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Am 6. Oktober disputierte er mit den vier neu ernannten Profeſſoren über Theſen, welche er aus den Gebieten der Theologie, der Juris⸗ prudenz, der Phyſik und der Mathematik entlehnt hatte ¹).
I. Schulverfaſſung*). 4
Die ganze Anſtalt, welche von jetzt an den Namen collegium Mauritianum ³) führte, zerfiel in zwei Abtheilungen, die Academie, wenn man ſo das collegium publicum bezeichnen darf, und die Hofſchule(schola aulica) im engeren Sinne. Die Schüler der letzteren hatten den Namen classiei(Claſſenſchüler), während die des Collegiums publici(exemti) genannt wurden.
9. Die Theſen erſchienen in Druck bei W. Weſſel, Caſſel 1599. Der Titel lautet: Theses seu Progymnasmata, pro inauguratione lectio- num ordinatarum felici, conscripta in utilitatem studiosae juven- tutis, examinanda vero quatuor augusti auditorii praelectoribus praestuntlssimis tradita. Quaè, Deo dante, ad 6. Octob. hora et loco consuetis defendere conabitur M. Il. L.
²) Die Quelle für die folgende Darſtellung bildet hauptſächlich der Ent⸗ wurf der oonstitutiones Mauritianae, welcher, wenn auch nicht in allen — doch in den meiſten Punkten zur Durchführung gelangte. Die Frage nach dem Verfaſſer desſelben muß ich wegen mangelnder Anhaltspunkte auf ſich beruhen laſſen. Jedenfalls iſt der Entwurf nach den Intentio⸗ nen des Landgrafen abgefaßt. Seinem ganzen Charakter nach gehört er in dieſe Zeit. Wenn er nicht aus dem Jahre 1599 herrührt, ſo gehört er in eins der nächſt vorhergehenden Jahre. Es ſinden ſich nämlich einige Ausdrücke darin wie capellani für symphoniaci, ex- omti— d. h. vie von dem Claſſenunterricht eximierten Schüler— für publici, welche in den Schriftſtücken der folgenden Jahre nicht mehr vorkommen. Er ſteht Mss. HI. fol. 57, p. 1— 13. ³) Daneben iſt auch noch die Bezeichnung schola aulica in Gebrauch. Speciell wird zuweilen der Name collegium Mauritianum von dem collegium publicum angewandt. 2


