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Es kam jetzt nur noch darauf an, wie sich Preußen zu der Frage eines An- schlusses von Hessen stellen würde. Die geographische Lage des Landes, das nur auf zwei Stellen, auf wenige Meilen, an preußisches Gebiet grenzte, sprach nicht für Ge- währung der Bitte; auch bestand nicht die Hoffnung, daß der Absatz preußischer Fabrikwaren sich beträchtlich vermehren werde, da Hessens Konsumtion eine ziemlich geringe war; auf der andern Seite durfte die preußische Regierung einen befreundeten Bundesstaat, der sich, wie hier der hessische, vertrauensvoll an sie wandte, nicht zu- rückweisen, ohne ihn zu beleidigen und den schon lange erhofften Anschluß auch der übrigen Staaten an Preußen zu gefährden. So war eine Aufnahme Hessens in den preußischen Zollverband wenn auch nicht aussichtslos, so doch immerhin noch minde- stens zweifelhaft, und der Geh. Staatsrat von Hofmann, dem die Mission übertragen worden war, mit der preußischen Regierung zu verhandeln, war, wie aus seinen Be- richten hervorgeht, recht pessimistisch gestimmt und fürchtete, er werde sich schließ- lich doch noch in Berlin einen Korb holen. Wenn auch Maassen, der den abwesenden Finanzminister v. Motz vertrat, wenig Entgegenkommen zeigte, so war man doch im Auswärtigen Amte weniger ängstlich. Der Minister Eichhorn wollte das Vertrauen, mit dem ein in Nöten schwebender Bundesstaat sich an die preußische Regierung wandte, nicht täuschen und empfahl aus politischen Gründen dringend den Wünschen Hessens entgegen zu kommen. Es mußte demnach für Herrn von Hofmann eine an- genehme Enttäuschung sein, als ihm von dem Finanzminister folgendes eröffnet wurde: Die preußische Regierung glaube nicht, daß ein auf gegenseitige Zollbe- günstigungen gerichteter Handelsvertrag, worauf der erste Antrag des großherzog- lichen Bevollmächtigten gelautet hatte, in der Art abgeschlossen werden könne, daß er den Interessen des Großherzogtums Befriedigung gewähre; nur in einer gänzlichen Zollvereinigung zwischen Hessen und Preußen sehe er ein Mittel, den Klagen über Beschränkung des Verkehrs Abhilfe und zwar gründliche Abhilfe zu verschaffen. Hofmann erklärte, daß bei einem solchen Abschluß, wie ihn der Finanzminister sich denke, die Selbständigkeit des souveränen Hessens zu leicht in Frage gezogen werden könne; er könne nur auf der Basis der Gleichberechtigung und der Selbstän- digkeit Hessens als eines souveränen Staats abgeschlossen werden. So schienen die Unterhandlungen anfangs zu keinem gedeihlichen Resultate führen zu sollen. Da man aber auf beiden Seiten redlich bemüht war, unter allen Umständen zu einem Ziele zu gelangen, weil man sich der Wichtigkeit des Gegenstandes zu sehr bewußt war, kam man nach wenigen Tagen zu einem Einverständnis. Indem man die Basis eines Handelsvertrags mit gegenseitigen Zollvergünstigungen verließ und auf der breiteren Plattform eines Zollvertrags sich die Hand reichte— eine Verständigung, die alsbald die Zustimmung der Souveräne beider Länder erhielt— kam mit großer Schnelligkeit schon am 14. Februar ein Vertrag zustande, in dem Preußen der Selbständigkeit Hessens große Zugeständnisse machte, die mit großen finanziellen Opfern für ersteres Land verknüpft waren²0),„die es aber brachte um seines deutschen Berufes willen, in der ganz sicheren Voraussicht des Erfolges, den dieses Beispiel haben werde.“
2⁰) Die Zolleinnahmen Preußens sanken für den Kopf der Bevölkerung von 1829—1834 von Mhk. 4.66 auf 3.10.


