— 11—
der Natur und Kunst wird die Ausfuhr verstattet. Nur in Bezug auf die beiden Regalien, Salz und Spielkarten, deren Einfuhr verboten war, machte das Gesetz eine Ausnahme. Selbstverständlich konnte der Grundsatz vollkommener Handelsfrei- heit nicht in dem Sinne durchgeführt werden, daß nun allen Waren der freie Einzug zugestanden wurde. Das würde den preußischen Handel der Wehrlosigkeit ausge- liefert haben. So lange die übrigen europäischen Staaten hohe Eingangszölle er- hoben, konnte Preußen unmöxglich auf einen mäßigen Zoll verzichten. Die Rohstoffe blieben entweder ganz abgabefrei oder waren nur einem mäßigen Zolle unterworfen. Nur die Kolonialwaren mußten sich einem wirksamen Zoll fügen.§ 8 fügte hinzu: Außer dem Einfuhrzoll soll von mehreren fremden Waren des Auslands, bei dem Ver- bleiben im Lande, eine Verbrauchssteuer erhoben werden. Diese Steuer soll bei Fabrik- und Manufakturwaren des Auslandes Zehn vom Hundert des Werts nach Durchschnittspreisen in der Regel nicht übersteigen; sie soll aber geringer sein, wo es unbeschadet der inländischen Gewerbsamkeit geschehen kann.“
Was die Hauptsache war, der Eingangszoll war leicht zu erheben. Die Tarife waren, wie Ranke es nennt, bisher Register der Technologie und Naturgeschichte, gleichsam Lexika aller Gegenstände des menschlichen Gebrauchs gewesen, die man nach dem verschiedenen Werte verschieden angelegt hatte. Der neue preußische Zoll- tarif sah von dem Werte völlig ab; nur das Gewicht war entscheidend. ¹⁰) Damit zog Klarheit in die Praxis der Verzollung ein. In der Regel betrug der Zoll einen halben Taler vom Zentner.
Wenn man bedenkt, welchen Aufenthalt die Verzollung eines mit den mannig- faltigsten Waren beladenen Frachtwagens an den Zollhäusern der einzelnen Städte verursacht hatte, welche Gelegenheit zum Unterschleif damit gegeben war, wird man die Erleichterung verstehen, die von nun an die Verzollung nach dem Gewicht bringen mußte. In jedem dritten Jahre sollte eine Revision des Tarifs stattfinden.
ist als der fremde.— Bekanntlich ist erst Ende der 70er Jahre Fürst Bismarck vom Freihandel zum Schutzzoll übergegangen, der noch heute in verstärkterem Maße wie 1879 fortbesteht. In früheren Jahren, als Deutschland im wesentlichen noch ein exportierendes Land war, als die Konkurrenz des Auslandes in industrieller und landwirtschaftlicher Beziehung noch nicht so drückend war, wie sie es später wurde, als die Frachten durch die gesteigerte Technik immer billiger wurden und die ausländischen Produkte infolge der billigen Löhne im Auslande den inländischen Produkten erhebliche Konkurrenz machten, war unser Vaterland ein Freihandelsgebiet. 1873 wurden die letzten Zölle, die auf Eisen lagen, abgeschafft. Seit 1870 wandte Bismarck seine Aufmerksamkeit wieder dem Schutz der nationalen Arbeit in Industrie wie Landwirtschaft zu. Bei dieser Gelegenheit kann der Lehrer auf die Geschichte ltaliens in den Tagen der römischen Republik und des Kaiserreichs hinweisen. Hätte man rechtzeitig Schutzzölle eingeführt gegen das aus Asien und Afrika hereinflutende Getreide, dann hätte man den alten italienischen Bauernstand erhalten können, wären die sozialen Zustände gesund geblieben. Statt dessen konnten die römischen Händler ungehindert das billige Getreide in Afrika aufkaufen, die Folge war das Verkümmern des Bauernstandes in Italien. Das Blühen und Gedeihen der Landwirt- schaft bietet die besten Garantien für die nationale Sicherheit und für die Wohl- fahrt und Entwicklung aller Berufsstände.
¹⁵) Freilich hatte die Verzollung nach dem Gewichte einen Nachteil; es war bei dieser Art unmöglich, den Zoll in ein rationelles Verhältnis zu dem Wert der Ware zu bringen. So war der Schutz, den dieses System der deutschen Industrie gegen die Konkurrenz des Auslandes gewährte, in Bezug auf Waren von geringer Feinheit und Qualität wirklich ausreichend, während er mit der steigenden Feinheit und dem Werte der Waren sich minderte und bei manchen Waren gänzlich verschwand. Vgl. W. Weber, Der deutsche Zollverein, S. 5.


