Aufsatz 
Das preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 und der preußisch-hessische Zollverein vom 14. Febr. 1828
Entstehung
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dieses Unternehmen, das für die damaligen Kleinstaaten Süddeutschlands unerhört und ohne Zweifel auch sehr gewagt war, voll und ganz billigte. Aber bis man am Ziele war, mußte noch manches Hindernis beseitigt werden. Vor allem galt es, einem etwaigen Einspruch Metternichs und der Österreichischen Regierung vorzubeugen. Ohne Zweifel mußte ein Zollanschluß von Hessen-Darmstadt an Preußen abgesehen von den großen wirtschaftlichen Folgen auch solche politischer Art nach sich ziehen, die bereits der Minister des Innern von Grolmann richtig erkannt hatte.Gegen diese Folgen, die mir nur dunkel vorschweben, hatte er zu du Thil geäußert, habe ich ganz und gar nichts einzuwenden, weil ich glaube, daß dem preußischen Kabinet nur vorübergehend, nicht dauernd das Präsidium der Intelligenz versagt sein kann. Man mußte damit rechnen, daß auch Metternich die politischen Folgen des An- schlusses durchschauen werde. Deshalb galt es für die hessische Regierung, klug und behutsam vorzugehen.

So hatte denn um dieselbe Zeit, wo bei dem preußischen Gesandten in Darmstadt auf die ermunternden Worte Bernstorffs hin die ersten diplomatischen Schritte in der angedeuteten Richtung getan wurden, du Thil in einem meisterhaft gehaltenen Schreiben dem Fürsten Metternich die geplante zollpolitische Annäherung Hessens an Preußen mundgerecht zu machen versucht. Am 12. April 1827 war be- reits eine Zollgemeinschaft von Bayern und Württemberg zustande gekommen, der, wie die Regierungen dieser Länder hofften, mit der Zeit auch die angrenzenden süd- deutschen Staaten(Baden, Hessen-Darmstadt) sich anschließen sollten. Dieser bayrisch-württembergische Zollverein, das wußte du Thil, war dem Fürsten Metternich ein Dorn im Auge, da er von einer Erweiterung und Ausdehnung dieses Vereins eine Stärkung der Opposition am Bundestag sowie eine Art zollpolitischen Rhein- bund befürchtete. Es galt diese Besorgnisse auszunützen und gleichzeitig für die erhoffte Anlehnung an Preußen die Zustimmung des österreichischen Staatsmanns zu gewinnen. Der Geh. Staatsrat v. Hofmann war schon am 26. Dezember mit In- struktionen der hess. Regierung versehen auf dem Wege nach Berlin, als ein paar Tage später du Thil ein langes Schreiben an den Fürsten Metternich richtete,(abge- druckt bei Oncken, Zeitalter des Kaisers Wilhelm I., S. 10) in dem er seinem Vor- haben eine möglichst harmlose, unpolitische Bedeutung gegeben hatte.Fast alle kom- merziellen Verbindungen Hessens, schreibt er, sind von jeher mit den rheinisch- westfälischen Provinzen verknüpft und das Sinken der hessischen Industrie und Pro- duktion schreibt sich nur von dem hochgespannten preußischen Zollsystem her. Der neuen bayerischen Regierung(des Königs Ludwigs J.) mit ihrem raschen, entschiedenen, aber scheinbar exzentrischen Gange ist der Großherzog, durch lange Erfahrung ge- reift, nicht sehr geneigt und mißtraut ihrem Schwunge. Da jedoch der natürliche Zug unsres Handels nach Norden geht, glauben wir von dort am besten die Ver- besserung unsres Zustandes herholen zu können. Man habe daher in Berlin anfragen lassen, ob die Königliche Regierung sich auf einen Handelsvertrag mit dem Großher- zogtum und zwar auf einen solchen einlassen werde, der keine Art von Unterordnung unter die preußische Zollgesetzgebung mit sich führe.Ich bin im voraus überzeugt, daß jener Schritt die ganze Billigung Ew. Durchlaucht erhalten wird. Das ganze spätere Verhalten der österreichischen Regierung in dieser Frage bewies, daß sich du Thil nicht getäuscht hatte.