Aufsatz 
Das preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 und der preußisch-hessische Zollverein vom 14. Febr. 1828
Entstehung
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so mochte es manchem scheinen, als habe das Gesetz eine neue Art Prohibitivzölle begründet, unter denen die Nachbarstaaten fast noch mehr zu leiden hätten als bei dem früheren Zustand. Daß diese Klagen auch an den Bundestag gelangten, von dem man eine einheitliche Regelung der Verkehrsverhältnisse verlangte, darf nicht Wunder nehmen. Eine Kommission berichtete darüber; sie sprach sich im Sinne der beschwerdeführenden Staaten aus und beantragte Instruktionseinholung. Man konnte sich im voraus sagen, was das bedeuten wollte. Auf der Karlsbader Konferenz wurde die Handelsfrage abermals Gegenstand einer oberflächlichen Verhandlung. Der Vor- schlag des badischen Ministers von Berstett, Verkehrsfreiheit im Innern zu gewähren und an den Grenzen die Zölle zu erheben, ein Vorschlag, der auf den folgenden Ministerkonferenzen in einer Denkschrift von dem ausgezeichneten badischen Staats- mann und Nationalökonomen Nebenius ganz besonders warm empfohlen wurde, scheiterte an dem energischen Widerspruch des preußischen Ministers von Bernstorff, der auf das bestimmteste erklärte, daß Preußen zu einer Anderung des Verkehrs- wesens durch den Bundestag niemals die Hand bieten werde, während es für Separat- verträge auf der Grundlage seines Zollgesetzes stets zu haben sei. Bei der ableh- nenden Haltung, die auch Osterreich der Sache entgegenbrachte Fürst Metternich erklärte ganz offen, er betrachte die österreichische Monarchie als gar nicht in der Handelsfrage befangen, sie bilde ein in sich abgeschlossenes Handelssystem und könne davon nicht abgehen war nicht daran zu denken, daß die Verhandlungen, die sich jahrelang hinauszogen, zu einem praktischen Resultat führen würden. 1820 trat zwar in Darmstadt eine Zollkonferenz der süddeutschen und einiger mitteldeutschen Staaten zusammen, aber bei der Mannigfaltigkeit der Projekte ging man auch hier wieder resultatlos auseinander. Da ging, während Bayern und Württemberg einen selbstän- digen Zollbund aufzurichten suchten, Hessen-Darmstadt auf eigene Hand vor. Das Land, das unfähig war, sein drückendes und doch unergiebiges Mautwesen länger zu ertragen, mußte nach der einen oder andern Seite Anschluß suchen; es fand den richtigen Weg, der ihn nach dem Norden wies, und so reichte die hessische Regierung geleitet von einem Staatsmann ersten Rangs, dem preußischen Staate die Hand zum Bunde und schloß mit ihm einen Zollverein, der den Beginn einer neuen wirtschaft- lichen Ara für das kleine Land, für Deutschland den ersten Ansatz, die Grundlage des preußisch-deutschen Zollvereins bildete und darum von historischer Bedeutung ge- worden ist.

Von einschneidenden Folgen für die Zukunft des Großherzogtums war der Schritt gewesen, den der Großherzog Ludwig I. am 4. November 1813 in Mannheim tat, als er kühnen Muts dort dem französischen Gesandten die Erklärung gab, daß er sich von dem Rheinbund losgesagt und sich der Sache der Verbündeten ange- schlossen habe. ¹⁸)

Wohlan, sagte der Franzose, der Kaiser läßt Ew. Königl. Hoheit sagen, daß er nach wenig Monaten nach Deutschland zurückkehren und dann Ihr Land derart verwüsten wird, daß kein Stein auf dem andern bleibt, daß er gegen Sie und die

¹⁸) Aus den im Darmstädter Staatsarchiv befindlichen Aufzeichnungen des Staatsministers du Thil, der dieser Scene als Augen- und Ohrenzeuge beiwohnte. Sie sind zum erstenmal veröffentlicht von Oncken, Der preußisch-hessische Zollverein, Rektoratsrede, Gießen 1878, S. 5.