Aufsatz 
Das preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 und der preußisch-hessische Zollverein vom 14. Febr. 1828
Entstehung
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furt a. M. den deutschen Zollverein mit einem Schlage zu stande bringen. Da kam dem Minister, der inzwischen auch das Ministerium des Auswärtigen in Hessen er- halten hatte, der glückliche Gedanke, da er nach 9 Jahren fruchtloser Verhandlungen mit den süddeutschen Staaten doch keinen Schritt weiter gekommen war, sich mit Preußen zu verständigen.

Wir entnehmen seinen Aufzeichnungen, die er uns hinterlassen hat, folgen- des Bekenntnis: In meiner Verzweiflung legte ich mir die Frage vor, ob man sich nicht, um das Eis zu brechen, an Preußen anschließen könne. Hieran hatte noch kein Mensch in Süddeutschland gedacht und auch ich bis dahin nicht, denn wir alle strebten ja einzig nur danach, Front gegen Preußen zu machen. Da nun jenem Gedanken un- geheure Schwierigkeiten entgegenstanden, von welchen die geographischen nicht die geringsten waren, da wir Preußen nur mit zwei schmalen Grenzbezirken berührten, mithin das Gelingen mehr als problematisch war, so hatte ich nicht den Mut, meinen Herrn von diesem Gegenstand zu unterhalten. Da ich jedoch nichts unversucht lassen wollte, so verfiel ich auf einen andren Weg. In Berlin war Graf Bernstorff Minister des Außern; mit ihm hatte ich den Wiener Konferenzen beigewohnt, war näher mit ihm bekannt geworden. In einem Briefe schilderte ich ihm die traurigen Verkehrszu- stände Deutschlands, sagte ganz offen, daß der Fluch dieser Zustände auf Preußen ruhe, das sich zuerst von dem übrigen Deutschland getrennt und sich dadurch viel Haß zugezogen habe, daß, wenn auf der einen Seite vielleicht die dortige Regierung keinen großen Wert darauf legen sollte, das Großherzogtum ihrem Zollsystem anzu- reihen, sie doch auf der andern durch ihr eigenes aufgefordert sei, sich in der öffent- lichen Meinung zu rehabilitieren, aus ihrer Isolierung herauszutreten und der Welt zu zeigen, daß ihr nicht der gute Wille fehle, zu einer Besserung der dermaligen Zu- stände beizutragen, wobei ich dann mit der Frage schloß, ob, falls der Großherzog, mein Herr, sich zu einem derartigen Antrag entschlösse, ein Entgegenkommen in Berlin zu erwarten sei? Die Antwort des Grafen Bernstorff lautete freundlich in der Form, ablehnend in der Sache. Eine solche Vereinigung halte er für ganz unmöglich; schon die geographische Lage stehe ihr entgegen; die Finanzen Preußens würden dadurch gefährdet werden. Uberdies könne die preußische Monarchie ihre Interessen doch un- möglich nach denen des Großherzogtums einrichten; folglich bleibe diesem nur übrig, sich den Anordnungen jener zu unterwerfen und das käme ja einer Mediatisierung des Großherzogtums gleich; eine solche werde gewiß in Darmstadt nicht beab- sichtigt. Der hessische Minister antwortete, in einem Punkte träfen sie zusammen, in dem nämlich, daß er annehme, daß er(du Thil) nicht die Absicht habe, das Groß- herzogtum gleichsam zu mediatisieren; einen solchen Gedanken hätte er nie haben können; vielmehr gehe seine Absicht dahin, von Gleich zu Gleich zu unterhandeln, wie das unter Bundesgliedern nicht anders sein könne und wobei etwaige Machtverschie- denheit nicht in Betracht käme; jedenfalls sei die Frage wichtig genug, um endlich einmal ernstlich und eingehend geprüft zu werden, und so frage er denn an, ob man mit einem Abgeordneten des Großherzogs darüber verhandeln wolle. Graf Bernstorff erwiderte, diesem Ansuchen stehe nichts im Wege, wenn von Darmstadt aus eine amtliche Anregung in diesem Sinne erfolge.

Nunmehr zog nach den ermunternden Worten der preußischen Regierung der Minister auch seinen Landesherrn in das Geheimnis seiner Pläne, der denn auch