigt, ſondern auch frei gekleidet. Im Jahre 1601 fügte Moritz zu die⸗ ſen noch acht weitere Freiſtellen hinzu, von welchen die Hälfte Sängerknaben, die zu den öffentlichen Vorleſungen zugelaſſen wer⸗ den ſollten, eingeräumt wurde, dagegen die andern vier Schülern aus der Zahl der„studiosi publici“(nobiles) zu Gute kamen ²). Dieſe Zahl der Freiſtellen(24) ſcheint auch für die ſpätere Zeit feſtgehalten zu ſein ³).
Neben dieſen Alumnen konnten noch auf eigne Koſten die Söhne von Fürſten, Grafen, Adeligen und anderen vornehmen Leuten Aufnahme finden ⁴). Alle ohne Unterſchied ſollen aber bei ihrer Aufnahme ſich durch Handſchlag dem Vorſteher und den Lehrern gegen⸗
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¹) Dieſe etwas excluſiv klingende Beſtimmung erklärt ſich zunächſt ſchon aus dem ganzen Plan der Anſtalt. Ferner darf man aber auch die Schwierigkeiten nicht außer Acht laſſen, welche den Schülern durch ihr Leben am Hofe bereitet wurden. Im Jahre 1601 mußte ein Sänger⸗ knabe Waßmuth, der Sohn eines Schweineſchneiders von der Schule entfernt werden, weil die Küchenjungen des Hofes durch fortwährendes Schimpfen und höhniſches Anſpielen auf ſeine Herkunft ſeine Stellung unhaltbar gemacht hatten. Mss. H. fol. 57, p. 144.
²) Vergl. den Erlaß des Landgrafen gedruckt bei Casparſon, Programm von 1783, S. 22 f.
³) Im Jahr 1609 beantragen⸗die Profeſſoren der Hofſchule, die Gebrüder von Haxthauſen nicyt aufzunehmen zum Theil, quia duodenarius nume- rus(nobilium) sit completus. Mss. H. fol. 57, p. 168.
¹) Obwohl dieſe Beſtimmung bereits in den const. Maur. ſich findet, ſo ſcheint ſie doch nicht von Anfang in Kraft getreten zu ſein; denn erſt um das Jahr 1602 erklärte ſich Moritz bereit unter gewiſſen Bedingun⸗ gen die Hofſchule auch Ausländern zu öffnen. Mss. Hass. fol. 57, p. 30.


